Das Übereinkommen von Schengen wurde ursprünglich von fünf europäischen Staaten vereinbart, um an den gemeinsamen Grenzen auf Personenkontrollen zu verzichten. Benannt ist das Abkommen nach dem luxemburgischen Ort Schengen, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Mittlerweile gehören 28 Staaten dem Abkommen an, wobei einige allerdings nur eingeschränkt daran teilnehmen bzw. nur bestimmte Teile des Abkommens umsetzen. Zentraler Inhalt des Abkommens ist es, innerhalb des Schengen-Raumes auf Grenzkontrollen zu verzichten und an den Außengrenzen nach einem einheitlichen Standard zu kontrollieren. Dazu wurden ein einheitliches Fahndungssystem - das sogenannte Schengener Informationssystem - sowie einheitliche Einreisevoraussetzungen für Drittländer vereinbart. Der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen wurde zudem durch eine Ausweitung der polizeilischen Befugnisse im Inland ausgeglichen. Besonders die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei wurde dabei ausgeweitet. Mitglieder
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde am 2. Mai 1992 zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziazion (EFTA) gegründet. Es handelt dabei nicht um eine Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif. Vielmehr wurden die Binnenzölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft; zudem gelten etwa 80 Prozent der EU-Binnenmarktvorschriften. Gemeinsame Organe sind der EWR-Rat, der Gemeinsame EWR-Ausschuss, der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss und der Beratende EWR-Ausschuss. Mitglieder
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