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EU will gegen Nepper vorgehen
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Für unseriöse Geschäftemacher brechen bald europaweit harte Zeiten an. Die EU-Kommission hat nämlich einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der ab 2005 Schwarzen Schafen in Handel und Werbung das Handwerk legen soll. Zudem soll grenzüberschreitendes Einkaufen sicherer werden. Verbraucherschützer haben den Entwurf begrüßt.
Die Richtlinie enthält ein allgemeines Verbot unlauterer Praktiken, die zahlreiche nationale Vorschriften und Gesetzesentscheidungen in den Mitgliedstaaten ersetzen soll. "Studien zeigen, dass das bisherige Geflecht nationaler Bestimmungen den grenzüberschreitenden Handel bremst", so Verbraucherschutzkommissar David Byrne. Zudem seien die Verbraucher unsicher, "welche Rechte sie haben". Die Richtlinie soll nicht nur für den Laden an der Ecke, sondern auch für den Internethandel gelten.
Preisunterschiede sollen verringert werden
Die Richtlinie wurde drei Jahre lang von der Behörde des Verbraucherschutzkommissars vorbereitet - selbst für Brüsseler Verhältnisse ein langer Zeitraum. Allerdings konnte sich Byrne schließlich gegen die Industrie-Lobby durchsetzen. Mit der Richtlinie will die EU die europaweiten Preisunterschiede verringern und den grenzübschreitenden Verkauf von Produkten ankurbeln. Zudem soll sie Wirtschaft und Industrie mehr Rechtssicherheit und geringere Kosten bringen.
Verbraucherschützer begrüßen den Entwurf
Die Verbraucherschützer haben den Richtlinienentwurf der EU-Kommission gegen irreführende Werbung und aggressive Geschäftpraktiken begrüßt. Damit werde der grenzüberschreitende Einkauf deutlich sicherer, sagte der stellvertretende Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Patrick von Braunmühl. Zur Zeit gebe es ein "ganz großes Misstrauen von Seiten der Verbraucher, auch mal in Frankreich oder England einzukaufen". Insbesondere beim Shopping im Internet würden sich viele Kunden auf die Angebote ihrer Heimatländer beschränken.
Zugleich warnte von Braunmühl aber davor, dass Lobbygruppen aus Handel und Werbeindustrie die EU-Auflagen verwässern könnten. Eine europaweite Regelung sei nur dann akzeptabel, wenn sie "auf sehr hohem Niveau" erfolge. Während skandinavische Länder Vorreiter beim Verbraucherschutz seien, liege Deutschland derzeit nur "im oberen Mittelfeld", sagte der Verbraucherschützer. Daran werde auch das neue Gesetz der Bundesregierung zum unlauteren Wettbewerb nichts ändern, so von Braunmühl.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Nach dem Richtlinienentwurf haben die Kunden ein Informationsrecht. Händler dürfen ihren Kunden keine wesentlichen Informationen über ein Produkt vorenthalten. Dazu gehören besonders die wichtigsten Eigenschaften des Produkts sowie sein Preis inklusive Steuern und mögliche Versandkosten. Zudem muss der Käufer darüber unterrichtet werden, ob und wie er vom Vertrag zurücktreten kann.
Aggressive Geschäftspraktiken sollen untersagt werden. Dazu zählen unter anderem:
- hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen von Kunden per Telefon, Fax oder E-Mail;
- Zahlungsaufforderungen für Produkte, die ein Händler geliefert, der Verbraucher aber nie bestellt hat;
- an Kinder gerichtete Werbung, die diesen suggeriert, ihre Akzeptanz unter Gleichaltrigen hänge nur davon ab, dass ihre Eltern ihnen ein bestimmtes Produkt kaufen;
- langwährende und/oder wiederholte persönliche Besuche in der Wohnung des Verbrauchers, ohne dabei der Aufforderung auf Verlassen der Wohnung nachzukommen;
- Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne Räumlichkeiten ohne Zahlung oder Vertragsunterzeichnung nicht verlassen.
Auch irreführende Geschäftspraktiken sollen verboten werden. Dazu zählen unter anderem:
- Lockangebote: ein Produkt wird als Sonderangebot angepriesen, ohne dass es überhaupt oder in ausreichender Menge auf Lager ist;
- der Begriff "Räumungsverkauf" oder ähnliche Bezeichnungen dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn der Händler tatsächlich keine Geschäftsaufgabe beabsichtigt;
- die fälschliche Behauptung, dass die Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie nur dann gewährleistet sei, wenn er das Produkt kaufe;
- Einsatz von "Advertorials" (vom Werbenden finanzierte Berichterstattung über ein Produkt in den Medien), ohne dass daraus deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt;
- Einrichtung, Betrieb oder Förderung eines Schneeballsystems.
Der Richtlinienentwurf muss nun vom EU-Ministerrat und vom Europaparlament beraten werden. Nachdem diese Richtlinie verabschiedet wurde, muss sie von den Mitgliedstaaten in das jeweilige nationale Recht verankert werden. Wann dies jedoch sein könnte, ist noch offen.
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Kurzinfo: Gütesiegel "Made in Germany" |
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Die Bezeichnung "Made in Germany" - in Deutschland hergestellt - war ursprünglich als Schutzmaßnahme für die britische Wirtschaft gedacht. Gemäß dem 1887 erlassenen britischen Handelsmarkengesetz - dem sogenannten "Merchandise Marks Act" - mussten alle ausländischen Erzeugnisse, die in Großbritannien eingeführt wurden, entsprechend gekennzeichnet sein. Das Gesetz zielte dabei hauptsächlich gegen die aufstrebende deutsche Industrie, die britische Industriemarken kopierte. Mit der Bezeichnung sollte dem britischen Käufer die vermeintlich "schlechtere und billige" Ware angezeigt werden, um sie von einheimischen Waren zu unterscheiden.
Allerdings wurde die Bezeichnung schon bald ein Merkmal für Zuverlässigkeit und Qualität, gegen die auch das Motto "Buy British" nicht mehr ankam. Daher entschloss sich die deutsche Wirtschaft, das Qualitätssiegel "Made in Germany" auch für den Export in andere Länder zu nutzn, die eine solche Ursprungsbezeichnung nicht forderten. Während der Teilung Deutschlands führte die Bezeichnung jedoch zu Problemen, da das Siegel auch für DDR-Unternehmen zugelassen war. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes verwendeten die bundesdeutschen Firmen fortan die Bezeichnung "Made in West Germany", um keine Vewechslungen aufkommen zu lassen. Heute ist der West-Hinweis allerdings wieder verschwunden.
Auf europäischer Ebene wurde 2003 von der EU-Kommission das Gütesiegel "Made in EU" etabliert. Die Bezeichnung ist anstelle der Landeskennzeichnung für europäische Produkte nicht verpflichten vorgeschrieben. Während manche Verbraucher diese Bezeichnung vor allem mit ärmeren EU-Staaten in Verbindung bringen, steht es häufig auch für eine europafreundliche Gesinnung oder Export-Orientierung eines Betriebes. Dennoch haben sich Politik und Wirtschaft einhellig für die Beibehaltung des Gütesiegels "Made in Germany" ausgesprochen.
Die deutsche Wirtschaft warnt hingegen vor Plänen der EU-Kommission, das sogenannte Warenursprungsrecht zu überarbeiten. Demnach dürfen Waren das Gütesiegel nur noch dann tragen, wenn mindestens 45 Prozent des Wertanteils aus Deutschland stammen. Bislang gilt gemäß der EU-Regeln das Land als Herkunftsland, in dem "die wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung" vorgenommen wird. Daher dürfen auch Produkte das Label tragen, wenn sie zu 90 Prozent im Ausland gefertigt und zuletzt in Deutschland bearbeitet wurden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte, die neuen Pläne wären ein immenser Schaden für die deutsche Wirtschaft, während den Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe verloren ginge.
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Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 24.06.2003 |
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