Wer telefoniert, im Internet surft oder über das Handy eine SMS verschickt, hinterlässt zwangsläufig Spuren. Geht es nach den EU-Innen- und Justizministern, sollen künftig alle Telefonverbindungsdaten gespeichert werden. Hintergrund sind die Terroranschläge in London.
Falls einige Sicherheitsexperten in Bayern, Hamburg, Thüringen oder Niedersachsen nun geglaubt haben, die allgemeine Terrorangst könnte die Bundesverfassungsrichter dazu bewegen, allgemeine Bürgerrechte einzuschränken, wurde nun eines besseren belehrt. So bleibt die vorbeugende Telefonüberwachung in Deutschland zumindest vorerst tabu. Demnach darf der Staat auch weiterhin nicht ohne konkrete Anhaltspunkte Telefongespräche abhören oder sich in den E-Mail-Verkehr einloggen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte damit Teile des niedersächsischen Polizeigesetzes für nichtig, welches erstmals präventiv ohne Anfangsverdacht und ohne Genehmigung das Abhören von Telefondaten erlaubte. In der Urteilsbegründung hieß es, das Landesgesetz greife in Teilen unverhältnismäßig in das Fernmeldegeheimnis ein und verletze die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, der die Telefonüberwachung zur Strafverfolgung geregelt hat.
Damit gaben die Verfassungsrichter dem Beschwerdeführer - dem Oldenburger Richter Robert Suermann - Recht, der das Urteil einen "tollen Erfolg" nannte. Hätte sich Niedersachsen bei der Telefonüberwachung lediglich auf die terroristische Gefahrenabwehr beschränkt, hätte das Polizeigesetz möglicherweise Bestand gehabt. Durch eine uferlose würden Bürgerrechte jedoch beschränkt. "Wir schützen die Freiheit nicht, indem wir sie beseitigen", so der Kläger.
Das Urteil zwingt jedenfalls einige Bundesländer zum Umdenken. So müssen diese nun abwägen, inwieweit der Rechtsstaat Bürgerrechte im Kampf gegen den Terrorismus einschränken darf und inwieweit polizeiliche Maßnahmen die Bürgerrechte verletzen. Und der Schutz der Bürgerrechte ist offenbar notwendig: allein zwischen 2003 und 2004 nahm die Anzahl der Telefonüberwachungen um etwa 4.900 auf 34.374 zu - im Jahre 1995 gab es nur 4.674 Überwachungen.
Niedersachsen allerdings ein Einzelfall. In Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt findet keine vorbeugende Telefonüberwachung statt. In Nordrhein-Westfalen und Bremen ist eine flächendeckende Überwachung nicht zulässig und nur in konkreten Verdachtsmomenten "bei Gefahr im Verzuge" erlaubt. Rheinland-Pfalz erlaubt den Lauschangriff nur im Ausnahmefall - Brandenburg bei konkretem Verdacht und nach richterlicher Anordnung. Thüringen will sein Polizeigesetz anhand des Urteils prüfen. Lediglich Bayern will an seinen Plänen für die präventive Telefonüberwachung festhalten. So betonte Innenminister Günther Beckstein (CSU), in dem Gesetzesentwurf seien bereits vor Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zum Schutz des absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung berücksichtigt.
Datenschutz in Deutschland
In Deutschland ist der Umgang mit personenbezogenen Dazen wie Familienstand oder Kontonummer in vielen Gesetzen geregelt. Diese legen fest, was Staat und Unternehmen mit persönlichen Angaben machen dürfen. Dabei geht es auch immer um die Frage, wie viel Öffentlichkeit und wie viel Geheimhaltung notwendig ist. So kann grundsätzlich jeder Bürger selbst entscheiden, welche persönlichen Angaben er machen möchte. In Einzelfällen kann dies aber durch andere Gesetze beeinschränkt werden. Aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Deutschland besonders geschützt. Demnach kann der einzelne Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts bekam dieses Recht ein Grundrechtscharakter, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den entsprechenden Landesdatenschutzgesetzen sollen grundsätzlich so wenig personenbezogene Daten wie möglich gesammelt werden. Unternehmen und Behörden dürfen die gesammelten Daten zudem nur für den Zweck verwenden, für den die Daten erhoben wurden. Die Bürger haben zudem ein Auskunftsrecht können verlangen, falsche Daten zu korrigieren oder zu löschen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sollen die Umsetzung der Vorschriften kontrollieren. Nach mehreren Skandalen von Datenmissbrauch in der Wirtschaft wurden manche Regelungen verschärft. So darf ein Unternehmen persönliche Daten nur noch dann weitergeben, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Auch das Internet stellt für den Datenschutz eine große Herausforderung da.
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Weitgehend positive Reaktionen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stieß bei Datenschützern, Anwälten und Richtern überwiegend auf Zustimmung. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, Karlsruhe habe klargestellt, dass die Politik die Kernbereiche des Grundgesetzes wahren müsse. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lobte das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe einem möglichen Generalverdacht gegen ausnahmslos alle Bürger einen Riegel vorgeschoben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, die Grundrechte seien "erneut wesentlich gestärkt und die Bedeutung des Datenschutzes" betont worden. Und die Grünen-Fraktionsexperten Silke Stokar und Jerzy Montag sagten: "Wir haben uns schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass Deutschland nicht Abhör-Weltmeister bleibt".
Lediglich der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Wolfgang Speck, kritisierte, das Verbot der präventiven Telefonüberwachung erschwere die Strafverfolgung. Man sei nun weiter auf die bislang unzureichende Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten angewiesen. Abhören dürfen in Deutschland zum Zweck der Strafverfolgung der Bundesverfassungsschutz, die Bundeskriminalamt und die entsprechenden Landesämter. Aus diesem Grund dürfen auch die Polizeien der Länder laut Artikel 100a der Strafprozessordnung aktiv werden. Bedingung ist aber, dass eine Straftat vorliegt oder dass es im Zuge eines Ermittlungsverfahrens Hinweise auf die Planung einer Straftat gibt. Der Abhörvorgang muss aber von einem Richter oder mindestens ein Staatsanwalt geben.
EU-Minister für Telefonüberwachung
Angesichts der Selbstmordanschläge in London rücken die 25 EU-Staaten in der Terrorabwehr dennoch stärker zusammen. So vereinbarten die Innen- und Justizminister bei einem Sondertreffen in Brüssel, dass im Oktober konkret ein Beschluss zur Speicherung aller Daten von Telefon- und Handyverbindungen geben soll - trotz Bedenken von Europaabgeordneten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Besonders Datenschützer sehen in der Ansammlung riesiger Datenmengen eine große Gefahr, dem nur ein geringer Nutzen bei der Strafverfolgung gegenüber stehe. Die Telekommunikationsunternehmen befürchten zudem hohe Kosten bei einer längeren Speicherung von Telefondaten.
In einigen europäischen Ländern wird bereits an schärferen Gesetzen gearbeitet. In Großbritannien will die Regierung bis Herbst eine Novellierung der Anti-Terror-Gesetze ausarbeiten. Ein Streitpunkt ist dabei die Verwendung von abgehörten Telefongesprächen bei Strafprozessen - bislang waren diese vor Gericht nicht zulässig. Die französische Regierung will noch bis Ende August als Reaktion auf die Anschläge in London die Anti-Terror-Maßnahmen verschärfen. Demnach soll es künftig einfacher sein, Informationen zu sammeln und gegen Radikale vorzugehen. So sollen in dem neuen Gesetz auch die Videoüberwachung und die Speicherung von Telefondaten gespeichert werden.
Italiens Innenminister Giuseppe Pisanu hatte nach den Londoner Attentaten vom 7. Juli ebenfalls strengere Maßnahmen gefordert. So sieht ein 19-Punkte-Paket der italienischen Regierung eine schnellere Abschiebung von verdächtigen Ausländern, eine striktere Telefon- und Internetüberwachung sowie größere Kompetenzen der Polizei bei Razzien vor. Zudem soll zur Identifizierung von Verdächtigen die Zwangsentnahme von Speichel der Haaren erlaubt werden, um DNA-Analysen zu ermöglichen. Die Höchstdauer vorläufiger Festnahmen wurde auf 24 Stunden verdoppelt.
Moslems sehen sich unter Druck
Die mehr als drei Millionen Moslems in Deutschland sehen sich jedenfalls wieder verstärkt unter Druck. So beklagte der bayerische Innenminister Beckstein unlängst, dass weltoffene Menschen in den moslemischen Gemeinden Außenseiter seien - und setzt daher bei der Suche nach Extremisten weiterhin auf V-Leute des Verfassungsschutzes. Die Moslems sehen sich dagegen unter "Generalverdacht" und befürchten Racheakte in Deutschland, beklagte Ali Kizilkaya, Vorsitzender des Islamrates.
Der Islamwissenschaftler Peter Heine von der Berliner Humboldt-Universität befürchtet vielmehr, dass die Gemeinden selbst von Fundamentalisten bedroht werden könnten, wenn diese mit den deutschen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiteten. Zudem herrscht in den Innenbehörden Einigkeit darüber, dass sich radikale Islamisten kaum mehr in den Moscheen aufhalten. "Selbst wenn sie dort erschienen, würden die Gemeinden sie aus Sorge um ihre eigene Existenz hinauswerfen", so Heine.
Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland, bekräftigte diese Einschätzung und ergänzte: "unsere Moscheen sind keine Austauschbörsen für Terrororganisationen. Wir unterstützen den Staat bei der Beobachtung von Verdächtigen."
Für Becksteins Überwachungsvorhaben zeigen Elyas und Kizilkaya jedoch kein Verständnis. So hätten es die Menschen in den Moscheen nicht verdient, "wie im Big-Brother-Container behandelt zu werden", so Kizilkaya. Sie seien religiös und damit auch friedliebend. Elyas unterstrich, die Behörden sollten lieber die Beobachtung der bereits auffällig gewordenen 200 bis 300 Verdächtigen verbessern. Doch schon dafür gebe es zu wenig Personal, kritisierte er und fügte knapp hinzu: "In den Moscheen ist jedenfalls nichts zu holen".
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Kurzinfo: Vorratsdatenspeicherung |
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Laut einer EU-Richtlinie (2006/24/EG) sollen europäische Telekommunikationsunternehmen bestimmte Daten auf Vorrat speichern für den Fall, dass Terrorfahnder oder Polizei diese zu einem späteren Zeitpunkt einmal benötigen. Die Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 verpflichtet Staaten, dass die Telekommunikationsunternehmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr die Verbindungsdaten von Privatpersonen über Telefonate und E-Mails festhalten. Ziel der Vorratsdatenspeicherung soll es sein, schwere Straftaten zu verhüten und besser verfolgen zu können.
Festgehalten sollen demnach der Name und die Anschrift des Teilnehmers sowie die Rufnummer, die Uhrzeit und das Datum der Telefonverbindung. Bei Handys wird zudem auch der Standort bei Gesprächsbeginn gespeichert. Auch Verbindungsdaten zu SMS, zur Internet-Nutzung und E-Mails gehören dazu. Der Inhalt eines Gespräches soll jedoch nicht betroffen sein. In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung bislang noch nicht gesetzlich geregelt. Im Januar 2008 trat zwar ein entsprechendes Gesetz in Kraft, das die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon oder Internet für sechs Monate vorsah. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung im März 2010 jedoch für verfassungswidrig - die gesammelten Daten mussten demnach gelöscht werden.
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Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 01.08.2005 |
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