Es ist ein herausragendes Ereignis in der Geschichte Europas - die Europäische Verfassung. Damit soll die Europäische Union umfassend reformiert werden. Bevor sie jedoch in Kraft tritt, muss sie erst einmal von den 25 EU-Staaten ratifiziert werden. In Deutschland wird derzeit darüber gestritten, ob dies durch den Bundestag oder mittels einer Volksabstimmung durch das Volk geschehen soll. Allerdings befürchten auch die entschiedensten Befürworter eines Volksentscheids, dass Gegner der Europäischen Union oder eines EU-Beitritts der Türkei sich diese Gelegenheit zunutze und mobil machen könnten.
105 Männer und Frauen aus 28 Nationen haben sich zwei Jahre lang im Europäischen Konvent an die Arbeit gemacht, um Europa in 480 Verfassungsartikeln besser zu strukturieren und den Menschen näher zu bringen. Insbesondere den Deutschen, von denen sich gerade mal jeder Dritte für Europa interessiert. In einem Kenntnistest der alten EU-Staaten über Europa liegt Deutschland daher mit nur 37 Prozent der richtigen Antworten auf Platz elf - weit abgeschlagen hinter den Spitzenreitern Luxemburg, Finnland und Portugal. Unter den 20 wichtigsten Aufgaben rangiert Europa nur auf Rang 15. Und nur 15 Prozent der Deutschen interessieren sich überhaupt für Nachrichten aus Europa - in Italien sind es immerhin 35 Prozent. Daher verwundert es auch nicht, dass 77 Prozent der Deutschen keine Grundkenntnisse über die neue EU-Verfassung aufweisen und sich gerade mal 16 Prozent ausreichend informiert fühlen.
Was aber sind die wichtigsten und kontroversesten Inhalte der EU-Verfassung? Hier ein Überblick:
- EU-Ratspräsident: Statt der bislang alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaft soll die EU künftig von einem Ratspräsidenten geführt werden, der diese auch nach außen vertritt und alle zweieinhalb Jahre neu bestimmt wird.
- EU-Außenminister: Um die angestrebte gemeinsame Außenpolitik zu koordinieren und zu vertreten, soll es künftig einen europäischen Außenminister geben. Bislang wurden dessen Aufgaben vom Außenkommissar und dem außenpolitischen Beauftragten wahrgenommen. Allerdings war nicht klar, wer wofür zuständig ist.
- Kleinere EU-Kommission: Die derzeit 27 Mitglieder umfassende Kommission wird künftig kaum noch steuerungsfähig sein. Ab 2014 sollen nur noch zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen dürfen - die übrigen Posten werden dann im Rotationsverfahren vergeben.
- EU-Parlament: Die Mindestzahl der Europaabgeordneten wird von derzeit drei auf später sechs erhöht. Deutschland muss von seinen 99 Abgeordnetenplätzen drei abgeben. Die Zahl der Abgeordneten steigt von derzeit 732 auf 750.
- Mehrheitsentscheidungen: Künftig werden Entscheidungen nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit getroffen. Damit werden die nationalen Veto-Rechte weiter eingeschränkt.
- Doppelte Mehrheit: Um künftig Gesetze verabschieden zu können, müssen mindestens 55 Prozent der EU-Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Zudem müssen mindestens 15 EU-Mitglieder zustimmen. Blockademöglichkeiten sollen damit reduziert werden. Kleinere und mittlere EU-Staaten haben jedoch Zusatzklauseln durchgesetzt, um diese Regelung abzufedern. Bei sensiblen Fragen - beispielsweise in der Wirtschafts- und Währungs- sowie in der Innen- und Rechtspolitik gelten noch höhere Quoren. So müssen jedem Beschluss 72 Prozent der Staaten zustimmen, die zugleich 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.
- Stabilitätspakt: Deutschland setzte sich mit seiner Forderung durch, dass die EU-Kommission bei der Überwachung nationaler Haushaltsdefizite weniger Kompetenzen erhalten soll. Bis zuletzt sorgte dieser Streitpunkt für ein heftiges Tauziehen - vor allem mit den Niederlanden.
- Gottesbezug: Statt einem Gottesbezug wird es in der Präambel der Verfassung nur einen Bezug auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" geben. Polen und einige andere Länder hatten diesen Gottesbezug gefordert.
Bevor die EU-Verfassung jedoch in Kraft tritt, müssen noch die 25 EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament zustimmen. Der Ratifizierungsprozess muss bis 2006 abgeschlossen sein, sonst muss sich der Europäische Rat nochmals mit dem Verfassungsentwurf beschäftigen. Eine spannende Frage ist jedoch, wie die einzelnen EU-Staaten die Verfassung ratifizieren werden. Vor allem in Deutschland herrscht derzeit Streit über die Frage, ob die EU-Verfassung im Bundestag oder durch eine Volksabstimmung ratifiziert werden soll.
Große Koalition gegen ein Referendum
Während sich in den großen politischen Lagern die Stimmen für eine Volksabstimmung über die europäische Verfassung mehren - die ganz große Koalition der Referendums-Gegner von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) über die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel bis zu Außenminister Joschka Fischer (B'90/Grüne) lässt sich davon nicht beeindrucken. Referendumsgegner haben da schon aus ganz praktischen Gegnern ihre Zweifel: wie soll ein nahezu nur Experten zugängliches Vertragswerk von 300 Seiten so aufbereitet werden, dass es auch das Wahlvolk versteht? Vielmehr befürchten sie, dass ein solcher Urnengang letztlich ohne Resonanz bleibe oder aber dazu missbraucht werde, den Regierenden einen neuen Denkzettel zu verpassen.
Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erteilte Volksabstimmungen auf Bundesebene sogar eine generelle Absage. Es bestünde die Gefahr, dass komplexe Themen auf ein simples Ja oder Nein reduziert würden. Zudem könnten "wie in vielen Ländern Populisten und Extremisten dies als Chance nutzen, Profit aus der Krise des politischen Systems zu schlagen", kritisierte Papier.
Der stellvertretende Regierungssprecher Hans Langguth erläuterte, dass die Bundesregierung dabei bleibe, über die EU-Verfassung im Bundestag abstimmen zu lassen. Bundeskanzler Schröder und sein Kabinett seien "realistisch genug" zu erkennen, dass die derzeitige Verfassungslage ein Referendum nicht hergibt. Vielmehr werde der Kanzler schnellstmöglich alle Bundestagsfraktionen kontaktieren, damit die EU-Verfassung noch in diesem Jahr ratifiziert werde.
Außenminister Fischer lehnte ein Referendum zur Verfassung unter dem Hinweis auf den Zeitdruck ab. Diese solle möglichst rasch verabschiedet werden, wobei Deutschland möglichst vorneweg gehen solle. Grundsätzlich zeigte sich Fischer jedoch aufgeschlossen für Volksabstimmungen. Grünen-Fraktionschefin Krista Sager wies zudem darauf hin, dass ihre Partei bereits seit Jahren für eine Aufnahme von Volksentscheiden in das Grundgesetz plädiere. Es mache keinen Sinn, das deutsche Volk nur über die EU-Verfassung abstimmen zu lassen und nicht auch über andere Themen. Vielmehr plädierten die Grünen für ein europaweites Referendum zur europäischen Verfassung.
Stoiber: Volksentscheide in "besonderen Fällen"
Während die CDU-Führung "solch komplexe Entscheidungen" nur im Bundestag diskutieren will, kann sich die Schwesterpartei CSU durchaus eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung vorstellen. "Ich bin mir mit Altbundespräsident Roman Herzog völlig einig, dass wir die Menschen bei einer so grundlegenden Entscheidung auch einbeziehen müssen, wenn wir Europa auch zu einem Europa der Bürger machen wollen", sagte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber. Er appellierte dabei an die EU-Staats- und Regierungschefs, bei der Unterzeichnung der europäischen Verfassung ein europaweites Referendum zu vereinbaren. Zwar wolle die CSU keine "Volksentscheide generell einführen, sondern eine Regelung für ganz besondere Fälle schaffen", so Stoiber. Gleichzeitig warf er Bundeskanzler Schröder Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung vor. "Wenn Briten, Franzosen, Spanier, Portugiesen und viele andere über den Verfassungsvertrag abstimmen, dürfen die Deutschen nicht ausgeschlossen werden.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) sieht "juristisch kein Problem, eine Volksabstimmung nur zu einem bestimmten Thema im Grundgesetz zu verankern". Sie verwies dabei auf die Länderneugliederung, für die im Grundgesetz ein Volksentscheid vorgesehen ist. FDP-Chef Guido Westerwelle bekräftigte, dass kein Weg an einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung vorbei führe. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Europaparlament, Silvana Koch-Mehrin hält es zudem für "unbedingt notwendig", dass die Menschen über derart grundlegende Fragen selbst entscheiden müssen. Und FDP-Außenexperte Werner Hoyer ergänzte, was die Franzosen könnten, dürfte den Deutschen nicht vorenthalten werden.
Eines ist jedenfalls sicher: die politische Diskussion zu diesem Thema geht damit wohl erst richtig los. Immerhin befürworten rund 81 Prozent der Deutschen ein Referendum über die EU-Verfassung. Dies ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Hamburger Magazins "Stern". Und immer mehr Länder der EU bereiten mittlerweile eine Volksabstimmung dazu vor - darunter auch die großen EU-Partner Großbritannien, Polen und Frankreich. Neun bis 13 Länder werden letztlich über die europäische Verfassung abstimmen - in einzelnen Fällen mit sehr ungewissem Ausgang.
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Erstveröffentlichung am 24.08.2004 |
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