Verfassung
Die derzeit gültige Verfassung der Türkei wurde am 7. November 1982 verabschiedet. Demnach definiert sich die Türkei als "demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat", der "dem Wohl der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und Gerechtigkeit, den Menschenrechten und dem Nationalismus Atatürks" verbunden ist. In Artikel 5 werden die "Grundziele und -aufgaben des Staates" definiert:
Der Staatspräsident wird vom Parlament für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren gewählt -persönliche Voraussetzungen: ein Mindestalter von 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Verfassungsgemäß muss das Staatsoberhaupt innerhalb von 30 Tagen nach spätestens vier Wahlgängen mit schrumpfender Mehrheit bestimmt werden. Erhält auch nach dem letzten Wahlgang keiner der beiden Kandidaten (Stichwahl) eine Mehrheit, werden Neuwahlen zum Parlament angesetzt. Die Kandidaten müssen nicht dem Parlament entstammen, dann allerdings von einem Fünftel der Abgeordneten unterstützt werden.
Regierung
Die Regierung der Türkei wird vom Ministerrat (Bakanlar Kurulu) gebildet. Ihm obliegt es, die Gesetze durchzuführen. Damit ist er das wesentliche Element der Exekutive und die Spitze der Verwaltung. Der Ministerrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ressortministern und den Staatsministern ohne Portefeuille (Devlet Bakani). Die Staatsminister sind organisatorisch dem Amt des Ministerpräsidenten zugeordnet. Sie stehen an der Spitze bestimmter Fachbereiche oder nehmen politische Funktionen ohne eigenen Verwaltungsaufbau wahr. So gibt es beispielsweise Staatsminister für Religionsangelegeneheiten - seit 1991 auch für Menschenrechte und andere Sonderbereiche.
Der Ministerpräsident wird vom Staatsoberhaupt bestimmt. Die Parteien stellen hierzu Kandidaten bereit - meist die Parteivorsitzenden oder sonstige führende Persönlichkeiten. Der Präsident benennt dann denjenigen, von dem er annimmt, dass er die notwendige Parlamentsmehrheit hinter sich bringt. Wenn die Ministerliste steht, muss der Ministerpräsident diese gemeinsam mit einem Regierungsprogramm in einer Vertrauensabstimmung dem Parlament vorlegen. Wird das Vertrauen ausgesprochen, werden die Minister förmlich vom Staatspräsidenten ernannt.
Wird der Regierung durch das Parlament das Vertrauen entzogen, muss der Ministerrat zurücktreten. Der Staatspräsident muss dann einen anderen Politiker mit der Regierungsbildung beauftragen. Gelingt dies jedoch nicht innerhalb von 45 Tagen, kann der Staatspräsident Neuwahlen ansetzen. In der Praxis ist dies bislang jedoch noch nicht vorgekommen.
Da die türkische Verfassung keine Richtlinienkompetenz für den Ministerpräsidenten kennt, steht der Ministerrat in der gemeinsamen Verantwortung gegenüber dem Parlament. Eine Besonderheit des türkischen Verfassungsrechts liegt in der Form der Übergangsregierung (Vorläufiger Ministerrat). So müssen die Minister für Inneres, Justiz und Verkehr vor allgemeinen Wahlen zurücktreten. Deren Posten werden dann vom Ministerpräsidenten an parteilose Politiker vergeben. Diese Übergangsregierung bleibt dann solange im Amt, bis das neugewählte Parlament zusammentritt. Mit dieser Vorschrift soll ein unparteiischer Verlauf der Wahlen Parlamentswahlen gewährleistet werden.
| Türkei-Infos | ||
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Hauptstadt: Ankara (4,1 Mio. Einw.) Einwohner: 71,89 Millionen Fläche: 814.578 km² Nationalfeiertag: 29. Oktober Regionale Gliederung: 81 Provinzen Währung: 1 Neue Türkische Lira (YTL) = 100 Kurus (1 € = ca. 2,15 YTL) Arbeitslosigkeit: 10,3 %
Wirtschaftsdaten (in US$) | ||
Parlament
Die Große Türkische Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meçlisi) trifft die Grundsatzentscheidungen, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Alltag des Staatslebens steuern. Ihre Aufgaben sind:
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, wobei das Parlament jedoch Neuwahlen beschließen kann. Die letzten vier Wahlen (1991, 1995, 1999 und 2002) fanden vorzeitig statt. Seit 1995 gehören der Nationalversammlung 550 Abgeordnete an. Darüber hinaus kennt die türkische Verfassung eine ausführliche Regelung über die Unvereinbarkeit zwischen bestimmten Ämtern in der Regierung und der Justiz sowie dem Abgeordneten-Mandat.
Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament hineingetragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben; der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.
Gesetzgebung
Die Nationalversammlung ist auch Herrin des Gesetzgebungsverfahrens. Die Gesetzesinitiativen werden in der Regel von den Abgeordneten eingebracht und müssen begründet werden. Der Staatspräsident hat zudem ein Prüfungsrecht: er überprüft das Gesetz im Hinblick auf das Verfahren und auf seine materielle Verfassungsmäßigkeit.
Nationaler Sicherheitsrat
Das wahre Machtzentrum der Türkei ist der Nationale Sicherheitsrat. Mitglieder sind der Regierungschef und seine wichtigsten Minister einerseits sowie die Generalstabschef der Armee und die vier Befehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe und Gendarmerie andererseits. Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten debattiert der Nationale Sicherheitsrat einmal im Monat über die innen- und außenpolitische Großwetterlage. Faktisch wird er jedoch von den Militärs dominiert. Bislang war jede türkische Regierung gut beraten, die "Vorschläge" der Generäle zu beherzigen. Diese "Vorschläge" besitzen zwar nur empfehlenden Charakter, sind faktisch aber als bindend anzuerkennen.
Die Wurzeln des Nationalen Sicherheitsrates reichen bis in die vierziger Jahre zurück. Seit 1961 ist er auch in der Verfassung verankert. Der Nationale Sicherheitsrat fungiert als beratendes Organ in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Er besitzt aber keine Entscheidungsbefugnisse - weder in Friedenszeiten noch im Ausnahmezustand.
Nach dem Militärputsch von 1980, als alle politischen Parteien verboten wurden, entwickelte er sich zum Epizentrum der Macht am Bosporus. Der Rat tritt besonders dann in Aktion, wenn die Grundsätze der Türkischen Republik gefährdet scheinen - insbesondere bei der von Republikgründer Kemal Atatürk eingeführten strikten Trennung zwischen Staat und Religion (Laizismus).
Wahlsystem und Wahlen
Das türkische Wahlsystem ist besonders variabel, da das Wahlgesetz nahezu vor jeder Wahl geändert wird. Schließlich sehen die türkischen Politiker in diesem Gesetz einen "goldenen Schlüssel", um den politischen Gegner auszuschalten.
Das Wahlsystem in der Türkei ist ein reines Verhältniswahlrecht mit einer Sperrklausel von zehn Prozent. Erhält eine Partei weniger als zehn Prozent, werden deren Stimmen auf nationaler Ebene nicht berücksichtigt - unabhängig davon, wieviel sie in den einzelnen Provinzen erhalten haben. Davon betroffen sind vor allem die Parteien, welche die kurdische Minderheit im Osten und Südosten der Türkei ansprechen. Somit können auch keine Direktkandidaten gewählt werden, deren Partei unterhalb der Sperrklausel bleiben. Ausgenommen sind jedoch unabhängige Kandidaten, die ohne Rückhalt einer Partei oder einer Liste antreten.
Von den 550 Parlamentsmandaten wird jeweils eines an die 81 Provinzen vergeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird für seine Provinz direkt ins Parlament gewählt - vorausgesetzt, seine Partei überspringt die 10-Prozent-Hürde. Die restlichen Mandate werden je nach Einwohnerzahl der Provinzen verteilt.
Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent - derzeit 28 - der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürger ab 18 Jahren, die ihre Stimme in allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen abgeben können. Nicht stimmberechtigt sind jedoch:
Wer sich ins Parlament wählen lassen möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein, einen Grundschulabschluss besitzen und - für Männer - den Wehrdienst abgeleistet haben. Gemäß Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle fünf Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt - ausgenommen bei Neuwahlen. Der Wahlkampf darf erst zehn Tage vor dem Wahltermin beginnen. Zudem besteht Wahlpflicht, wodurch die Wahlbeteiligung in der Regel sehr hoch ist. Wer nicht wählt, muss eine Strafe von umgerechnet etwa 13 Euro zahlen.
| Kurzinfo: "Türkische Republik Nordzypern" | ||
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Hauptstadt: Lefkosa (49.237 Einw.) Einwohner: 256.644 Fläche: 3.355 km² (36% von Zypern) Währung: 1 Neue Türkische Lira (YTL) = 100 Kurus (1 € = ca. 2,15 YTL) Staatsoberhaupt: Mehmet Ali Talat (seit 2005) Regierungschef: Dervis Eroglu (seit 2009) Website der "Türkischen Republik Nordzypern": www.trncwashdc.org | ||
"Türkische Republik Nordzypern"
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Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 20.01.2003
Technischer Hinweis:
© Tobias Daniel 2003-2010 - alle Rechte vorbehalten
Die "Türkische Republik Nordzypern" wurde am 15. November 1983 ausgerufen. International wird sie jedoch - mit Ausnahme der Türkei - nicht anerkannt. Hintergrund ist die seit 1974 andauernde Präsenz türkischer Truppen im Norden der Insel. Anlass dafür war ein von Offizieren der griechischen Militärjunta gesteuerter Putschversuch am 15. Juli 1974. Wenige Tage nach diesem Putsch landeten türkische Truppen, um den von den Offizieren propagierten Anschluss an Griechenland zu verhindern. Das Ende der Militärdiktatur in Griechenland und internationale Vermittlungsbemühungen ermöglichten schließlich einen Waffenstillstand. Die türkischen Truppen blieben jedoch im Norden Zyperns stationiert, wo nun eigenständige staatliche Strukturen entstanden. Die Verfassung der "Türkischen Republik Nordzypern" vom 5. Mai 1985 lässt jedoch die Umwandlung der Insel in einen Bundesstaat offen.
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