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Neuwahlen: Ende für Rot-Grün? (I)

Fast 40 Jahre lang war ein Sieg der SPD bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen beinahe schon ein Naturgesetz. Doch der Wahlausgang zeigte, dass auch lange fest zementierte politische Verhältnisse kippen können. Der Wahlsieg der CDU war der Schlusspunkt eines lange andauernden Erosionsprozesses, denn seit Ende der achtziger Jahre konnten die Sozialdemokraten immer schlechter ihre Anhänger mobilisieren.

Mit dem politischen Erdbeben in Nordrhein-Westfalen findet nicht nur die letzte rot-grüne Koalition auf Landesebene ihr Ende - auch im Bundesrat verliert die Bundesregierung die letzten als sicher geltenden Stimmen. So besitzt das bürgerliche Lager von CDU/CSU und FDP nun eine satte Mehrheit von 37 der insgesamt 69 Stimmen in der Länderkammer. Allein in fünf Bundesländern stellt die Union die Alleinregierung - in drei weiteren regiert sie gemeinsam mit den Liberalen. Zum offenen oder neutralen Block gehören insgesamt sieben Bundesländer mit vier großen Koalitionen aus CDU und SPD, zwei Bundesländer mit einer Koalition von SPD und PDS und ein Bundesland mit einer sozialliberalen Koalition.

Neuwahlen nach dem Wahldebakel

Gerhard Schröder

Gerhard Schröder
© André Zahn gemäß cc-by-sa

Bundeskanzler Gerhard Schröder sieht nach dem Wahlausgang in NRW seine Reformpolitik nun insgesamt in Frage gestellt und will deshalb die Bundestagswahlen auf den kommenden Herbst vorziehen. Das Mittel dazu ist allerdings verfassungsrechtlich umstritten. So muss Schröder im Bundestag nach Artikel 63 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage stellen - bekommt er dann keine Mehrheit, kann Bundespräsident Horst Köhler binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. In diesem Fall müssen nach Artikel 39 des Grundgesetzes "innerhalb von 60 Tagen" Neuwahlen stattfinden. Das Recht zur Parlamentsauflösung erlischt jedoch nach Artikel 68 des Grundgesetzes, "sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt".

Auch in anderen europäischen Ländern wird das Parlament für gewöhnlich vom Staatsoberhaupt aufgelöst - auch wenn nicht überall eine Abstimmung notwenig ist, um Neuwahlen zu ermöglichen. In Österreich wird das Parlament entweder vom Bundespräsidenten oder den Abgeordneten selbst aufgelöst. Da das Staatsoberhaupt nur über sehr begrenzte politische Kompetenzen besitzt, löst sich der Nationalrat in der Praxis nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers auf. In Polen kann nicht nur der Staatspräsident, sondern auch das Parlament - der Sejm - selbst die Auflösung beschließen, um vorgezogene Neuwahlen herbeizuführen.

In Großbritannien hat das königliche Staatsoberhaupt - zumindest theoretisch - jederzeit das Recht, das Parlament aufzulösen. In der Praxis ist dies jedoch nur auf Wunsch des Premierministers möglich. Dies kann der Fall sein, wenn der Regierungschef keine Mehrheit mehr besitzt. Aber auch aus wahltaktischen Gründen kann er um die Parlamentsauflösung und Neuwahlen bitten. In Frankreich kann der Staatspräsident die Nationalversammlung prinzipiell jederzeit auflösen. Er muss allerdings zuvor die Präsidenten der beiden Kammern - des Abgeordnetenhauses und des Senats - konsultieren. In Spanien erfolgt die Parlamentsauflösung ebenfalls durch das Staatsoberhaupt - also dem Monarchen. Da dieser jedoch formal über keine politische Macht verfügt, erfolgt dieser Schritt auch hier nur auf Wunsch des Regierungschefs, wenn dieser über keine Mehrheit mehr verfügt.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Verfassungsrechtlich gesehen ist das Mittel der Vertrauensfrage, um Neuwahlen zu ermöglichen, jedoch umstritten. Diesen Weg hatte zuletzt Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1982 beschritten, um seine Machtbasis zu erweitern. Das Bundesverfassungsgericht billigte zwar Kohls Vorgehen, setzte der Vertrauensfrage in seinem Urteil aber Grenzen. So hatten damals vier Abgeordnete eine Verfassungsklage gegen die Entscheidung für Neuwahlen eingereicht. Sie waren der Meinung, er habe sehr wohl das Vertrauen der Bundestagsmehrheit gehabt und durch den Missbrauch der Vertrauensfrage herbeiführen wollen.

Das Bundesverfassungsgericht billigte zwar im Nachhinein die Neuwahlen, betonte aber, dass diese nur bei einer "echten" Krise zulässig sei. So ist es unzulässig, die Vertrauensfrage bei ausreichenden Mehrheiten zu stellen, um Neuwahlen durchzusetzen. Selbst "besondere Schwierigkeiten der sich in der Wahlperiode stellenden Aufgaben" rechtfertigten nicht die vorzeitige Auflösung des Bundestages. Allerdings darf der Bundeskanzler den Richtern zufolge die Vertrauensfrage stellen, "wenn es politisch nicht für ihn gewährleistet ist, mit den im Bundestag herrschenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren". Diese müssten seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er seine Politik "nicht sinnvoll zu verfolgen mag". Zudem müsse der Bundespräsident als neutrale Entscheidungsdistanz "die politische Leitentscheidung treffen", ob eine Auflösung des Bundestages mit den daraus entstehenden politischen Konsequenzen sinnvoll sei.

Der Erfurter Staatsrechtler Hermann-Josef Blanke und der Bonner Verfassungsrechtler Josef Issensee äußerten jedenfalls massive Bedenken gegen die geplante Auflösung des Bundestages. Der Kanzler nutze die Vertrauensfrage, "um seine Partei und die Fraktion zu disziplinieren", kritisierte Blanke. Issensee betonte, das Grundgesetz sei "kein Knetgummi, dass von den Politikern beliebig geformt werden kann". Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz hält den Weg Schröders hingegen für rechtens.

Wirtschaft begrüßt Neuwahlen

Die Kommentatoren einiger europäischer Zeitungen sprachen von der Entscheidung Schröders im Nachhinein von einem "verwegenen" oder "verzweifelten Schachzug" bis hin zu einem "Selbstmord mit Anlauf". Die deutsche Wirtschaft hat die Entscheidung für Neuwahlen als ein Aufbruchsignal für eine neue Reformpolitik begrüßt. "Unser Land kann sich eine längere Stagnation nicht leisten", sagte Jürgen Thuman, Chef des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Der Chef des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, nannte die Entscheidung "konsequent", weil damit die Gefahr von anderthalb Jahren Stillstand gebannt sei. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte zudem eine Neuorientierung der Politik hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

Obwohl die rot-grüne Bundesregierung mit Hartz IV und der "Agenda 2010" viel Sympathie erntete, setzen viele Wirtschaftsvertreter nun auf einen Regierungswechsel. Der Commerzbank-Volkswirt Eckart Tuchtfeld meinte, ein möglicher Wahlsieg würde der Union die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat damit die Möglichkeit "durchgreifender" Reformen geben. Mit einem deutlichen Stimmungsumschwung in den Führungsetagen der Unternehmen würde es jedoch erst kommen, wenn die konkreten Wirtschaftsprogramme der Parteien vorlägen. "Wir erwarten jetzt rasch klare Aussagen", forderte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler.

Erfahren Sie im zweiten Teil mehr über die mögliche Kanzlerkandidatin Merkel und die Vorbereitungen für die Neuwahlen.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 28.05.2005


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