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Staat und Regierung in der Ukraine


Die Ukraine ist heute nach Russland und Kasachstan der drittgrößte Nachfolgestaat der Sowjetunion. Außerdem ist sie nach Russland die bevölkerungsreichste der ehemaligen Sowjetrepubliken. Die Russen stellen zudem mit 22 Prozent die derzeit größte ethnische Minderheit. Damit lebt in die größte russische Bevölkerungsgruppe außerhalb Russlands.

Im Gegensatz zu ihrem Namen - der sprichwörtlich "Grenzland" bedeutet - kommt der Ukraine heute eine Schlüsselposition im postsozialistischen Mittel-, Ost- und Südosteuropa zu. Auch unter den Unionsrepubliken der ehemaligen UdSSR spielte die Ukraine eine herausragende Bedeutung. Aufgrund ihrer Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft war sie hinter Russland das wichtigste Mitglied der Sowjetunion.

Verfassung

Die Ukraine ist der letzte Nachfolgestaat der Sowjetunion, der sich eine neue demokratische Verfassung gab. Erst am 23. Juni 1996 verabschiedete das Parlament nach einer 16stündigen Marathonsitzung die jetzige Verfassung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Allerdings entsprang die Zustimmung der Abgeordneten keinesfalls einem Konsens über die Ausgestaltung der neuen Verfassungsordnung. Bereits im April 2000 wurden mehrere Verfassungsänderungen verabschiedet, welche die Kompetenzen des Staatspräsidenten stärkten.

Die heutige Verfassung (www.infoukes.com/history/constitution/index-en.html) besteht aus 161 Artikeln und ist in 14 Kapitel untergliedert. Neben den liberalen Freiheitsrechten finden sich im Grundrechtskatalog auch soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit oder auf Erholung. Diese verfassungsmäßigen Rechte der Bürger werden zudem unter besonderen Schutz der Verfassung gestellt.

Gemäß der Verfassung definiert sich die Ukraine zudem als "souveräner und unabhängiger, demokratischer und sozialer Rechtsstaat". Daneben wurden auch die republikanische Staatsform sowie die Prinzipien der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und des Unitarismus in der Verfassung verankert.

Staatsoberhaupt

Im politischen Alltag genießt der Präsident der Ukraine eine recht starke Rolle. Gemäß der Verfassung gilt er zunächst als Staatsoberhaupt sowie als "Garant der staatlichen Souveränität, der territorialen Integrität der Ukraine, der Einhaltung der Verfassung, der Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers". Der Präsident besitzt folgende Kompetenzen:

  • Verhandlungsführung und Abschluss internationaler Verträge;
  • er besitzt den Oberbefehl über die Streitkräfte;
  • er beschließt den Ausnahmezustand und kann dem Parlament die Ausrufung des Kriegszustands vorschlagen;
  • er kann ein Referendum für die gesamte Ukraine anberaumen;
  • er kann auf der Grundlage der Verfassung und bestehender Gesetze Dekrete und Verfügungen erlassen;
  • gegenüber vom Parlament verabschiedeten Gesetzen besitzt er ein suspensives Veto, das aber mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten zurückgewiesen werden kann;
Der Staatspräsident der Ukraine wird in allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen für fünf Jahre gewählt. Allerdings ist die Amtszeit auf zwei darauffolgende Amtsperioden beschränkt. Um bei Präsidentschaftswahlen zu kandidieren, müssen die Bewerber mindestens 35 Jahre alt sein, die Staatssprache beherrschen und das Wahlrecht besitzen. Außerdem müssen sie zum Wahltag bereits seit zehn Jahren in der Ukraine leben. Die Präsidentschaftswahlen selbst finden immer am letzten Oktober-Sonntag des letzten Amtsjahres eines Präsidenten statt. Im Falle vorzeitiger Wahlen müssen diese innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende der Amtszeit eines Präsidenten stattfinden.

Regierung

Auch sieben Jahre nach der Annahme der heutigen Verfassung ist die Rolle der Regierung in der Ukraine noch umstritten. Bislang war sie jedenfalls äußerst instabil. Seit der Unabhängigkeit 1991 ist bereits der zehnte Ministerpräsident im Amt. Allerdings wurden der Bestand und die Zusammensetzung der Regierung bislang auch entscheidend vom Staatspräsidenten beeinflusst. Zur Schwäche der Regierung hat zudem auch beigetragen, dass bislang keine ihrer Gesetzesinitiativen wirklich erfolgreich war.

Die Regierung der Ukraine setzt aus dem Premierminister, vier Vizepremiers und den Ministern zusammen. Gemäß der Verfassung gilt sie als oberstes Organ der Exekutive. Der Premierminister leitet die Arbeit des Kabinetts, die sich am vom Parlament gebilligten Arbeitsprogramm orientiert. Nach der Verfassung ist die Regierung sowohl gegenüber dem Parlament als auch gegenüber dem Präsidenten verantwortlich.

Die Struktur der Exekutive ist jedoch sehr komplex und wenig transparent. Neben den Ministerien existieren Staatskomitees, Staatsdienste und Behörden mit Sonderstatus. Die Kompetenzen der verschiedenen Exekutivorgane sind aber nicht klar voneinander abgegrenzt. Allerdings kommt dem Staatspräsidenten der Ukraine ebenfalls eine Schlüsselstellung im politischen Entscheidungsprozess zu.

Parlament

In der Ukraine gilt der "Oberste Rat" ("Werchowna Rada") verfassungsgemäß als "einziges Organ der gesetzgebenden Gewalt". Es besteht aus 450 Volksdeputierten, die alle vier Jahre in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen bestimmt werden. Um als Kandidat aufgestellt zu werden, muss der Bewerber mindestens 21 Jahre alt sein, das aktive Wahlrecht besitzen und in den letzten fünf Jahren in der Ukraine gelebt haben. Die Verfassung schreibt zudem die Unvereinbarkeit des Abgeordnetenmandats mit einer Tätigkeit im Staatsdienst vor. Außerdem genießen die Volksdeputierten Immunität.

Der Zuständigkeitskatalog des Obersten Rates ist sehr umfangreich:

  • er bringt Verfassungsänderungen ein und setzt Referenden an;
  • er verabschiedet Gesetze und bestätigt den Staatshaushalt;
  • er bestimmt die Grundlagen der Innen- und Außenpolitik der Ukraine;
  • er bestätigt die gesamtstaatlichen Programme der wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, sozialen und nationalkulturellen Entwicklung sowie den Umweltschutz des Landes;
  • er erklärt den Kriegszustand und Friedensschlüsse;
  • er billigt den Einsatz der ukrainischen Streitkräfte durch den Präsidenten;
  • er entscheidet über die Amtsenthebung des Präsidenten und die Annahme des Arbeitsprogramms durch die Regierung;
  • zudem entscheidet er über die Bestellung und die Entlassung wichtiger staatlicher Entscheidungsträger, darunter über die Ernennung des Premierministers durch den Staatspräsidenten.
Gesetzgebung

Nach Artikel 93 der Verfassung besitzen der Staatspräsident, die Regierung, die Volksdeputierten und die Nationalbank der Ukraine ein Initiativrecht für Gesetze. Vom Parlament verabschiedete Gesetze werden zur Unterzeichnung an den Parlaments- und den Staatspräsidenten weitergeleitet. Letzterer kann das Gesetz dann binnen 15 Tagen unterzeichnen und offiziell verkünden oder mit einer Begründung und Änderungsvorschlägen an das Parlament zurückverweisen. Geschieht dies nicht binnen der vorgesehenen Frist, gilt das Gesetz als angenommen. Der Präsident muss das Gesetz dann unterzeichnen und verkünden. Außerdem kann der Oberste Rat ein vom Präsident zurückgewiesenes Gesetz erneut mit einer Zweidrittelmehrheit verabschieden. In diesem Fall muss das Staatsoberhaupt dieses Gesetz binnen zehn Tagen unterzeichnen.

Verfassungsgericht

In der Ukraine gilt das Verfassungsgericht der Ukraine als einziges Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es besteht aus insgesamt 18 Richtern, von denen jeweils sechs vom Staatspräsidenten, dem Parlament und der Obersten Vereinigung der Ukrainischen Richter bestimmt werden. Voraussetzung für das Richteramt sind die ukrainische Staatsbürgerschaft, die Beherrschung, der ukrainischen Staatssprache, eine juristische Hochschulbildung, ein Mindestalter von 40 Jahren, eine mindestens zehnjährige Berufspraxis und ein Daueraufenthalt von mindestens 20 Jahren in der Ukraine. Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt neun Jahre - eine erneute Amtszeit ist nicht möglich. Erreichen die Richter das 65. Lebensjahr, scheiden sie automatisch aus dem Amt aus.

Zu den Aufgaben des Verfassungsgerichts zählen die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Rechtsakten des Staatspräsidenten, der Regierung, des Obersten Rates und des Parlaments der Autonomen Krim-Republik. Außerdem legt es die Verfassung und die Gesetze der Ukraine aus. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts dazu gelten als verbindlich, endgültig und unanfechtbar.

Kurzinfo: Ukraine
Hauptstadt: Kiew (2,79 Mio. Einw.)
Einwohner: 45,67 Millionen
Fläche: 603.700 km²
Nationalfeiertag: 24. August
Regionale Gliederung: 24 Regionen, Hauptstadtbezirk und
                                 Autonome Krim-Republik
Währung: 1 Hrywna (UAH) = 100 Kopeken (1 € = ca. 10,34 UAH)

Wirtschaftsdaten (in US$):
Exporte: 63,1 Milliarden
Importe: 66,2 Milliarden

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 19.10.2003


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