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EU-Politikfelder: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)


Die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist eines der ambitioniertesten, aber diskutierten Ziele der Europäischen Union (EU). Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die erstmals völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Seit den siebziger Jahren gab es zwar bereits mehrere Anläufe für eine WWU. Allerdings rückte sie erst in den achtziger Jahren mit der Schaffung des Binnenmarktes und der Vertiefung des europäischen Integrationsverbundes endgültig auf die politische Tagesordnung.

Sondermünze zum zehnjährigen Bestehen der WWU 2009
Sondermünze 2009
© Benedikt Seidl gemäß cc-by-sa
In Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wurden zu kaum einem anderen Thema so intensive Diskussionen um das Für und Wider geführt. Als Argument für eine WWU wurden beispielsweise wiederholt die funktionierenden Währungsbünde in der Geschichte gesehen. So unterhielt bereits der Deutsche Zollverein im 19. Jahrhundert bei 36 deutschen Bundesstaaten eine stabile Reichsmark. Auch in den 50 Bundesstaaten der USA besteht eine funktionierende Wirtschaftsunion mit wirtschaftlich durchaus heterogenen Teilstaaten.

Nicht zuletzt erzeugte die WWU auch eine stabile Basis für unternehmerische Kalkulationen. Schließlich erzeugt ein reduziertes Wechselkursrisiko wirtschaftliche Stabilität und erhöht den Handel. Den Bürgern erspart es die Umtauschkosten bei Transaktionen innerhalb des Währungsgebiets. Die Kosten für Informationsbeschaffung und Währungstauschaktionen verringern sich. Mit der EZB entstand zudem ein wirtschaftlicher Akteur mit einer enormen Kapitalausstattung, der in einer globalisierten Wirtschaft die europäischen Interessen besser schützen kann als die einzelnen Nationalbanken.

Skeptisch äußerten sich die Kritiker jedoch vor allem hinsichtlich der Stabilität der neuen Gemeinschaftswährung. Durch den Wegfall möglicher Wechselkursanpassungen verlieren die nationalen Regierungen ein Instrument, auf volkswirtschaftliche Störungen zu reagieren. Zudem befürchteten sie eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" innerhalb der Union, da derzeit vor allem die neuen EU-Staaten die Konvergenzkriterien nicht erfüllen. Nicht zuletzt wurde den nationalen Wirtschaften mit der nationalen Währung auch ein wichtiges Identifikationssymbol genommen.

Rechtliche Grundlagen

Juristisch maßgebend für die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion sind die Artikel 98-104 EGV (Wirtschaftspolitik) und die Artikel 105-124 EGV (Währungspolitik sowie das Protokoll) zum EG-Vertrag über die Satzung von ESZB und EZB.

Vertragliche Ziele der gemeinsamen Währungspolitik sind:

  • Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen EU-Währungen;
  • Einführung des Euro als gemeinsame und stabilitätsorientierte Währung;
  • Ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens mit hohem Beschäftigungsniveau.
Als Ziele der europäischen Wirtschaftspolitik werden definiert:
  • beständiges Wachstum und hohes Beschäftigungsniveau;
  • Preisstabilität;
  • gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen;
  • dauerhaft hohe Zahlungsbilanz;
  • hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit;
  • Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.
Gemäß Artikel 4 EGV sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die nationale Wirtschaftspolitik eng zu koordinieren, die auf dem Binnenmarkt und gemeinsamen Zielen basiert. Zudem wird die Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse angesehen. Sie soll im Europäischen Rat koordiniert werden, um die vertraglichen Ziele zu erreichen.

Zentrale Aufgaben der EZB sind zudem:

  • die Preisstabilität zu gewährleisten;
  • die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist".
Entwicklung

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Währung gab es seit den sechziger Jahren im wesentlichen drei wichtige Initiativen:

  • den Werner-Plan;
  • das Europäische Währungssystem (EWS);
  • der Delors-Bericht.
Der Werner-Plan geht zurück auf einen Entschluss des Europäischen Rates im Dezember 1969. Demnach wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner gegründet. Diese präsentierte dem Europäischen Rat im Oktober 1970 einen Drei-Stufen-Plan zur Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis 1980. Sie sollte im wesentlichen durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
  • eine Währungskooperation;
  • ein regionaler Finanzausgleich;
  • die Konjunkturpolitiken sollten koordiniert werden;
  • die Kapitalverkehrsgrenzen sollten aufgehoben werden;
Wichtigstes Motiv des Werner-Planes war es, die bestehenden "gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte in den Mitgliedsländern" abzubauen. Ohne eine "effektive Harmonisierung der Wirtschaftspolitik" wäre zudem die Gefahr von neuen Ungleichgewichten weiterhin gegeben. Nach den Vorschlägen des Berichts sollten nun zentrale Bereiche traditionell nationalstaatlicher Kompetenzen harmonisiert werden. Dabei handelte sich im wesentlichen um die Bereiche der Konjunktur-, Wirtschafts-, Währungs-, Haushalts-, sowie der Struktur- und Regionalpolitik.

Eine solch umfassende Neuorientierung erforderte nach Werners Ansicht bedeutende institutionelle Reformen, darunter unter anderem ein nicht näher bezeichnetes "wirtschaftliches Entscheidungsgremium" sowie ein "gemeinschaftliches Zentralbankensystem".

Der Werner-Plan scheiterte jedoch letztlich am fehlenden Willen der Nationalregierungen, zentrale Politikbereiche der Gemeinschaft unterzuordnen. Die Ölkrise und Rezession der siebziger Jahre führte außerdem zu einem Auseinanderdriften der nationalen Volkswirtschaften. Dies trug vor allem zu der Einsicht bei, dass zu diesem Zeitpunkt neben dem politischen Willen auch die wirtschaftliche Konvergenzfähigkeit fehlten.

Nachdem der Werner-Plan nicht ungesetzt werden konnte, ist das Europäische Währungssystem (EWS) ein neuer Meilenstein auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik. Mit diesem System versprachen sich die beiden Architekten Helmut Schmidt und Valéry Giscard d'Estaing einen koordinierten Währungsraum sowie eine zunehmend konvergente Wirtschaftspolitik der Nationalstaaten. Durch eine enge Anbindung der nationalen Volkswirtschaften sollten starke Wechselkursschwankungen vermieden werden.

Kernstück des EWS war der ECU (European Currency Unit), eine künstliche Währung bzw. Verrechnungseinheit. Sie setzte sich aus dem jeweiligen Sozialprodukt der EG-Mitgliedstaaten gemessenen Gewicht der nationalen Währungen. Das politische Interesse am EWS richtete sich vor allem auf den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus. Dieser orientierte sich an einem Paritätengitter, dass die Währungen der Teilnehmerländer zueinander setzte. So durften die teilnehmenden Währungen nur innerhalb einer bestimmten Bandbreite zueinander schwanken. Erreichten die Währungen die Ober- oder Untergrenze ihrer Bandbreite, waren die Zentralbanken zu Interventionen verpflichtet.

Zwischen 1979 und 1986 wurden die Wechselkurse recht häufig geändert. 1993 verließen schließlich das Britische Pfund und die Italienische Lira das EWS. Die Bandbreiten wurden von 2,25 Prozent auf 15 Prozent erweitert. Dadurch wurden die EWS-Mechanismen zwar nicht außer Kraft gesetzt - de facto aber handelte es sich danach um ein System freier Wechselkurse. Erst mit der Wirtschafts- und Währungsunion 1999 wurde das EWS formal außer Kraft - dessen Prinzipien sind hingegen im wesentlichen noch heute gültig.

Der letzte große Meilenstein auf dem Weg zu einer Wirtschafts- und Währungsunion war der Delors-Bericht aus dem Jahr 1989. Dieser wurde von einem Komitee - bestehend aus den nationalen Notenbankpräsidenten und unabhängigen Sachverständigen - unter dem Vorsitz des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors erarbeitet. Er sah einen Dreistufenplan zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vor. Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Maastricht-Vertrages wurde die WWU schließlich völkerrechtlich bindend festgehalten. Beim Madrider Gipfel 1995 wurde schließlich der "Euro" als feststehender Name für die neue Gemeinschaftswährung festgelegt.

Akteure

Europäische Zentralbank (EZB) Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde offiziell am 1. Juni 1998 errichtet und löste das Europäische Währungsinstitut ab, dass in der zweiten Stufe der WWU die Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung vorbereitete. Die Gründung der Zentralbank markiert einen wichtigen Schritt in der Geschichte der europäischen Integration, da die Teilnehmerstaaten an der WWU einen wesentlichen Teil ihrer Souveränität in der Währungspolitik an die EZB abgegeben haben. Gemeinsam mit den nationalen Notenbanken der 25 EU-Staaten bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Die EZB besteht aus drei Organen:

  • Dem Direktorium gehören der Präsident, der Vizepräsident und vier weitere Mitglieder an. Es ist verantwortlich für die Geldpolitik gemäß der Leitlinien und Entscheidungen des Rates. Die Mitglieder werden für acht Jahre von den EU-Staats- und Regierungschefs ernannt.
  • Dem EZB-Rat gehören das Direktorium und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aus den Euro-Teilnehmerstaaten sowie ohne Stimmrecht der Präsident des ECOFIN-Rates und ein Mitglied der Kommission an. Der Rat ist das oberste Beschlussorgan im ESZB. Er erlässt die maßgeblichen Leitlinien, Entscheidungen und Verordnungen für die Geldpolitik.
  • Dem Erweiterte EZB-Rat gehören zudem auch alle Präsidenten der nationalen Notenbanken an.
Die EZB ist in ihrer Unabhängigkeit durch die Bestimmungen im EG-Vertrag und ihre Satzung besonders geschützt. Demnach besitzt sie ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof und hat einen eigenen Haushalt. Hinsichtlich einer effizienten Mittelverwaltung wird sie nur vom Europäischen Rechnungshof überprüft. Entscheidungen, welche die Wechselkurspolitik und die Außenwirtschaftsbeziehungen betreffen, werden jedoch gemeinsam mit dem ECOFIN-Rat getroffen.

Das Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) wurde im Juni 1998 etabliert. Vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu sichern. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen:

  • Planen und Durchführen der Geldpolitik der Gemeinschaft;
  • Durchführen der Devisengeschäfte;
  • Verwalten der Währungsreserven;
  • Förderung eines funktionierenden Zahlungsverkehrs;
  • Aufsicht der Kreditinstitute
Das ESZB nahm seine Arbeit satzungsgemäß mit dem Beginn der WWU auf.

In der Euro-11-Gruppe und dem ECOFIN-Rat erörtern die Wirtschafts- und Finanzminister der elf an der WWU teilnehmenden Staaten Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer besonderen Verantwortung für die gemeinsame Währung stehen. Allerdings besitzt die Gruppe nur inoffiziellen Charakter. Zentrales Gremium für die Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik bleibt jedoch der ECOFIN-Rat ("Economic and Financial"), in dem alle 25 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Dieser tagt einmal im Monat.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) wurde bereits durch die Römischen Verträge 1957 eingerichtet. Seine Aufgabe: er soll die Interessen der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. Durch den Ausschuss erhalten diese Gruppen die Möglichkeit, sich innerhalb der EU vor allem an der Verwirklichung des Binnenmarktes und somit auch am europäischen Integrationsprozess zu beteiligen.

Die Mitglieder des WSA sind in drei Gruppen organisiert:

  • Arbeitnehmer;
  • Arbeitgeber;
  • Verschiedene Interessen: freie Berufe, Landwirtschaft, Genossenschaften, Handelskammern und Verbraucherverbände.
Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Ausschusses für zwei Jahre ein Präsidium, dass sich aus 36 Mitgliedern (zwölf pro Gruppe) zusammensetzt. Ihm stehen ein Präsident und zwei Vizepräsidenten vor, die abwechselnd aus einer der drei Gruppen gewählt werden.

Instrumente

Europäisches Währungssystem (EWS): Das EWS wurde 1979 eingerichtet und war ein System fester, aber flexibler Wechselkurse zwischen den EG-Mitgliedstaaten. In den achtziger Jahren trug es dazu bei, die Währungsschwankungen zu begrenzen. Gleichzeitig sollte es Anreize für eine Stabilitätspolitik liefern. Teilnehmende Währungen durften um einen festgelegten Leitkurs nur um rund 2,25 Prozent schwanken. Dieser Leitkurs wurde von den Zentralbanken durch Interventionen verteidigt. Im Zuge der EWS-Krise von 1993 wurde es jedoch faktisch aufgegeben und mit dem Start der Währungsunion außer Kraft gesetzt.

Konvergenzkriterien: Die in Artikel 121 des EGV festgelegten Kriterien gelten als Eintrittsbedingung für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion. Im wesentlichen handelt es sich um vier Voraussetzungen für die Teilnahme am Euro-Raum:

  • Preisstabilität: sie wird "ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben";
  • Staatsverschuldung: die öffentliche Haushaltslage darf kein übermäßiges Defizit erreichen;
  • Keine Wechselkursspannungen: die Währung des teilnehmenden Landes darf mindestens zwei Jahre lang die Bandbreiten des EWS nicht überschreiten;
  • Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz: die langfristigen Zinssätze dürfen nicht höher als zwei Prozent über den preisstabilsten Ländern liegen.
Der Kommission obliegt es, die Mitgliedstaaten auf die Einhaltung der Konvergenzkriterien zu überprüfen.

Stabilitäts- und Wachstumspakt: Der Stabilitätspakt wurde 1997 beschlossen und soll verhindern, dass nach dem Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) übermäßige Haushaltsdefizite auftreten. Außer in Zeiten der Rezension oder bei Naturkatastrophen darf das Defizit demnach nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Wird diese Grenze überschritten, sieht der Pakt Sanktionen von mindestens 0,2 Prozent und maximal 0,5 Prozent des BIP betragen. Diese werden nach zwei Jahren in eine Geldbuße umgewandelt, wenn das Haushaltsdefizit des betreffenden Landes auch weiterhin übermäßig ausfällt.

Stabilitäts- und Konvergenzprogramme: Um die Grundlage für die Preisstabilität und für ein starkes, arbeitsplatzschaffendes Wachstum zu bilden, können die EU-Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission sogenannte "Stabilitätsprogramme" unterbreiten. Länder, die nicht an der WWU teilnehmen, unterbreiten hingegen sogenannte "Konvergenzprogramme" nach den gleichen formalen Kriterien.

Chronologie

1969
Der EG-Gipfel in Den Haag fordert den Ministerrat und die Kommission auf, einen Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion aufzustellen. Aus diesem Anlass wird ein Ausschuss unter dem Vorsitz von Pierre Werner gegründet.

1970
Im Oktober wird der sogenannte "Werner-Plan" vorgelegt. Er sieht die Einführung einer gemeinsamen Währung in drei Stufen bis 1980 vor.

1972
Am 21. März wird der Europäische Währungsbund (Währungsschlange) gegründet. Die Wechselkurse dürfen nur noch höchstens 2,25 Prozentpunkte voneinander abweichen. Zusätzlich wird eine Abweichung von 2,25 Prozentpunkten vom Dollar-Leitkurs vereinbart.

1973
Aufgrund wirtschaftlich gegensätzlicher Standpunkte zwischen den Mitgliedstaaten, dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems und dem Ölpreis-Schock scheitert der erste Versuch einer Wirtschafts- und Währungsunion.

1979
Mit dem ECU als neue Europäische Währungseinheit tritt am 13. März das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft.

1989
Der Europäische Rat nimmt am 27. Juni in Madrid den Delors-Bericht an, der die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Stufen vorsieht.

1990
Die erste Stufe der WWU tritt am 1. Juni in Kraft:

  • der Geld- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten wird liberalisiert;
  • die Wirtschaftspolitik der EG-Staaten soll intensiver koordiniert und überwacht werden;
  • die Zusammenarbeit der Notenbanken soll im Ausschuss der Zentralbankpräsidenten verstärkt werden
1992
Der Vertrag von Maastricht regelt die Schaffung der WWU in drei Stufen bis 1999.

1993
Nach Turbulenzen innerhalb des EWS ereitern die Wirtschafts- und Finanzminister die Schwankungsbreite der Währungen von 2,25 auf 15 Prozentpunkte.

1994
Am 1. Januar tritt die zweite Stufe der WWU in Kraft. In Frankfurt/Main wird das Europäische Währungsinstitut als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) errichtet.

1997
Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie dem Wechselkursmechanismus wird die rechtliche Grundlage für den Euro geschaffen.

1998
Alle noch ausstehenden praktischen Maßnahmen zur Einführung des Euro werden verabschiedet. Zudem wird die Europäische Zentralbank gegründet. Es wird mit der Herstellung von Euro-Münzen und -Banknoten begonnen.

1999
Die Umrechnungskurse werden unwiderruflich festgelegt. Es wird eine einheitliche Währungspolitik in Euro festgelegt und durchgeführt. Devisengeschäfte und die neue Staatsverschuldung werden in Euro umgerechnet. Bis 2002 stellen die Banken und Finanzinstitute auf den Euro um.

2002
Am 1. Januar werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht. Die öffentliche Verwaltung stellt vollständig auf den Euro um. Seit dem 1. Juli 2002 gelten die einzelstaatlichen Münzen Banknoten und Münzen ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel.

2004
Inoffiziell wird die Euro-Gruppe eingerichtet. In diesem Gremium koordinieren die Mitgliedstaaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitiken, um das Funktionieren der WWU zu garantieren. Die Sitzungen der Euro-Gruppe sind informell. Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Euro-Gruppe im Jahr 2009 eine vertragliche Grundlage.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 12.07.2004


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