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Europa im Rückblick (I)

Das Ende des Zweiten Weltkrieges war einer der entscheidenden Ausgangspunkte für den europäischen Einigungs- und Integrationsprozess. Um einen neuerlichen Krieg zu verhindern, sollten die militärisch relevanten Wirtschaftssektoren unter den einstigen Kriegsgegnern miteinander vernetzt werden. Zudem sollte auch eine Annäherung und Aussöhnung zwischen den europäischen Staaten erreicht werden.

EU-Symbol
© Viktor Mildenberger / PIXELIO
"Vereinigte Staaten von Europa" - mit dieser Vision gab Winston Churchill bereits 1946 in seiner "Züricher Rede" die entscheidende Richtung vor. Sein Ziel: eine Union aller beitrittswilligen Staaten Europas unter der Führung Deutschlands und Frankreichs. Mit dieser Vision reagierte der ehemalige britische Premierminister auf die grundlegenden Veränderungen in Europa nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Motive für Churchills Rede liegen vor allem im deutlichen Bedeutungsverlust der europäischen Staaten zugunsten der beiden neuen "Supermächte" USA und Sowjetunion. Dabei spiegelte Churchills europäische Vision besonders fünf Wünsche wider:

  • Wunsch nach einem Selbstverständnis: Ein demokratisches Europa sollte eine Alternative zu den nationalistisch geprägten Herrschaftssystemen darstellen.
  • Wunsch nach Sicherheit und Freiheit: Da die einzelnen Nationalstaaten beide Weltkriege nicht verhindern konnten, sollte nun ein geeintes Europa erfolgreicher sein. Ebenso sollte es auch einen Schutz gegenüber der kommunistischen Expansion Ende der vierziger Jahre bilden. Europa sollte nun zu einer "Friedensgemeinschaft" werden.
  • Wunsch nach Frieden und Mobilität: Nach den jahrelangen nationalen Beschränken sollte es nun einen ungehinderten und freien Verkehr von Waren, Meinungen, Informationen und Personen geben.
  • Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand: Ein vereinigtes Europa sollte die Menschen in eine Ära großer wirtschaftlicher Stabilität und Prosperität führen. Zudem sollte ein gemeinsamer Markt den Handel in Europa intensivieren.
  • Gemeinsame Macht: Die neuen Weltmächte USA und UdSSR zeigten nun neue Maßstäbe für internationale Machtgrößen auf, die weit über die Größe der einzelnen Nationalstaaten hinausreichte. Ein politisch geeintes Westeuropa sollte sich nun zu einer neuen gleichberechtigten Größe entwickeln.

Geburtsstunde: Europa-Kongress in Den Haag

Die eigentliche Geburtsstunde der Europäischen Bewegung war schließlich der Europa-Kongress von Den Haag im Mai 1948. Hier waren neben verschiedenen nationalen Europaverbänden und übernationalen Dachorganisationen bereits auch führende Europapolitiker wie Robert Schuman, Alcide de Gasperri, Paul-Henri Spaak und Konrad Adenauer anwesend. Zentrale Forderung des Kongresses: es sollte ein Europarat geschaffen werden, der schließlich am 05. Mai 1949 ins Leben gerufen wurde.

Erste supranationale Organisationen geschaffen

Anfang Mai 1950 legte der damalige französische Außenminister Robert Schuman einen Plan vor, der die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - kurz Montanunion - vorsah. Diese Union sollte einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl schaffen und damit die gemeinsame Kontrolle, Planung und Verwertung dieser Grundstoffe ermöglichen. Hauptmotiv für diesen Plan war es, die deutsch-französische Erbfeindschaft endgültig zu beseitigen und damit den Grundstein für eine europäische Föderation legen. Am 18. April 1951 wurde schließlich der Vertrag zur Gründung der EGKS unterzeichnet. Damit war es erstmals gelungen, einen zentralen Politikbereich - der bisher in nationalstaatlicher Kompetenz lag - auf eine supranationale Organisation zu übertragen.

Kurzinfo: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde am 18. April 1951 von Deutschland, Italien, Frankreich und den BENELUX-Staaten gegründet und gilt als erster Schritt zur heutigen Europäischen Union (EU). Umgangssprachlich wurde die EGKS auch Montanunion genannt - abgeleitet vom lateinischen Begriff "Mons" ("der Berg"). Die EGKS ging auf den sogenannten "Schumann-Plan" vom 9. Mai 1950 des französischen Außenministers Robert Schumann zurück. Er beabsichtigte, die Kohl- und Stahlindustrie Deutschlands und Frankreichs künftig gemeinsam zu verwalten, denn beide Bereiche waren traditionell die Stützen einzelstatlicher Rüstung. Durch die gemeinsame Branche konnte künftig kein Land mehr unbemerkt aufrüsten.

Im Jahre 1957 gründeten die Mitgliedstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaften (EURATOM) und weiteten die Zusammenarbeit damit auf die gesamte Wirtschaft aus. Aus der EWG entwickelte sich später die Europäische Gemeinschaft (EG) und schließlich die EU. Schon 1967 verlor die EGKS an Bedeutung, nachdem ihre Führungsgremien mit denen der EWG und der EURATOM zusammengelegt wurde. Der EGKS-Vertrag war auf 50 Jahre ausgelegt und lief am 23. Juli 2002 aus - er wurde nicht verlängert.

Weitere Integrationspläne

Kaum dass der Vertrag zur Montanunion 1952 in Kraft traf, wurde noch im gleichen Jahr der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Angeregt wurde die EVG vom damaligen Premierminister René Pleven, der eine europäische Armee unter einem europäischen Verteidigungsminister anstrebte. Zeitgleich zur Verteidigungsgemeinschaft sollte zudem auch eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) ins Leben gerufen werden, die unter anderem auch die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren, den Lebensstandard anheben und die Beschäftigung in Europa steigern sollte. Zudem wurde ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet, der ein Zwei-Kammer-Parlament, einen Rat nationaler Minister, einen Gerichtshof sowie einen Wirtschafts- und Sozialrat vorsah. Allerdings konnten sich die Mitgliedsstaaten letztlich nicht darauf verständigen, in welchem Umfang nationale Souveränitätsrechte an die EPG abgetreten werden sollten. Folge: im August 1954 scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung - das Vorhaben einer Europäischen Politischen Gemeinschaft wurde aufgegeben.

Wirtschaftlicher Schulterschluss

Mitte der fünfziger Jahre existierten im westlichen Europa bereits vier europäische Institutionen - Europarat, EGKS, Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC). Zudem verband die NATO die wichtigsten Länder Westeuropas zu einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis. Bereits diese Organisationen zeigten ein wirkungsvolles Geflecht abgestufter Integration. Das Scheitern der EVG zeigte jedoch, dass die westeuropäischen Länder jedoch noch weit von einer politischen Einigung entfernt waren.

Bereits im April 1955 stellte der damalige niederländische Außenminister Johan W. Beyen fest, dass Europa nur dann zu einem politischen Zusammenschluss gelingen könne, wenn "wir an das Problem unter dem Gesichtswinkel der Gesamtwirtschaft herangehen". Auf der EGKS-Konferenz von Messina am 1. und 2. Juni 1955 beschlossen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche beginnen sollte.

Römische Verträge eine wichtige Grundlage für "Kerneuropa"

Am 25. März 1957 unterzeichneten die Außenminister "Kerneuropas" (Frankreich, Italien, BR Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg) die "Römischen Verträge", mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) gegründet wurden - der bislang wichtigste und größte Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der sechs Mitglieder. Das wichtigste Ziel der EWG wurde bereits in der Präambel des 248 Artikel umfassenden Vertrages definiert, nämlich "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" zu schaffen.

Kernstück der EWG war eine Zollunion, die zunächst zwischen den sechs Mitgliedsstaaten geschaffen werden sollte. Zudem sollte stufenweise ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber allen Außenländern geschaffen werden.

Wichtigste Ziele des EWG-Vertrages waren:

  • die Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen innerhalb von 15 Jahren abzuschaffen
  • einen gemeinsamen Außenzolltarif und eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten einzuführen
  • eine gemeinsame landwirtschaftliche Marktordnung
  • eine gemeinsame Verkehrspolitik
  • gemeinsame Wettbewerbsregeln im Sinne eines grundsätzlichen Kartellverbots
  • die innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzugleichen, sofern dies für das Funktionieren eines gemeinsamen Marktes erforderlich ist
  • überseeische Länder und Hoheitsgebiete zu assoziieren und deren wirtschaftliche Entwicklung zu steigern
Ein spezielles Protokoll sollte zudem die Probleme regeln, die sich für die Gemeinschaft aus der Teilung Deutschlands und des innerdeutschen Handels ergaben.

Ziel der EURATOM war die Kontrolle Koordinierung der zivilen Nuklearwirtschaft zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Vertrag sah ein Rechtssystem für den Umgang mit Spaltstoffen sowie eine Sicherheits- und Kontrollinstitution vor, um die internationale Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Spaltstoffen und Atomtechnik zu regeln.

Die Struktur der EWG-Organe erfolgte weitgehend dem Vorbild der EGKS. So sollte ein Ministerrat - bestehend aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten - die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander abzustimmen. Seine Entscheidungen erfolgten grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss. Das Europäische Parlament übte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse aus. Ähnlich wie der Europäische Gerichtshof war das Parlament für alle drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende Organ der EWG war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission, die dafür sorgen soll, dass das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes gewährleistet ist und dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Bis heute gilt die Kommission als Motor der Integration und als Exekutivorgan der Gemeinschaft. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden schließlich die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt.

Erfolge und Krisen

Bereits kurz nach Inkrafttreten der Römischen Verträge konnte die EWG bereits erste Erfolge verzeichnen. So wurden in mehreren Stufen die innergemeinschaftlichen Zölle gesenkt und gleichzeitig andere Handelshemmnisse beseitigt. Zudem wurden die nationalstaatlichen Agrarordnungen von einer europäischen Marktordnung für landwirtschaftliche Produkte abgelöst. Die Industrieproduktion verzeichnete deutliche Wachstumssprünge - ebenso wie der innergemeinschaftliche Handel und der Warenaustausch mit Drittländern. Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Prosperität der EWG ging auch eine wachsende Anziehungskraft auf zahlreiche andere Staaten einher, die sich in vielen Beitrittsanträgen, Assoziierungsinteressen und Präferenzwünschen verdeutlichte.

Nachdem die Römischen Verträge zügig umgesetzt wurden, versuchten die europäischen Politiker erneut, einen allgemeinen europäischen Rahmen zu schaffen. Allerdings scheiterte dieses Vorhaben zunächst vor allem am Widerstand Frankreichs unter seinem damaligen Präsidenten Charles de Gaulles. Dieser wandte sich hartnäckig gegen jeglichen Souveränitätsverzicht und plädierte stattdessen für ein "Europa der Vaterländer". Erst unter Georges Pompidou - Nachfolger de Gaulles im Präsidentenamt - zeigte sich die französische Regierung flexibler.

Deutsch-Französischer Vertrag als Motor der europäischen Integration

Ein wichtiges Fundament für die europäische Integration bildete jedoch der deutsch-französische Freundschaftsvertrag, der am 22. Januar 1963 in Paris unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sah gegenseitige Konsultationen "in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik" sowie in der Verteidigungs-, Wirtschafts- und Kulturpolitik vor. Zudem sollten die kulturellen und wissenschaftlichen Kontakte (Sprachunterricht, Gleichwertigkeit der Diplome, Gruppenaustausch von Jugendlichen) gefördert werden. Diese bilaterale Zusammenarbeit wurde durch verschiedene gemeinsame Institutionen wie den gemeinsamen Sicherheitsrat und den Wirtschaftsrat noch weiter ausgebaut. Mit diesem Vertrag verfolgten beide Staaten die Absicht, eine intensive politische Zusammenarbeit zu etablieren, der sich die anderen EWG-Mitgliedsstaaten auf Dauer nicht entziehen konnten. In der Folgezeit entwickelte sich die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich somit zum Motor der europäischen Integration.

Reformdebatte

Zu Beginn der siebziger Jahre war die europäische Integration durch verschiedene Krisen ins Stocken geraten. Die zentralen Ziele der Römischen Verträge waren nun erfüllt, so dass der Status quo des Integrationsprozesses neue Impulse erforderlich machte. Vor allem diese Probleme hatten die Politiker der EG-Mitgliedsstaaten zu lösen:

  • die einzelnen europäischen Organe sollten reformiert werden und durch neue Institutionen ergänz werden
  • der Gemeinsame Markt sollte durch eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik ergänzt werden
  • die ökonomischen Unterschiede innerhalb der EG erforderten eine gemeinsame Regional- und Sozialpolitik
  • die Finanzierung der EG wurde zunehmend auf Eigenmittel umgestellt, so dass die Kompetenzen des Europäischen Parlaments - insbesondere in der Haushaltspolitik - erweitert werden sollten
  • der gemeinsame Außenhandel und das große ökonomische Gewicht der EG erforderten eine gemeinsame Außenpolitik

Erste Reformschritte

Bereits 1970 wurde beschlossen, dass sich die Europäische Gemeinschaft zunehmend durch eigene Mittel finanzieren sollte. Dazu sollten unter anderem die Zölle des gemeinsamen Zolltarifs, ein Mehwertsteueranteil aus den Mitgliedstaaten und Abgaben, die an die EG zu zahlen waren, herangezogen werden. Dabei wurden dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament weitreichende Kompetenzen in bezug auf den gemeinsamen Haushalt eingeräumt. Demnach ist der Haushalt seit 1975 nur noch mit der Unterschrift des Parlamentspräsidenten rechtsgültig. Zudem hat das Parlament die Möglichkeit, den Haushalt bei entsprechenden Mehrheiten auch abzulehnen.

Darüber hinaus wurde im gleichen Jahr die "Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)" geschaffen. Mit der EPZ entstand ein System der Zusammenarbeit, wodurch die EG-Mitgliedstaaten außenpolitisch möglichst einheitlich auftreten sollten.

Im Jahre 1972 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in Paris, die EG zu einer "Europäischen Union" auszubauen. Darüber hinaus verabschiedeten sie einen Zeitplan, wonach schrittweise bis zum Jahre 1980 eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geschaffen werden sollte. Damit beabsichtigten die Politiker, die in den Römischen Verträgen verankerten Freizügigkeiten endlich zu verwirklichen und einen festen Wechselkursmechanismus zu schaffen. Dieses Ziel wurde aber nur äußerst unzureichend verwirklicht.

Am 1. Januar 1979 trat schließlich das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft. Dieses System sah feste, aber flexible Währungskurse zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Währungsschwankungen zu begrenzen und Anreize zu einer Stabilitätspolitik zu bieten. So durften die teilnehmenden Währungen nur um einen Leitkurs um 2,25 Prozent nach oben oder nach unten schwanken. Dieser Leitkurs sollte durch Interventionen der Zentralbanken verteidigt werden.

Reform und Ausbau des Integrationsprozesses

Der Beginn der achtziger Jahre war von einer intensiven Reformdiskussion gekennzeichnet. Trotz zahlreicher Anläufe hatte die Europäische Gemeinschaft nach einem Vierteljahrhundert nicht den Sprung zu einer politischen Union geschafft. Hauptstreitpunkt bei den Mitgliedern: die Aufgabe ihrer tatsächlich oder vermeintlich noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem fand auch der Streit zwischen den Befürwortern eines "europäischen Staatenbundes" und den Anhängern eines "europäischen Bundesstaates". So blieben bisher alle Versuche, die EG zu reformieren, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Entscheidungsmechanismen weiterzuentwickeln, erfolglos.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der EG und die sinkende Popularität des Europa-Gedankens bewogen den früheren Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher zu einer neuen Europa-Initiative, die er am 6. Januar 1981 verkündete. Zentrale Ziele:

  • EG und EPZ sollten stärker unter dem gemeinsamen Dach des Europäischen Rates verbunden werden
  • der Entscheidungsprozess sollte effizienter gestaltet werden, unter anderem durch den Abbau der Führungsposition des Europäischen Rates, durch erweiterte Kompetenzen des Europäischen Parlamentes und durch die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat
  • die Sicherheitspolitik sollte in die EPZ einbezogen werden
  • die Zusammenarbeit im kulturellen und politischen Bereich sollte ausgebaut werden

Erstes Reformpaket: die Einheitliche Europäische Akte

Es bedurfte allerdings noch mehrerer Gipfel - von Stuttgart 1983 über Fontainebleau 1984 bis Mailand 1985 - bis sich die EG-Staats- und Regierungschef im Jahre 1985 in Luxemburg auf ein erstes Reformpaket - die Einheitliche Europäische Akte (EEA) - einigten. In der EEA wurden die Römischen Verträge verändert und durch neue Vertragsbestimmungen ergänzt. Wichtigstes politisches Ziel der Akte war der einheitliche Binnenmarkt, der im wesentlichen zum 1. Januar 1993 verwirklicht wurde. Dabei sollten auch die sogenannten vier Freiheiten durch die EG-Mitgliedstaaten gesichert werden, nämlich die volle Freizügigkeit für Personen, Dienstleistungen, Güter- und Kapitalverkehr.

Darüber hinaus wurde auch die EPZ erstmals auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Außerdem konnte die EG-Kommission fortan zahlreiche Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit und nicht mehr einstimmig fassen. Dem Europäischen Parlament wurde zudem ein "abgestuftes, stärkeres Mitentscheidungsrecht" beim Binnenmarkt eingeräumt.

Die Entwicklung von der EEA bis zum Vertrag von Lissabon lesen Sie im zweiten Teil.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 29.07.2002


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