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Staat und Regierung in der Türkei

Nach dem Ersten Weltkrieg stand das ehemals multiethnische und multireligiöse Osmanische Reich vor dem Ende. General Mustafa Kemal Atatürk begann daher, die Türkei politisch und kulturell radikal zu verwestlichen. So führte er unter anderem anstelle der Scharia (islamisches Rechtssystem) eine europäisch geprägte Rechtsordnung ein und ersetzte das arabische Alphabet durch lateinische Buchstaben. Trägerin und Sammelbecken der neuen Elite war die 1923 gegründete Republikanische Volkspartei, die zunächst als allein zugelassene Partei die türkische Politik beherrschte.

Erst 1945 entschloss sich die Türkei, ein Mehrparteiensystem einzuführen, das jedoch immer wieder in die Krise geriet. Seither übernahm das Militär dreimal die politische Macht im Land - sei es, um "den Rechtsstaat wiederherzustellen" (1960-1961), die politischen Nachwehen der 68er-Bewegung zu kontrollieren (1971-1973) oder um das völlige Auseinanderbrechen des politischen Systems und seiner Institutionen zu verhindern (1980-1983).

Verfassung

Die derzeit gültige Verfassung der Türkei wurde am 7. November 1982 verabschiedet. Demnach definiert sich die Türkei als "demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat", der "dem Wohl der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und Gerechtigkeit, den Menschenrechten und dem Nationalismus Atatürks" verbunden ist. In Artikel 5 werden die "Grundziele und -aufgaben des Staates" definiert:

  • Unabhängigkeit und Einheit der türkischen Nation;
  • Unteilbarkeit des Landes;
  • Schutz der Republik und der Demokratie;
  • den Wohlstand, das Wohlergehen und das Glück der Bürger und der Gemeinschaft zu schützen;
  • die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, welche die Grundrechte und -freiheiten beschränken.
Staatsoberhaupt

Der Staatspräsident fungiert in der Türkei als "Hüter der Verfassung" (Art. 1, Abs. 4), der "die Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane" beaufsichtigen soll. Allerdings hat er nur begrenzte politische Befugnisse. Artikel 104 der türkischen Verfassung regelt die Kompetenzen des Staatsoberhauptes. Dazu zählen:

  • er ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag auch die Minister
  • er ernennt drei von elf Mitgliedern des Verfassungsgerichts allein; die übrigen wählt er aus je drei Kandidaten aus, die von den obersten Gerichtshöfen und dem Hochschulrat gestellt werden
  • im Namen der Nationalversammlung vertritt der Staatspräsident den Oberbefehl über die Armee und ernennt auf Vorschlag des Ministerrates den Generalstabschef (Artikel 117)
  • er entscheidet über den Auslandseinsatz der Armee, was jedoch einen Beschluss des Parlaments voraussetzt
  • er kann das Parlament auflösen, wenn der Ministerrat dort nicht mehr über das nötige Vertrauen verfügt und innerhalb von 45 Tagen keine neue Regierung aufgestellt werden kann
  • er kann - wenn er es für erforderlich erhält - sogar den Vorsitz des Ministerrates übernehmen; dies ermächigt ihn jedoch nicht, die Tagesordnung festzulegen und die politische Initiative zu ergreifen
  • zudem ist er verfassungsgemäß der Vorsitzende des Nationalen Sicherheitsrates
Darüber hinaus besitzt der Präsident ein "suspensives Vetorecht", das heißt: er kann Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen und auch zurückzuweisen. Von diesem Recht haben die seit 1983 amtierenden türkischen Staatsoberhäupter immer wieder mal Gebrauch gemacht, was deren Position deutlich gestärkt hat. Allerdings ist es dem Parlament verfassungsgemäß trotzdem möglich, den entsprechenden Gesetzestext unverändert und endgültig durchzubringen. In diesem Fall kann der Staatspräsident aber innerhalb von sechzig Tagen eine "Anfechtungsklage" beim Verfassungsgericht einreichen.

Der Staatspräsident wird vom Parlament für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren gewählt -persönliche Voraussetzungen: ein Mindestalter von 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Verfassungsgemäß muss das Staatsoberhaupt innerhalb von 30 Tagen nach spätestens vier Wahlgängen mit schrumpfender Mehrheit bestimmt werden. Erhält auch nach dem letzten Wahlgang keiner der beiden Kandidaten (Stichwahl) eine Mehrheit, werden Neuwahlen zum Parlament angesetzt. Die Kandidaten müssen nicht dem Parlament entstammen, dann allerdings von einem Fünftel der Abgeordneten unterstützt werden.

Regierung

Die Regierung der Türkei wird vom Ministerrat (Bakanlar Kurulu) gebildet. Ihm obliegt es, die Gesetze durchzuführen. Damit ist er das wesentliche Element der Exekutive und die Spitze der Verwaltung. Der Ministerrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ressortministern und den Staatsministern ohne Portefeuille (Devlet Bakani). Die Staatsminister sind organisatorisch dem Amt des Ministerpräsidenten zugeordnet. Sie stehen an der Spitze bestimmter Fachbereiche oder nehmen politische Funktionen ohne eigenen Verwaltungsaufbau wahr. So gibt es beispielsweise Staatsminister für Religionsangelegeneheiten - seit 1991 auch für Menschenrechte und andere Sonderbereiche.

Der Ministerpräsident wird vom Staatsoberhaupt bestimmt. Die Parteien stellen hierzu Kandidaten bereit - meist die Parteivorsitzenden oder sonstige führende Persönlichkeiten. Der Präsident benennt dann denjenigen, von dem er annimmt, dass er die notwendige Parlamentsmehrheit hinter sich bringt. Wenn die Ministerliste steht, muss der Ministerpräsident diese gemeinsam mit einem Regierungsprogramm in einer Vertrauensabstimmung dem Parlament vorlegen. Wird das Vertrauen ausgesprochen, werden die Minister förmlich vom Staatspräsidenten ernannt.

Wird der Regierung durch das Parlament das Vertrauen entzogen, muss der Ministerrat zurücktreten. Der Staatspräsident muss dann einen anderen Politiker mit der Regierungsbildung beauftragen. Gelingt dies jedoch nicht innerhalb von 45 Tagen, kann der Staatspräsident Neuwahlen ansetzen. In der Praxis ist dies bislang jedoch noch nicht vorgekommen.

Da die türkische Verfassung keine Richtlinienkompetenz für den Ministerpräsidenten kennt, steht der Ministerrat in der gemeinsamen Verantwortung gegenüber dem Parlament. Eine Besonderheit des türkischen Verfassungsrechts liegt in der Form der Übergangsregierung (Vorläufiger Ministerrat). So müssen die Minister für Inneres, Justiz und Verkehr vor allgemeinen Wahlen zurücktreten. Deren Posten werden dann vom Ministerpräsidenten an parteilose Politiker vergeben. Diese Übergangsregierung bleibt dann solange im Amt, bis das neugewählte Parlament zusammentritt. Mit dieser Vorschrift soll ein unparteiischer Verlauf der Wahlen Parlamentswahlen gewährleistet werden.

Türkei-Infos
Hauptstadt: Ankara (4,4 Mio. Einw.)
Einwohner: 73,7 Millionen
Fläche: 814.578 km²
Nationalfeiertag: 29. Oktober
Regionale Gliederung: 81 Provinzen
Währung: 1 Neue Türkische Lira (YTL) = 100 Kurus (1 € = ca. 2,38 YTL)

Wirtschaftsdaten (in US$)
BIP: 735,80 Milliarden
Exporte: 113,93 Milliarden
Importe: 185,49 Milliarden

Parlament
Die Große Türkische Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meçlisi) trifft die Grundsatzentscheidungen, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Alltag des Staatslebens steuern. Ihre Aufgaben sind:

  • Gesetze zu verabschieden;
  • die Verfassung zu ändern;
  • den Staatshaushalt zu verabschieden;
  • den Ministerrat zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft zu ermächtigen;
  • völkerrechtliche Verträge zu ratifizieren;
  • über Krieg und Frieden zu entscheiden;
  • und über den Vollzug von rechtskräftig ausgesprochenen Todesurteilen zu entscheiden.
Mit der geplanten Abschaffung der Todesstrafe - nun auch in Kriegszeiten - wird diese Entscheidungskompetenz jedoch naturgemäß entfallen.

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, wobei das Parlament jedoch Neuwahlen beschließen kann. Die letzten vier Wahlen (1991, 1995, 1999 und 2002) fanden vorzeitig statt. Seit 1995 gehören der Nationalversammlung 550 Abgeordnete an. Darüber hinaus kennt die türkische Verfassung eine ausführliche Regelung über die Unvereinbarkeit zwischen bestimmten Ämtern in der Regierung und der Justiz sowie dem Abgeordneten-Mandat.

Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament hineingetragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben; der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.

Gesetzgebung

Die Nationalversammlung ist auch Herrin des Gesetzgebungsverfahrens. Die Gesetzesinitiativen werden in der Regel von den Abgeordneten eingebracht und müssen begründet werden. Der Staatspräsident hat zudem ein Prüfungsrecht: er überprüft das Gesetz im Hinblick auf das Verfahren und auf seine materielle Verfassungsmäßigkeit.

Nationaler Sicherheitsrat

Das wahre Machtzentrum der Türkei ist der Nationale Sicherheitsrat. Mitglieder sind der Regierungschef und seine wichtigsten Minister einerseits sowie die Generalstabschef der Armee und die vier Befehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe und Gendarmerie andererseits. Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten debattiert der Nationale Sicherheitsrat einmal im Monat über die innen- und außenpolitische Großwetterlage. Faktisch wird er jedoch von den Militärs dominiert. Bislang war jede türkische Regierung gut beraten, die "Vorschläge" der Generäle zu beherzigen. Diese "Vorschläge" besitzen zwar nur empfehlenden Charakter, sind faktisch aber als bindend anzuerkennen.

Die Wurzeln des Nationalen Sicherheitsrates reichen bis in die vierziger Jahre zurück. Seit 1961 ist er auch in der Verfassung verankert. Der Nationale Sicherheitsrat fungiert als beratendes Organ in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Er besitzt aber keine Entscheidungsbefugnisse - weder in Friedenszeiten noch im Ausnahmezustand.

Nach dem Militärputsch von 1980, als alle politischen Parteien verboten wurden, entwickelte er sich zum Epizentrum der Macht am Bosporus. Der Rat tritt besonders dann in Aktion, wenn die Grundsätze der Türkischen Republik gefährdet scheinen - insbesondere bei der von Republikgründer Kemal Atatürk eingeführten strikten Trennung zwischen Staat und Religion (Laizismus).

Wahlsystem und Wahlen

Das türkische Wahlsystem ist besonders variabel, da das Wahlgesetz nahezu vor jeder Wahl geändert wird. Schließlich sehen die türkischen Politiker in diesem Gesetz einen "goldenen Schlüssel", um den politischen Gegner auszuschalten.

Das Wahlsystem in der Türkei ist ein reines Verhältniswahlrecht mit einer Sperrklausel von zehn Prozent. Erhält eine Partei weniger als zehn Prozent, werden deren Stimmen auf nationaler Ebene nicht berücksichtigt - unabhängig davon, wieviel sie in den einzelnen Provinzen erhalten haben. Davon betroffen sind vor allem die Parteien, welche die kurdische Minderheit im Osten und Südosten der Türkei ansprechen. Somit können auch keine Direktkandidaten gewählt werden, deren Partei unterhalb der Sperrklausel bleiben. Ausgenommen sind jedoch unabhängige Kandidaten, die ohne Rückhalt einer Partei oder einer Liste antreten.

Von den 550 Parlamentsmandaten wird jeweils eines an die 81 Provinzen vergeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird für seine Provinz direkt ins Parlament gewählt - vorausgesetzt, seine Partei überspringt die Zehn-Prozent-Hürde. Die restlichen Mandate werden je nach Einwohnerzahl der Provinzen verteilt.

Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent - derzeit 28 - der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürger ab 18 Jahren, die ihre Stimme in allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen abgeben können. Nicht stimmberechtigt sind jedoch:

  • Soldaten und Garnisonsoffiziere;
  • Strafgefangene, die wegen vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt wurden;
  • beschränkt Geschäftsfähige;
  • Personen, die vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen wurden.
Die seit 1995 verfassungsmäßig vorgesehene Möglichkeit der Briefwahl oder Konsulatswahl ist bislang aber noch nicht umgesetzt worden.

Wer sich ins Parlament wählen lassen möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein, einen Grundschulabschluss besitzen und - für Männer - den Wehrdienst abgeleistet haben. Gemäß Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle fünf Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt - ausgenommen bei Neuwahlen. Der Wahlkampf darf erst zehn Tage vor dem Wahltermin beginnen. Zudem besteht Wahlpflicht, wodurch die Wahlbeteiligung in der Regel sehr hoch ist. Wer nicht wählt, muss eine Strafe von umgerechnet etwa 13 Euro zahlen.

Kurzinfo: "Türkische Republik Nordzypern"
Hauptstadt: Lefkosa (49.237 Einw.)
Einwohner: 265.100
Fläche: 3.355 km² (36% von Zypern)
Währung: 1 Neue Türkische Lira (YTL) = 100 Kurus (1 € = ca. 2,38 YTL)
Staatsoberhaupt: Dervis Erog(lu (seit 2010)
Regierungschef: Irsen Küçük (seit 2010)

"Türkische Republik Nordzypern"
Die "Türkische Republik Nordzypern" wurde am 15. November 1983 ausgerufen. International wird sie jedoch - mit Ausnahme der Türkei - nicht anerkannt. Hintergrund ist die seit 1974 andauernde Präsenz türkischer Truppen im Norden der Insel. Anlass dafür war ein von Offizieren der griechischen Militärjunta gesteuerter Putschversuch am 15. Juli 1974. Wenige Tage nach diesem Putsch landeten türkische Truppen, um den von den Offizieren propagierten Anschluss an Griechenland zu verhindern. Das Ende der Militärdiktatur in Griechenland und internationale Vermittlungsbemühungen ermöglichten schließlich einen Waffenstillstand. Die türkischen Truppen blieben jedoch im Norden Zyperns stationiert, wo nun eigenständige staatliche Strukturen entstanden. Die Verfassung der "Türkischen Republik Nordzypern" vom 5. Mai 1985 lässt jedoch die Umwandlung der Insel in einen Bundesstaat offen.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 20.01.2003


© Tobias Daniel - alle Rechte vorbehalten


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