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Europa im Rückblick (II)

Von der EEA zu Maastricht

Der einheitliche europäische Binnenmarkt und der grundlegende Wandel in Mittel- und Osteuropa bewirkten zudem weitere Reformschritte innerhalb des europäischen Integrationsprozesses. Im Dezember 1990 begannen in Rom zwei Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union. Ihren krönenden Abschluss fanden diese schließlich mit dem am 07. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht - die bisher wohl weitgehendste Reform der Römischen Verträge.

Hauptziel des Maastricht-Vertrages war die Gründung der Europäischen Union (EU), die auf drei Säulen basieren sollte: der Europäischen Gemeinschaft (vormals EWG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP).

Im Mittelpunkt des Vertrages stand die schrittweise Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion - ihr Ziel: eine gemeinsame Währung (EURO), über deren Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) wachen sollte. Entscheidend für die Teilnahme an der WWU sind die sogenannten "Konvergenzkriterien" (Preisstabilität, kein übermäßiges Haushaltsdefizit, keine übermäßigen Wechselkursspannungen, stabiler Zinssatz).

Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Reihe von Zielen, welche die Handlungsfähigkeit und die Qualität der EU verbessern soll. Dazu zählen:

  • Unionsbürgerschaft mit EU-weitem Aufenthaltsrecht und Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen.
  • Föderale Elemente wie der Ausschuss der Regionen und Subsidiaritätsprinzip (das heißt: die Gemeinschaft entscheidet nur dann, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten dazu nicht in der Lage sind).
  • Ein Kohäsionsfonds, mit dem Vorhaben in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Nutznießer sind ausschließlich die EU-Mitglieder, deren Bruttosozialprodukt pro Kopf weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts ausmacht (z.Zt. Irland, Spanien, Portugal und Griechenland).
  • Verbesserte Entscheidungsverfahren und erweiterte Gemeinschaftskompetenzen. So kann beispielsweise das Europäische Parlament sein Misstrauen gegenüber der Kommission aussprechen. Zudem besitzt es Mitspracherechte in den Bereichen Binnenmarkt, Technologie, Umwelt und Verbraucherschutz sowie ein Zustimmungsrecht bei Beitritts- und Assoziierungsabkommen.
  • In der Innen- und Justizpolitik soll die Zusammenarbeit in folgenden Politikbereichen ausgebaut werden: freier Personenverkehr, Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik, gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus, illegalem Drogenhandel und internationaler Kriminalität, polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Aufbau eines Europäischen Polizeiamtes (Europol).

Weitere Reformen in Amsterdam

Mit Maastricht war der Reformbedarf innerhalb der EU jedoch längst nicht gedeckt. Durch den Vertrag von Amsterdam - unterzeichnet am 2. Oktober 1997 - wurde die Europäische Union in zentralen Bereichen weiter vertieft. Dazu zählten unter anderem

  • Die GASP wird durch einen "Hohen Vertreter" gestärkt, der die Außenpolitik der EU unabhängig vom Ratsvorsitz repräsentieren soll.
  • Die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik wird weiter ausgebaut
  • Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe werden erneut erweitert.

Zwei Jahre später - auf den Konferenzen von Köln und Helsinki 1999 - wurde zudem auch die Grundlage für eine Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) gelegt. So sollten nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter ausgebaut werden. Zudem sollen die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise auf die EU übertragen werden. Dazu zählen unter anderem maritime Embargo-Kontrollen, Begleitschutz oder das Entsenden von Polizeikontingenten.

Veränderungen mit dem Vertrag von Nizza

Mit der Osterweiterung im Jahr 2004 mussten die Strukturen der Union einer EU mit 27 Mitgliedstaaten angepasst werden. Am 11. Dezember 2000 beschlossen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Nizza, in dem unter anderem die Zusammensetzung der EU-Kommission oder die Stimmengewichtung im Rat geregelt werden sollten. Zu den wichtigsten Änderungen zählten:

  • Die Kommission sollte nicht verkleinert werden. Allerdings sollten künftig nicht mehr jedem EU-Land dauerhaft ein Kommissar zustehen. Die Rolle des EU-Kommissionspräsidenten wurde zudem weiter gestärkt.
  • Die Stimmengewichtung im Europäischen Rat hat sich verändert: ab sofort galt eine sogenannte dreifache Mehrheit für positive Entscheidungen. Demnach sind 73,4 Prozent der gewichteten Stimmen im Rat, eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten und mindestens 62 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung nötig.
  • Zudem wurde die Rolle des Europaparlaments gestärkt und die Zahl der Europaabgeordneten erhöht. Auch das Gerichtssystem der EU wurde mit dem Vertrag von Nizza reformiert.

Nach der Ratifizierung des Vertrages durch die EU-Mitgliedstaaten trat der Vertrag am 1. Februar 2003 in Kraft.

Der gescheiterte Verfassungsvertrag

Mit dem Vertrag über eine Verfassung in Europa sollte die EU eine einheitliche Struktur und eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Zudem sollte der Verfassungsvertrag die bis dato gültigen EU-Verträge ablösen. Der Vertragsentwurf wurde 2003 vom Europäischen Verfassungskonvent ausgearbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet.

Wesentliches Ziel des Vertrages war es, die institutionellen Grundlagen der EU zu reformieren. Dazu zählten unter anderem:

  • Die Kompetenzen und Mitentscheidungsmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes wurden deutlich ausgebaut. So wurden zahlreiche neue Politikfelder in das "ordentliche Gesetzgebungsverfahren" aufgenommen, darunter die gemeinsame Agrarpolitik oder die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
  • Der Europäische Rat - bis dato kein offizielles EU-Organ - sollte nun auch formal in die EU-Struktur mit einbezogen werden. Er sollte die "Impulse" und "politischen Zielvorstellungen und Prioritäten" festlegen sich vor allem auf grundlegende Entscheidungen wie etwa neue Mitgliedschaften treffen. Zudem sollte die Position eines hauptamtlichen EU-Präsidenten mit einer Amtszeit von zweieinhalb Jahren geschaffen werden, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Staats- und Regierungschefs zu gewährleisten sowie die Treffen des Rates vorbereiten.
  • Eine zentrale Neuerung war zudem die Schaffung eines Rates der Außenminister sowie das Amt eines EU-Außenministers. Dieser sollte künftig die Kompetenzen des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und des EU-Außenkommissars übernehmen und damit eine gemeinsame Koordination der europäischen Außenpolitik vornehmen.
  • Die gravierendste Änderung im Verfassungsentwurf betraf jedoch den Abstimmungsmodus im Europäischen Rat. Demnach sollte dieser künftig mit einer "qualifizierten Mehrheit" entscheiden können, das heißt: die Stimmen der Länder sollten nach deren Größe gewichtet werden.

Ursprünglich sollte der Vertrag am 1. November 2006 nach der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. In Frankreich und den Niederlanden wurde der Verfassungsvertrag jedoch in entsprechenden Volksabstimmungen mehrheitlich abgelehnt. Aber auch verschiedene Organisationen, Parteien und Politikern übten teils scharfe Kritik an den Inhalten des Verfassungsvertrages.

Der Vertrag von Lissabon

Anstelle des gescheiterten Verfassungsvertrages sollte nun der Vertrag von Lissabon treten. Inhaltlich weicht der Vertrag von Lissabon nur in wenigen Punkten vom Verfassungsvertrag ab. So soll die bisherige Vertragsstruktur im wesentlichen beibehalten und auf den Begriff "Verfassung" verzichtet werden. Auch auf staatstypische Symbole wie eine Flagge, eine Hymne oder ein Europatag soll verzichtet werden.

Im Gegensatz zum Verfassungsentwurf sollen die bisherigen Verträge nicht ersetzt werden. Stattdessen ändert und ergänzt er nur die bestehenen Vertragsinhalte. Zudem erhält die Europäische Union durch den Vertrag eine einheitliche Struktur und eigene Rechtspersönlichkeit. Die wichtigsten Neuerungen des Reformvertrages sind:

  • die Ausweitung des Prinzips der qualifizierten Mehrheit für die meisten Politikbereiche bei Entscheidungen des Ministerrates (Rat der Europäischen Union);
  • die Einführung des Amtes eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik;
  • eine Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments;
  • die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens;
  • eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess sowie die Einführung eines Klagerechts für nationale Parlamente vor dem Europäischen Gerichtshof;
  • die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta;
  • die Regelung eines EU-Austritts.
Die Grundzüge des Vertrages wurden im Juni 2007 erarbeitet - unterzeichnet wurde er am 13. Dezember 2007 in Lissabon. Ursprünglich sollte der Vertrag von Lissabon nach erfolgreicher Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Nach dieser jedoch in einer Volksabstimmung in Irland am 12. Juni 2008 mehrheitlich abgelehnt wurde, herrscht seitdem eine rege Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Im Dezember 2008 beschloss der Europäische Rat eine erneutes Referendum in Irland, dass für den Herbst 2009 angesetzt wurde.

Am 2. Oktober 2009 stimmte die irische Bevölkerung in einem zweiten Referendum mehrheitlich für die Annahme des Vertrages von Lissabon. Ende Oktober 2009 ratifizierte auch das irische Parlament den Vertrag. Als letztes EU-Mitglied stimmte Tschechien schließlich im November 2009 dem Vertrag von Lissabon zu, der dann am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

Zurück zu den Anfängen der Europäischen Union im ersten Teil.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 29.07.2002


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