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Der türkische Regierungschef Reçep Tayyip Erdogan begrüßte die Entscheidung. Sein Land sei zuversichtlich, "dass der positive Tenor der Kommission auch dem politischen Willen der Staats- und Regierungschefs entspreche". Er hoffe auf eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im ersten Halbjahr des kommenden Jahres. Außenminister Abdullah Gül bezeichnete die Entscheidung der Kommission als "historischen Schritt".
Empfehlung mit Bedingungen
Auch die Kommissare Franz Fischler, Chris Patten und Loyola de Palacio hatten Vorbehalte geäußert, denen in der Empfehlung Rechnung getragen wurde. So hat die Kommission eine Reihe, bei Beitrittsverhandlungen bislang nicht üblichen, Einschränkungen vorgeschlagen. So erkennt der Bericht den Umstand an, dass es in der Türkei trotz der bisherigen Gesetzesreformen weiterhin eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen gebe - auch wenn von einer "systematischen" Folter offiziell keine Rede mehr ist.
Auch bei der Frage der Meinungsfreiheit gebe es weiterhin "noch einige Probleme". Das neue Strafgesetzbuch stellt aus Sicht der Kommission "nur einen beschränkten Fortschritt dar". Zudem stellte die Kommission auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit noch einige Defizite fest. Demnach stoßen nichtmuslimische Religionsgemeinschaften weiterhin auf Probleme "mit der Rechtspersönlichkeit, den Eigentumsrechten" oder der Ausbildung von Geistlichen.
Bitter aufstoßen dürfte der türkischen Regierung ebenfalls der Umstand, dass die Annäherung der Türkei an Europa "seinem Wesen nach ein Prozess mit offenem Ende" sei, "dessen Ergebnis nicht garantiert werden könne". Mit anderen Worten: Ob die Türkei je beitreten wird, ist derzeit noch offen. Zudem sollen die Beitrittsverhandlungen auf Beschluss der Staats- und Regierungschefs ausgesetzt werden können, wenn der Reformprozess in der Türkei ins Stocken gerät. Außerdem soll ein Kapitel von Verhandlungen erst dann abgeschlossen werden, wenn die entsprechenden Gesetzesvorschriften des Gemeinschaftsrechts nicht nur übernommen, sondern auch umgesetzt werden.
Ebenfalls diplomatisch brisant ist auch eine Notklausel, wonach die Türkei unabhängig vom Ausgang der Beitrittsverhandlungen und deren anschließenden Ratifikation "in den europäischen Strukturen voll verankert bleiben" müsse. Diese Klausel dient vor allem für den Fall, dass beispielsweise ein französisches Referendum über den EU-Beitritt scheitern sollte. Dann bliebe wahrscheinlich wohl nur noch eine Art "privilegierte Partnerschaft" - wie es bereits die CDU/CSU fordert.
Beitritt erst in rund 15 Jahren
Sicher ist jedenfalls, dass die innenpolitischen Reformen in der Türkei weiterhin "genau überwacht" werden. Außerdem könnten aus Sicht der Kommission "spezifische Regelungen" notwendig sein, um die türkischen Ansprüche auf Subventionen aus der Agrar- und Strukturpolitik zu deckeln. Zudem sollen die 25 EU-Mitgliedstaaten zuviel Zuwanderung mit einer "permanenten Schutzklausel" abwehren können. Diese Klausel soll den EU- Arbeitsmarkt vor einer Überschwemmung mit billigen Arbeitskräften aus der Türkei schützen.
Und dennoch: Für Erweiterungskommissar Verheugen übertreffen die Vorzüge eines türkischen EU-Beitrittes die Nachteile bei weitem. So könne die Türkei als muslimisches Land bei der Einhaltung fundamentaler Menschenrechte ein Vorbild für andere islamische Staaten sein. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen werden allerdings erst die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel Mitte Dezember fällen. Zwar gilt deren Zustimmung als wahrscheinlich - bis die Türkei jedoch tatsächlich der EU beitreten kann, werden wohl noch rund 15 Jahre vergehen.
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Erstveröffentlichung am 07.10.2004 |
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