Koalition und Opposition verfolgen das gleiche Ziel: am 8. Mai soll ein Aufmarsch der NPD durch das Brandenburger Tor verhindert werden. Ob und wie aber das bestehende Versammlungsrecht verschärft werden soll - darüber sind sich beide Seiten nicht einig. Außerdem sehen verschiedene Experten und einige Bundesländer die geplanten Änderungen kritisch.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Gesetze noch vor dem 8. Mai so geändert werden, dass die Aufmärsche der NPD einfacher verboten werden können. Dazu sollten nach dem Willen von Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sowohl das Strafrecht als auch das Versammlungsrecht geändert werden. Demnach sollen Aufmärsche und Kundgebungen werden, bei denen das NS-Regime verharmlost oder verherrlicht werden bzw. das Andenken an die Opfer des Holocaust missachtet wird.
Von der Bannmeile zum befriedeten Bezirk
Mit dem Umzug der wichtigsten Bundesorgane von Bonn nach Berlin wurde das 44 Jahre alte Bannmeilen-Gesetz im Jahre 1999 durch neue Regelungen ersetzt. Nach den alten Regelungen waren innerhalb der Bannmeile öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und politische Demonstrationen in diesem Bereich untersagt - das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war also eingeschränkt. Bei Verstößen drohten Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen.
Nach der aktuellen Regelung von 1999 wurde die Bannmeile von den sogenannten "befriedeten Bezirken" abgelöst. Dieses Gesetz schützt die Verfassungsorgane des Bundes - also Bundestag, Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anders als bei der früheren Bannmeile sind "öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der befriedeten Bezirke zuzulassen", wenn die Arbeit des Bundestages, des Bundesrates und des Verfassungsgerichtes dadurch nicht beeinträchtigt sowie der freie Zugang nicht behindert werden.
Eine Zulassung kann jedoch mit Auflagen verbunden werden. Schwere Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 35.000 Euro geahndet werden. Im Gegensatz zur früheren Bannmeile in Bonn ist der befriedete Bezirk um den Reichstag enger gezogen. Das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal gehören jedoch nicht dazu.
Verschärfung der bestehenden Regelungen
Nach den Plänen der Bundesregierung ist vorgesehen, eine Neuregelung im Versammlungsrecht aufzunehmen, wonach Aufmärsche an den Orten verboten werden können, welche an "die Opfer organisierter menschenunwürdiger Behandlung erinnern", so Innenminister Schily. Dazu zählen das Holocaust-Mahnmal und frühere Konzentrationslager. Diese Orte sollen mittels einer Rechtsverordnung des Bundes in einer Liste genau festgelegt werden, wobei der Bundesrat dann zustimmen müsste.
Zudem soll das Strafrecht so verschärft werden, dass nicht nur das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust verfolgt werden. Auch das Verherrlichen oder Verharmlosen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft soll strafbar sein. Demnach soll das Billigen oder Verherrlichen der nationalsozialistischen Willkür- und Gewaltherrschaft mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden können. Darauf einigte sich am späten Montagabend eine Runde von Innen- und Rechtspolitikern der rot-grünen Regierungskoalition.
Durch diese Neuregelungen könnten auch Versammlungen verboten werden, die an anderen Orten als den NS-Gedenkstätten angemeldet werden, wenn dabei die NS-Gewaltherrschaft verharmlost oder verherrlicht werden könnte, meint Justizministerin Zypries. NPD-Kundgebungen am Brandenburger Tor zu anderen Themen - etwa zur Arbeitslosigkeit - könnten nach Angaben der Minister dann jedoch nicht verhindert werden. Schily verwies aber ausdrücklich darauf, dass die Versammlungen der NPD zum Jahrestag des Kriegsendes am Brandenburger Tor verboten werden könnten.
Unterschiedliche Reaktionen
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) begrüßte zwar im Grunde zwar die Verschärfungen, hielt der Bundesregierung aber vor, zu spät zu handeln und nun "hektisch" die Änderungen umsetzen zu wollen. Der CDU-Innenexperte Roland Gewalt bekräftigte zudem die Forderung, den befriedeten Bezirk um den Reichstag auszuweiten und so auch das Brandenburger Tor von rechtsextremen Aufmärschen freizuhalten. Die Grünen begrüßten das Ziel der Gesetzesentwürfe, allerdings müsse noch über Details beraten werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. Die FDP lehnte die Pläne hingegen ab und verwies auf das Grundrecht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Vielmehr solle das geltende Recht ausgeschöpft werden.
Auch der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßte die Debatte um ein schärferes Versammlungsrecht. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Albert Meyer, sprach sich jedoch grundsätzlich gegen eine Verschärfung des bestehenden Versammlungsrechtes aus. Wenn es zu Demonstrationen an Gedenkstätten für NS-Opfer komme, sei der Bürger gefragt und jedes Mal ein neues Gesetz, sagte Meyer. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und der Grünen-Rechtsexperte Hans-Christian Ströbele lehnten es außerdem ab, eine demonstrationsfreie Zone rund um das Brandenburger Tor zu schaffen. Nach dem Fall der Mauer habe sich das Bauwerk zum wichtigsten Ort für Demonstrationen entwickelt. Am Holocaust dürfe aber "die Menschenwürde der Opfer des Naziverbrechen nicht erneut in den Schmutz gezogen werden, indem verleugnet und verharmlost wird".
Geteiltes Echo bei den Ländern
Die geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes durch die rot-grüne Bundesregierung stößt auch bei den Bundesländern auf ein geteiltes Echo. Einige Länder lehnen die Pläne für eine Liste besonders zu schützender Orte ab und wollen dafür eine Länderkompetenz - andere unterstützen die Pläne.
Hier eine Übersicht:
- Baden-Württemberg: Innenminister Gerbert Rech (CDU) will auch Einrichtungen von "nationaler und staatlicher Bedeutung" schützen. Dazu zählte er auch insgesamt 53 Gedenkstätten für die Opfer der NS-Herrschaft. Die Länder sollten jedoch selbst per Rechtsverordnung festlegen dürfen, welche Orte geschützt werden.
- Bayern: Das bayerische Innenministerium bevorzugt ein zweigleisiges Vorgehen. Zum einen sollten symbolträchtige Orte wie die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg geschützt werden. Zum anderen sollten Kundgebungen wie im oberfränkischen Wunsiedel verboten werden können, wo Neonazis alljährlich Gedenkmärsche für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß abhalten.
- Berlin: Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will auf eine solche Liste verzichten. Die Gerichte könnten anderenfalls dazu gezwungen werden, rechtsextreme Demos an nicht erwähnten sensiblen Orten zu erlauben, darunter zum Beispiel am Haus der Wannsee-Konferenz oder der Gedenkstätte Plötzensee.
- Brandenburg: Brandenburgs Innenminister Walter Schönbohm (CDU) will auch den Soldatenfriedhof in Halbe - einer der größten Soldatenfriedhöfe Deutschlands - auf die Liste setzen. Dieser sei "zum Wallfahrtsort für die rechtsextreme Szene in Deutschland geworden". Zudem kämen auch die Gedenkstätten in Sachsenhausen und Ravensbrück in Frage.
- Bremen: Der Stadtstaat hat nach Angaben eines Sprechers von Innenminister Thomas Röwekamp (CDU) bislang noch keine besonders zu schützenden Orte definiert.
- Hamburg: Laut Innenbehörde geht es hier vor allem um die KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Andere Orte sollten jedoch nicht öffentlich diskutiert werden, um mögliche rechte Demonstranten nicht darauf aufmerksam zu machen.
- Hessen: Nach Auskunft des Innenministeriums ist die Landesregierung noch dabei, eine Liste geeigneter Orte zusammenzustellen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Innenministerium hat sich dafür ausgesprochen, entweder ganz auf eine solche Liste zu verzichten oder eine entsprechende Verordnung den Ländern zu überlassen.
- Nordrhein-Westfalen: Laut Innenministerium in Düsseldorf wird kein Ort für eine entsprechende Liste gemeldet.
- Rheinland-Pfalz: Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach etwa zwei KZ-Gedenkstätten geschützt werden sollen.
- Sachsen: Dort will man sich erst nach der Verabschiedung eines Gesetzes zu potenziellen Orten äußern.
- Sachsen-Anhalt: Das Innenministerium wollte noch keine Orte benennen. Zudem sieht das Land den Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch, weil die Beschränkung eines Demonstrationsverbotes auf wenige Orte unzureichend sei.
- Schleswig-Holstein: Hier gibt es keine Orte, die von der Landesregierung als schützenswert angesehen werden.
- Thüringen: Laut Innenminister Karl Heinz Grasser (CDU) sind etwa die KZ-Gedenkstätten Buchenwald bei Weimar und Mittelbau-Dora bei Nordhausen als Orte für ein schärferes Versammlungsrecht denkbar.
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Kurzinfo: Versammlungsfreiheit |
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In Deutschland ist die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert. Nach der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts darf ein Demonstrationsverbot bislang nicht dazu dienen, politisch missliebige oder extreme Meinungsäußerungen bei einer Kundgebung zu unterdrücken. Allerdings können Einschränkungen zulässig sein, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten ist.
Zudem stellt das Gericht hohe Anforderungen an die sogenannte Gefährdungsprognose. Demnach muss eine durch Tatsachen begründete hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass es in einem konkreten Fall zu Gewalttätigkeiten kommt. So sind Beschränkungen etwa dann zulässig, wenn eine aggressive und provokante Kundgebung "ein Klima der Gewaltdemonstration und potenzieller Gewaltbereitschaft erzeugen" soll.
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Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 22.02.2005 |
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