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Brauchen wir den Mindestlohn?


"Geht nicht, gibt's nicht" - dieser Werbespruch einer bekannten Baumarktkette scheint auch für manche Bauunternehmer zu gelten, die mit Lohndumping die deutschen Mindestlöhne unterlaufen wollen. Beinahe täglich fliegen besonders drastische Fälle auf.

Mindestlohn
© Rainer Aschenbrenner / PIXELIO
Ein Stundenlohn von zwei Euro auf der Baustelle eines Ärztezentrums bei Gießen, 3,75 Euro bei Projekten in Essen und der Hafen-City in Hamburg, vier Euro in München - und das, obwohl der Mindestlohn in Ostdeutschland bei 9,10 Euro und in Westdeutschland bei 10,54 Euro liegt. Besonders beliebt: osteuropäische Arbeiter aus Polen, Lettland oder der Ukraine bekommen ordnungsgemäß ihren Mindestlohn für eine 39-Stunden-Woche. Tatsächlich arbeiten sie aber 50 oder 60 Stunden, ohne einen Cent extra zu bekommen. So kommen dann Stundenlöhne von fünf bis sieben Euro zustande, konstatiert Norbert Ewald, Chef der Wirtschaftsabteilung der IG Bau gegenüber der Tageszeitung "Die Welt".

So ermittelten die Behörden im vergangenen Jahr etwa 20.000 Fälle von Lohndumping allein in Nordrhein-Westfalen. Es gebe immer wieder Fälle, "in denen gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen werden", sagt Heiko Stiepelmann, Chefvolkswirt des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie gegenüber der Zeitung "Die Welt". Allerdings habe sich der 1997 eingeführte Mindestlohn im Baugewerbe weitgehend bewährt, so der Verbandsvertreter - worin er sich auch mit der IG Bau einig ist.

Dennoch ging die Zahl der deutschen Baujobs seit 1995 bundesweit von 1,5 Millionen auf rund 700.000 zurück. Allerdings hätten die tariflichen Mindestlöhne am Bau "maßgeblich" dazu beigetragen, Strukturanpassungen abzufedern, erklärte der Hautgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper. Ohne den Mindestlohn wären noch weit mehr als 650.000 einheimische Arbeitsplätze verloren gegangen.

Unterschiedliche Reaktionen

Für Thomas Bauer, Vorstandsvorsitzender der Bauer AG in Bayern und Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, sind die Mindestlöhne "eigentlich ein Instrument, das es in einer Marktwirtschaft nicht geben darf". Wenn es jedoch als Steuerungsinstrument für eine Übergangsphase genutzt werde, seien die Mindestlöhne durchaus sinnvoll. "Der Anpassungsprozess zwischen den verschiedenen Lohnniveaus in östlichen und westlichen Ländern muss abgefedert werden", betont Bauer gegenüber der "Welt am Sonntag". Sonst komme es zum "Dammbruch, der fatale Auswirkungen hat".

"Eigentlich sind wir selbst an der Misere schuld", meint hingegen Lars Peters, Bauleiter der Heitkamp GmbH. Bereits in den achtziger Jahren habe seine Firma angefangen, günstige Bauarbeiter nach Deutschland zu holen. "Diese Entwicklung werden wir nun nicht mehr aufhalten können - auch nicht mit Entsendegesetz", meint Peters. Allerdings zeigte er sich auch pessimistisch, was die Ausweitung auf andere Branchen betrifft. Die Auflage, dass ausländische Firmen ihren Arbeitern in Deutschland auch den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, sei nur schwer zu kontrollieren. So gebe es genug schwarze Schafe, die den Mindestlohn unterliefen, indem sie beispielsweise die Fahrtkosten abzögen.

Stahlbetonmeister Achim Bartels fordert hingegen, dass Entsendegesetz möglichst auf alle Branchen auszudehnen, "meinetwegen auch auf die Autoindustrie". So könne es nicht angehen, dass beispielsweise Rumänen und Letten für 2,50 Euro die Stunde arbeiten und deutsche Bauarbeiter, "die Sozialabgaben zahlen müssen, auf der Straße sitzen". Der eigentliche Knackpunkt: das Entsendegesetz müsse so ausgestattet sein, dass es in Deutschland auch kontrollierbar sei. Zu diesen Kontrollen sollten öffentliche wie private Auftraggeber verpflichtet werden.

Als der polnische Zimmerer Miroslav Machajda nach Deutschland kam, wusste er, dass es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Seit 1999 arbeitet er für die Firma Abimex, die immer wieder von deutschen Firmen als Subunternehmer beauftragt wird. So haben diese zwar gelegentlich gegen zu niedrige Löhne protestiert. Eine wirkliche Handhabe dagegen gebe es aber nicht. "Wenn wir zuviel Widerstand leisten, werden wir durch bulgarische oder rumänische Kollegen ersetzt", meint Machajda. Dennoch wollen er und seine Kollegen zum Monatsende kündigen, wenn sie bis dahin ihren restlichen Lohn nicht erhalten haben. Unterstützt werden sie dabei vom Europäischen Verband der Wanderarbeiter.

Bundesregierung plant Ausweitung

Die Bundesregierung plant indes durch eine Ausweitung des sogenannten Entsendegesetzes die Mindestlöhne praktisch in allen Branchen einzuführen. Ein entsprechender Entwurf soll noch vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai verabschiedet werden. Grundlage für die im Gesetz vorgesehenen Mindeststandards für Löhne und Urlaub sind bundesweit geltende Tarifverträge. Lohndumping und Scheinselbstständigkeit sind vor allem durch billige Arbeitskräfte aus Osteuropa zu einem Problem geworden. Besonders betroffen sind vor allem Arbeitsplätze in Schlachthöfen, bei Gebäudereinigern und Handwerksberufen wie Fliesenlegern.

"Wir können nicht zulassen, dass es Leute gibt, die Arbeiter aus dem europäischen Ausland holen, sie für ein paar Kröten arbeiten lassen und damit gesunde deutsche Betriebe kaputt machen", sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) unlängst bei einem Wahlkampfauftritt in Siegen. Durch "solch würdelose Arbeit" werde die europäische Idee zerstört. Der stellvertretende IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber rief die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die Frage nach Mindestlöhnen ist außerordentlich drängend, so dass wir keine monatelange Debatte gebrauchen können", sagte der Gewerkschaftsvertreter. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) plädierte ebenfalls für einen gesetzlichen Mindestlohn, falls die Arbeitgeber tarifliche Regelungen blockieren sollten.

Die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel sagte, sie wolle keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Doch müsse beim Entsendegesetz eine Ausweitung auf andere Branchen als die Baubranche geprüft werden. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) bekräftigte die Bereitschaft der Union, über eine Ausweitung des Gesetzes zu sprechen. Gleichzeitig forderte er jedoch von der Bundesregierung auch Nachverhandlungen über die Freizügigkeit im EU-Dienstleistungsbereich. Die FDP wandte sich gegen Mindestlöhne - diese "vernichteten eher Arbeitsplätze, als dass sie welche schützten", kritisierte deren Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel. Die Folge sei, dass die entsprechende Arbeit nicht mehr legal angeboten werde oder dass Arbeitsplätze ins Ausland abwanderten.

Kritik kam vor allem auch von den führenden Wirtschaftsvertretern. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, sagte dem "Hamburger Abendblatt", er rechne bei einem gesetzlichen Mindestlohn oder bei einer Ausdehnung des Entsendegesetzes mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit, mehr Schwarzarbeit und einer weiteren Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisierte, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen "wird durch jede Überlegung konterkariert, Mindestlöhne einzuführen oder das Entsendegesetz auszuweiten".

Entsenderichtlinie der EU

Ein Hintergrund für die Ausweitung des Entsendegesetzes ist die EU-Entsenderichtlinie, mit der ein innereuropäisches "Sozialdumping" verhindert werden soll. Die Richtlinie wurde bereits 1996 verabschiedet und trat 1999 in Kraft. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland im Grundsatz die gleichen Bedingungen einzuräumen, wie den heimischen Arbeitern. Hier ein Überblick:

  • Ziel: Für Arbeitnehmer gelten bei einem Auslandsaufenthalt die Arbeitsbedingungen des Staates, in den die entsandt werden. Die Vorschrift gilt auch für Leiharbeiter.
  • Auswirkungen: Schickt also eine polnische Baufirma einen Angestellten nach Frankreich oder Deutschland, muss sie ihm auch die dortigen Mindestlöhne zahlen. Daneben gelten auch die Überstundensätze sowie die Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten des Landes, in das die Arbeitnehmer entsandt wurden. Ebenso gelten der dortige Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub sowie die Vorschriften für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz.
  • Ausnahmen: Liegt die Entsendedauer bei höchstens einem Monat, ist es den EU-Staaten freigestellt, die Richtlinie anzuwenden. Dies gilt auch, wenn der Umfang der Arbeiten gering ist.
  • Geltungsbereich: Die EU-Entsenderichtlinie gilt grundsätzlich in allen Branchen mit Ausnahme der gewerblichen Seefahrt.
  • Umsetzung: Die Bundesregierung hat der Richtlinie bereits 1996 mit einem eigenen Entsendegesetz vorgegriffen. Anders als in anderen EU-Staaten gilt dies jedoch nur für das Baugewerbe, für Maler, Lackierer, Dachdecker und Seeleute. Allerdings prüft die Regierung eine Ausweitung des Gesetzes auf andere Branchen, was nach den EU-Vorgaben unproblematisch wäre. Die CDU/CSU muss dem im Bundesrat zustimmen.
  • Schwachstellen: Die Richtlinie hat einen Flickenteppich von Mindestlöhnen in Europa geschaffen. Nach Ansicht der Grünen im Europaparlament mangelt es vor allem an wirksamen Sanktionen, um die Mindestlöhne durchzusetzen. Nach deren Willen sollen demnächst bei Verstößen gegen die Richtlinie europaweit Bußgelder eingetrieben werden können. Zudem kann die EU-Richtlinie nicht verhindern, dass Selbstständige aus den neuen EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa die deutschen Löhne unterbieten, wie es etwa im Baugewerbe oder bei den Schlachthöfen geschieht.
Europäische Mindestlöhne

Lediglich in 20 von 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne. In Süd- und Osteuropa liegen diese bei unter 1.000 Euro. So bildet Lettland mit 121 Euro im Monat das Schlusslicht. Europäischer Spitzenreiter ist Luxemburg mit 1.467 Euro monatlich - qualifizierten Fachkräften stehen sogar mindestens 1.760 Euro zu.

Ein Überblick über die monatlichen Mindestlöhne bei einigen europäischen Nachbarn:

  • Bulgarien 122 Euro
  • Rumänien 153 Euro
  • Litauen: 231 Euro
  • Ungarn: 269 Euro
  • Estland: 278 Euro
  • Polen: 281 Euro
  • Slowakei: 295 Euro
  • Tschechien: 306 Euro
  • Portugal: 525 Euro
  • Slowenien: 589 Euro
  • Malta: 630 Euro
  • Spanien: 728 Euro
  • Griechenland: 680 Euro
  • Irland: 1.462 Euro
  • Österreich 1.000
  • Großbritannien: 1.010 Euro
  • Frankreich: 1.321 Euro
  • Niederlande: 1.382 Euro
  • Belgien: 1.387 Euro
  • Luxemburg 1.721 Euro
In Großbritannien war die Einführung des Mindestlohns Ende der neunziger Jahre heftig umstritten. Heute ist davon nur noch wenig zu spüren, weil die befürchteten Negativ-Wirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt ausgeblieben sind. Dies liegt auch daran, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften im Vereinigten Königreich ohnehin groß ist. Daher übertrifft der Marktwert der Arbeit ohnehin das gesetzliche Mindestniveau.

Österreich gehört zu den wenigen EU-Ländern, die keinen gesetzlichen Mindestlohn kennen. Allerdings ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Mindestlohn von 1.000 Euro weitgehend schon verwirklicht. Etwa 95 Prozent der Arbeitnehmer sind nach Einschätzung der Arbeiterkammer durch das Tarifvertragssystem der Sozialpartner abgedeckt. Nur etwa fünf Prozent - höchstens 150.000 Arbeitnehmer - fallen aus diesem System heraus. Dazu gehören vor allem schlecht bezahlte Tätigkeiten wie Haushalts- oder Zahnarztgehilfen. Nach Einschätzung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung werden nur etwa fünf bis zehn Prozent der Arbeitnehmer nach Tarifvertrag entlohnt. Die Mehrheit der Arbeitnehmer bezieht deutlich höhere Bezüge.

Kurzinfo: Mindestlohn
Ein Mindestlohn ist ein kleinstes, rechtlich festgelegtes Arbeitsentgelt. Dieses wird durch ein gesetzliche Regelung, in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag oder durch das Verbot von Lohnwucher festgelegt. Eine solche Regelung kann sich sowohl auf den Stundensatz als auch den Monatslohn beziehen - vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vollbeschäftigung. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten oder branchenspezifische Regelungen.

Erste Gesetze zur Lohnschlichtung gab es bereits 1896 in Neuseeland, wobei es sich aber noch nicht um gesetzliche Mindestlöhne handelte. Im Jahre 1938 führten die USA erstmals nationale Mindestlöhne ein. Nach einer Statistik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gibt es in 90 Prozent ihrer 183 Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen für einen Mindestlohn. In der EU haben 20 der 27 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt. Lediglich in Deutschland, Österreich und den skandinavischen Ländern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, da hier ein größerer Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird.

In Deutschland ist die Tarifautonomie in Artikel 9 des Grundgesetzes festlegt: demnach liegt die Regelungskompetenz für die Arbeitsentgelte bei den jeweiligen Tarifparteien. Auch wenn es keinen gesetzlich verordneten Mindestlohn gibt, können in den Tarifverträgen branchenspezifische Mindestlöhne festgelegt werden. Durch die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung können zudem auch die tarifvertraglich nicht gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche werden dadurch dem Mindestlohn des Tarifvertrags unterworfen.

Dennoch werden branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Ein Hauptargument dagegen ist jedoch der mögliche Verlust von Arbeitsplätzen. Vor allem die Gewerkschaften sowie SPD und Die Linke plädieren für einen gesetzlichen Mindestlohn. Bündnis 90/Die Grünen knüpfen verschiedene Bedingungen an den Mindestlohn: so dürfe er beispielweise keine Arbeitsplätze gefährden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die CDU/CSU sprechen sich gegen einen flächendeckenden Mindestlohn aus, weil sie dadurch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sehen. Die FDP befürwortet hingegen ein sogenanntes Bürgergeld.

Allerdings gelten in einigen Branchen spezifische Mindestlöhne, auf welche sich die Tarifpartner geeinigt haben und nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt wurden - auch für die nichttarifgebundenen Betriebe. So gilt beispielsweise für die etwa 578.000 Beschäftigten im Baugewerbe seit Januar 2012 je nach Art der Beschäftigung ein Mindestlohn zwischen 11,05 und 13,40 Euro in Westdeutschland - in Ostdeutschland liegt er bei 10,- Euro. Für die rund 900.000 Beschäftigten der Gebäudereinigung liegt der Stundenlohn in den alten Ländern bei mindestens 8,82 Euro; in Ostdeutschland liegt der Mindestsatz bei 7,33 Euro. Die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche erhalten seit Anfang 2012 in Westdeutschland 7,89 Euro pro Stunde und 7,01 Euro in den neuen Bundesländern.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 20.04.2005


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