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Vierzig Jahre lang stellten die Bundeskanzler klar: "Deutschland ist kein Einwanderungsland". Und dennoch ließen sich in dieser Zeit Millionen von Gastarbeitern, Flüchtlingen und Aussiedlern hier nieder - und zwar dauerhaft. Rund 7,4 Millionen Ausländer leben derzeit in Deutschland - dies entspricht etwa neun Prozent der Gesamtbevölkerung. Kein anderer Staat in Europa in Europa hat seit dem Zweiten Weltkrieg so viele Menschen aufgenommen. Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen erfolgte eine Zuwanderung jedoch unkontrolliert und unkoordiniert. Das Ausländerrecht galt als kompliziert und nur für Fachleute überschaubar.
Vor sechs Jahren trat die rot-grüne Bundesregierung an, Deutschland mit zwei Riesenschritten von der "Lebenslüge" zu befreien, kein Einwanderungsland zu sein. Ein umgekrempeltes Staatsbürgerschaftsrecht hat das Einbürgerungsrecht vereinfacht und das sogenannte "Blutrecht" - Deutscher ist nur, wer von deutschen Eltern abstammt - eingeschränkt. Nun können auch in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen automatisch im Kreißsaal Deutsche werden.
Jahrelanger Streit um die Zuwanderung
Wesentlich problematischer war es jedoch bei geplanten Zuwanderungsgesetz. Vier Jahre lang stritten sich die Bundesregierung und die Opposition um einen entsprechenden Kompromiss. Dabei waren die Positionen durchaus unterschiedlich:
- Süssmuth-Kommission: Die von Bundesinnenminister Otto Schily eingesetzte Zuwanderungskommission sah eine arbeitsmarktorientierte Einwanderung und Integration als Einheit an. Ihr Modell: eine kontrollierte Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Für Spitzenkräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sollte es keine Begrenzung geben.
- Gesetzesentwurf Schilys: Der Entwurf vom 3. August 2001 sah vor, dass Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis in einem Gesetz zusammengefasst werden sollten. Demnach sollte es eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte geben. Hochqualifizierten Arbeitskräften sollten hingegen eine dauerhafter Aufenthalt ermöglicht werden.
- CDU/CSU: Die Unionsparteien beharrten auf dem Grundsatz "Zuwanderung steuern und begrenzen - Integration fördern". Ihre zentralen Ziele: Begrenzung, humanitäre Verpflichtungen, Steuerung unter Berücksichtigung nationaler Interessen und Gestaltung der Zuwanderung nach Integrationszielen.
- SPD: Die Sozialdemokraten hingegen setzten mit ihrem Konzept "Steuerung, Integration, innerer Friede" baute vor allem auf die Akzeptanz der Bevölkerung, ohne die eine Migrationspolitik nicht möglich sei. Zudem sei eine dauerhafte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften notwendig, sollte aber von einem Punktesystem (zum Beispiel Alter und Qualifikation) gesteuert werden.
- FDP: Im Mittelpunkt des Zuwanderungskonzepts der Liberalen stand eine gesteuerte Zuwanderung nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.
- Bündnis 90/Grüne: Die Grünen lehnten starre Quoten ab und sprachen sich vielmehr für eine flexible Steuerung aus. Dabei unterschieden sie zwischen Zuwanderung aus wirtschaftlichen, politischen und humanitären Gründen sowie aufgrund von Rechtsansprüchen wie Asyl, Familiennachzug und die EU-Freizügigkeit.
- PDS: Lediglich die Sozialisten bezeichneten Deutschland in ihren Eckpunkten als Einwanderungsland. Einwanderung dürfe demnach nicht zur "Eliten-Rekrutierung" verkümmern. Zudem sollte ein individueller Rechtsanspruch auf Einwanderung festgeschrieben werden. Als einzige Partei forderte sie, "illegale" Einwanderer zu legalisieren.
Inhaltlich hat sich der Gesetzesentwurf Schilys während der "Irrfahrt" der vergangenen Jahre erheblich verändert. So wurde die Zuwanderung für Hochqualifizierte und Selbständige erweitert, das Punktesystem hingegen gestrichen. Sicherheitsfragen nehmen auch angesichts der Terroranschläge von Madrid heute einen wesentlich größeren Raum ein. Zudem sorgte die Frage der Übernahme von Integrationskosten für Differenzen.
Zuwanderungskompromiss
Mitte Juni einigten sich Regierung und Opposition schließlich auf einen Zuwanderungsgesetz, dass noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll und voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten kann:
- Arbeitsmigration: Der Anwerbestopp für Hochqualifizierte wird aufgehoben, ein Daueraufenthaltsrecht ist von Anfang an möglich. Das Punktesystem wurde gestrichen. Ausländische Studenten haben nach ihrem Abschluss ein Jahr lang Zeit, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden.
- Sicherheit: Die Regeln zur Ein- und Ausreise gefährlicher Ausländer wurden verschärft. Künftig können Ausländer aufgrund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose abgeschoben werden. Zuständig sind die Landesinnenminister, wobei der Bundesinnenminister ein Zugriffsrecht hat. Bei Abschiebehindernissen wie Folter und Todesstrafe ergehen Auflagen und Meldevorschriften. "Geistige Brandstifter" können ebenso ausgewiesen werden wie Schleuser, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden.
- Humanitäres Recht: Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung können künftig als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden. Eine Duldung über mehr als 18 Monate soll es nicht mehr geben; bisher geduldete Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Für Problemfälle gibt es eine Härtefallkommission.
- Integration: Die Kosten für Integrationskosten übernimmt künftig der Bund. Neuwanderer haben einen Rechtsanspruch darauf. Zudem sollen jährlich 50.000 hier lebende Ausländer mit Integrationsdefiziten dazu verpflichtet werden. Wer sich weigert, riskiert seinen Aufenthaltsstatus oder eine Kürzung von Sozialleistungen. Auch mitreisende Familienangehörige von Spätaussiedlern müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.
Der Zuwanderungskompromiss traf parteiübergreifend auf breite Zustimmung. Für FDP-Innenexperte Max Stadler ist das Gesetz jedoch nicht nur ein Erfolg Schilys, sondern auch ein Sieg über "grüne Fundamentalisten" und "konservative Hardliner". Allerdings gab es auch Kritik: so kündigte der stellvertretende CSU-Vorsitzende Horst Seehofer an, dass Gesetz zu prüfen, "ob die Ziele mit den Realitäten übereinstimmen". So müsse gewährleistet sein, dass die Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme wirklich begrenzt werde. Der Marburger Jurist Günter Renner bezeichnete das Gesetz als unzureichend. So habe der Kompromiss "unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit um die besten Köpfe nicht verbessert". Kritik kam zudem auch von Pro Asyl, amnesty international und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die Integrationsangebote seien unzureichend und die humanitären Regeln "Etikettenschwindel". Auch die beschleunigte Ausweisung von Ausländern augrund der "tatsachengestützten Gefahrenprognosen" stieß auf Kritik.
Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 20.06.2004 |
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