Schengener Abkommen

Das Übereinkommen von Schengen wurde ursprünglich von fünf europäischen Staaten vereinbart, um an den gemeinsamen Grenzen auf Personenkontrollen zu verzichten. Benannt ist das Abkommen nach dem luxemburgischen Ort Schengen, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Mittlerweile gehören 28 Staaten dem Abkommen an, wobei einige allerdings nur eingeschränkt daran teilnehmen bzw. nur bestimmte Teile des Abkommens umsetzen.

Zentraler Inhalt des Abkommens ist es, innerhalb des Schengen-Raumes auf Grenzkontrollen zu verzichten und an den Außengrenzen nach einem einheitlichen Standard zu kontrollieren. Dazu wurden ein einheitliches Fahndungssystem - das sogenannte Schengener Informationssystem - sowie einheitliche Einreisevoraussetzungen für Drittländer vereinbart. Der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen wurde zudem durch eine Ausweitung der polizeilischen Befugnisse im Inland ausgeglichen. Besonders die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei wurde dabei ausgeweitet.

Mitglieder

Belgien
Belgien
Bulgarien
Bulgarien
Dänemark
Dänemark
Deutschland
Deutschland
Estland
Estland
Finnland
Finnland
Frankreich
Frankreich

Griecheland
Griechenland
Großbritannien
Großbritannien
Irland
Irland
Island
Island
Italien
Italien
Lettland
Lettland
Liechtenstein
Liechtenstein

Litauen
Litauen
Luxemburg
Luxemburg
Malta
Malta
Monaco
Monaco
Niederlande
Niederlande
Norwegen
Norwegen
Österreich
Österreich

Polen
Polen
Portugal
Portugal
Rumänien
Rumänien
San Marino
San Marino
Schweden
Schweden
Schweiz
Schweiz
Slowakei
Slowakei

Slowenien
Slowenien
Spanien
Spanien
Tschechien
Tschechien
Ungarn
Ungarn
Vatikan
Vatikan
Zypern
Zypern


Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde am 2. Mai 1992 zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziazion (EFTA) gegründet. Es handelt dabei nicht um eine Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif. Vielmehr wurden die Binnenzölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft; zudem gelten etwa 80 Prozent der EU-Binnenmarktvorschriften. Gemeinsame Organe sind der EWR-Rat, der Gemeinsame EWR-Ausschuss, der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss und der Beratende EWR-Ausschuss.

Mitglieder

Belgien
Belgien
Bulgarien
Bulgarien
Dänemark
Dänemark
Deutschland
Deutschland
Estland
Estland
Finnland
Finnland
Frankreich
Frankreich

Griecheland
Griechenland
Großbritannien
Großbritannien
Irland
Irland
Island
Island
Italien
Italien
Lettland
Lettland
Liechtenstein
Liechtenstein

Litauen
Litauen
Luxemburg
Luxemburg
Malta
Malta
Niederlande
Niederlande
Norwegen
Norwegen
Österreich
Österreich
Polen
Polen

Portugal
Portugal
Rumänien
Rumänien
Schweden
Schweden
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Spanien
Spanien
Tschechien
Tschechien

Ungarn
Ungarn
Zypern
Zypern


Europäische Union (EU)

Europäische Union (EU) Die Europäische Union (EU) wurde am 1. Januar 1993 gegründet. Ihren Ursprung hat die EU in den Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) von 1951 und 1957. Entscheidender Ausgangspunkt des europäischen Einigungs- und Integrationsprozesses war das Ende des Zweiten Weltkrieges. Durch die Vernetzung militärisch relevanter Wirtschaftsbereich sollte ein erneuter Krieg unmöglich gemacht und damit eine politische Annäherung sowie eine dauerhafte Versöhnung der Staaten erreicht werden. Die EU basiert heute auf drei Säulen: den Europäische Gemeinschaften (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Derzeit gehören 27 Staaten der EU an.

Mitglieder

Belgien
Belgien
Bulgarien
Bulgarien
Dänemark
Dänemark
Deutschland
Deutschland
Estland
Estland
Finnland
Finnland
Frankreich
Frankreich

Griecheland
Griechenland
Großbritannien
Großbritannien
Irland
Irland
Italien
Italien
Lettland
Lettland
Litauen
Litauen
Luxemburg
Luxemburg

Malta
Malta
Niederlande
Niederlande
Österreich
Österreich
Polen
Polen
Portugal
Portugal
Rumänien
Rumänien
Schweden
Schweden

Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Spanien
Spanien
Tschechien
Tschechien
Ungarn
Ungarn
Zypern
Zypern

Beitrittskandidaten

Island
Island
Kroatien
Kroatien
Mazedonien
Mazedonien
Montenegro
Montenegro
Serbien
Serbien
Türkei
Türkei


Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wurde am 4. Januar 1960 in Stockholm gegründet. Zentrale Organe sind das EFTA-Sekretariat, die EFTA-Überwachungsbehörde und der Gerichtshof der EFTA. Die Gründung der EFTA war eine Reaktion auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG). Bis heute steht sie in engem Zusammenhang mit der Geschichte und Entwicklung der Europäischen Union (EU). Ihre Ziele sind:

  • das Wachstum und den Wohlstand der Mitgliedtaaten zu födern;
  • den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Staaten und der Welt zu vertiefen;
Zudem soll die EFTA ein Gegengewicht zur EU und deren politischen Zielen bilden.

Mitglieder

Island
Island
Liechtenstein
Liechtenstein
Norwegen
Norwegen
Schweiz
Schweiz

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