In der Vergangenheit war Malta aufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum des Mittelmeers schon immer von strategischer Bedeutung. Diese hat sich heute allerdings dahingehend relativiert, weil seit 1987 das Prinzip der militärischen Neutralität in der maltesischen Verfassung festgeschrieben ist. Politisch und soziokulturell versteht sich Malta als "Brücke über das Mittelmeer" - also als wichtiges Bindeglied zwischen (Süd-)Europa und (Nord-)Afrika.
Innenpolitisch bestand jedoch hinsichtlich eines Beitritts zur Europäischen Union noch nie ein Konsens. Vor allem die beiden großen Parteien - PN und MLP - bekämpfen sich in dieser Frage vehement. So befürwortet die konservative Regierung eine EU-Vollmitgliedschaft, weil sie sich dadurch mehr Stabilität und Sicherheit sowie eine Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstandes erhofft. Zudem betont die PN vor allem die europäische Identität Maltas und argumentiert, dass die maltesische Wirtschaft bereits stark mit der EU verbunden sei. Immerhin gingen rund 70 Prozent der Exporte in die EU-Staaten, während 75 Prozent der maltesischen Importe aus der Union stammten. Durch eine Vollmitgliedschaft würde Malta somit politisch, wirtschaftlich und sozial nicht mehr der "Peripherie der Peripherie" angehören. Außerdem würde Malta zu den "Netto-Gewinnern" gehören, da es in den Genuss verschiedener EU-Programme käme.
Die sozialistische Opposition hingegen lehnt einen EU-Beitritt Maltas überwiegend ab, weil sie die maltesische Volkswirtschaft für nicht konkurrenzfähig hält. Zudem befürchtet sie einen weiteren Anstieg der Lebenshaltungskosten und einen Verlust an Arbeitsplätzen. Außerdem bestünde aus Sicht der MLP die Gefahr, dass qualifizierte Arbeitskräfte in die Mitgliedstaaten mit einem höheren Lohnniveau auswandern könnten. Darüber hinaus könnten mit dem Ausbau des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie der Freizügigkeit verstärkt ausländische Arbeitskräfte - besonders aus dem nahen Sizilien - ins Land kommen und die einheimischen Arbeitskräfte verdrängen.
Wirtschaftspolitisch wird sich Malta jedenfalls weiterhin stark nach Europa hin ausrichten. Immerhin begründet ein maltesischer Minister die besondere Attraktivität für europäische Kapitalanleger mit den lapidaren Worten: "Billiger als die Kanalinseln und ein besseres Klima.". Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Malta auch bei einer EU-Vollmitgliedschaft zu den ärmeren Staaten Europas zählen wird.
Staatsaufbau
Staatsoberhaupt
Malta ist seit 1974 eine parlamentarische Republik im Commonwealth. An der Spitze des Staates steht der Präsident, der alle fünf Jahre vom Parlament gewählt wird. Im Falle der Unfähigkeit kann dieser jedoch auch abgewählt werden. Der Staatspräsident ("President of the Republic") besitzt formal die Oberaufsicht und Kontrolle des Rundfunkwesens, der Polizei und der Streitkräfte. Zudem hat er ein Begnadigungs- und Strafminderungsrecht. Allerdings übernimmt der Staatspräsident im wesentlichen nur repräsentative Aufgaben. Ist das Amt des Staatspräsidenten vakant oder kann dieser seine Pflichten nicht wahrnehmen, ernennt der Regierungschef in Absprache mit dem Oppositionsführer einen Vertreter. Falls kein Vertreter ernannt wird, werden die Pflichten des Staatspräsidenten vom Obersten Richter wahrgenommen.
Zum Staatspräsidenten gewählt werden nur solche Personen, die der jeweilige Premierminister dafür vorsieht und die er - parteiintern - seiner Fraktion vorschlägt. Auch wenn formal die Mehrheitsfraktion im Parlament den Staatspräsidenten wählt - faktisch entscheidet jedoch der Regierungschef, wer das höchste Staatsamt Maltas bekleidet. So werden üblicherweise diejenigen zum Staatspräsidenten gewählt, die entweder für "treue Dienste" belohnt werden oder auf ein politisches Abstellgleis geschoben werden sollen. In jedem Falle ist die unbedingte Loyalität des Staatsoberhauptes gegenüber dem Regierungschef entscheidend. Daher kommt zwischen den Staatspräsidenten und dem Premierministern generell auch zu keinen größeren Konflikten.
In der ersten Hälfte der achtziger Jahre fanden Gespräche zwischen den Parteiführungen der beiden großen Parteien statt mit dem Ziel, die Kompetenzen des Staatsoberhauptes zu erweitern. Diese Pläne wurden jedoch nicht realisiert.
Regierung
Auch wenn formal der Staatspräsident die exekutive Gewalt innehat - die eigentliche politische Schaltzentrale ist das Kabinett, dass aus dem Premier und seinen Ministern besteht. Ähnlich wie in Großbritannien ernennt der Staatspräsident den Parteivorsitzenden derjenigen Partei zum Premierminister, die bei den Parlamentswahlen die meisten Stimmen erhalten hat. Der Premierminister erklärt dann dem Staatsoberhaupt, wer seinem Kabinett angehören soll. In der Regel steht es jedoch schon vorher fest, da die beiden großen Parteien über "Schattenkabinette" verfügen.
Dem Kabinett gehören lediglich die Minister, nicht aber die parlamentarischen Staatssekretäre an. Formal können die Minister in ihren Zuständigkeitsbereichen relativ unabhängig entscheiden. Faktisch kommt dem Premierminister innerhalb des Kabinetts aber eine Schlüssel- und Führungsposition zu, da dort alle Regierungsgeschäfte zu behandeln sind. Inwieweit der Premierminister aber das Parlament dominiert, hängt nicht zuletzt von seiner Persönlichkeit und der politischen Rollengestaltung ab.
Die Zahl der Ministerien und die Zuständigkeiten der Minister werden häufig geändert. Derzeit gibt es insgesamt zwölf Ministerien. Die Regierungsmitglieder müssen aus dem Parlament stammen und diesem für die Dauer ihrer Amtszeit angehören. Der Premierminister kann vom Staatspräsidenten entlassen werden, wenn das Parlament ihm das Misstrauen ausspricht. Die Minister verlieren ihr Amt gemeinsam mit dem Premier, können aber auch auf dessen Vorschlag vom Präsidenten entlassen werden. Allerdings kann das Staatsoberhaupt für eine gewisse Zeit in ein Ministeramt einsetzen, wenn der zuständige Amtsinhaber für längere Zeit krank oder landesabwesend ist. Generell sieht die Verfassung jedoch vor, dass Staatspräsident und Premierminister möglichst im Einvernehmen handeln. Ferner muss der Regierungschef dem Staatsoberhaupt über die politischen Agenden vollständig und kontinuierlich informieren.
Das Parlament
Das maltesische Parlament besteht aus dem Staatspräsidenten, dem "Speaker" und dem Repräsentantenhaus. Dem Repräsentantenhaus gehören derzeit 65 Abgeordnete an, die alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. Das Geschehen im Parlament wird von der jeweiligen Regierung dominiert, von der auch die Gesetzesinitiativen ausgehen. Den Abgeordneten der Regierungspartei kommt aber ausschließlich nur die Rolle von Akklamateuren zu, da es einen außerordentlichen Fraktionszwang gibt. Die Opposition hat im Parlament nur wenig Handlungsmöglichkeiten. So kann sie Gesetzesentwürfen lediglich ihre Zustimmung verweigern und parlamentarische Anfragen stellen.
Das Parlament hat folgende Hauptaufgaben:
- allgemeine Gesetze zu beraten und zu beschließen. Diese sind aber nur vage formuliert und enthalten lediglich Gesetzesprinzipien. Die genauen Gesetzesbestimmungen werden erst in den zuständigen Ministerien formuliert;
- den Staatshaushalt zu beraten und zu verabschieden;
- die Haushalte folgender Einrichtungen zu beraten und zu verabschieden: "TeleMalta Corporation" (Telekommunikation), "EneMalta Corporation" (Energieversorgung) und "Housing Authority" (Erstvergabe von Sozialwohnungen und Verteilung von staatlich subventionierten Bauplätzen);
- die Regierung zu kontrollieren.
Im Parlament sind bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und Architekten besonders stark vertreten. Dies liegt vor allem daran, dass die Vertreter dieser Berufsgruppen wenig oder gar keine Honorare erhalten. Zudem sind die maltesischen Parlamentsabgeordneten im Vergleich zur Bundesrepublik erheblich jünger - Frauen sind hingegen kaum vertreten. Außerdem erhalten die Abgeordneten nur eine relativ geringe Aufwandsentschädigung. Dies wird aber dadurch kompensiert, dass mit deren Amt viele Vorteile und Vergünstigungen verbunden sind. Da die meisten Abgeordneten zudem noch berufstätig sind, finden die Parlamentssitzungen - in der Regel dreimal wöchentlich - erst in den Abendstunden statt.
Die Verfassung
Das politische Erbe der früheren britischen Kronkolonie Malta ist hinsichtlich der politischen Institutionen - Wahlrecht, Parlamentssystem - sicherlich unverkennbar. Allerdings sind diese Ähnlichkeiten eher oberflächlicher Natur, da sich die politische Praxis in Malta an anderen Wertmaßstäben orientiert und von einer völlig anderen politischen Kultur geprägt. So ist die maltesische Verfassung wie in vielen postkolonialen Staaten äußerst umfangreich und besonders ausgefeilt. Deren Bedeutung darf aber in der politischen Praxis nicht überschätzt werden. So spielt das Verfassungsgericht zwar formal eine wichtige Rolle, doch werden die Richter vom Justizminister eingesetzt. So wurde das Verfassungsgericht über einige Jahre hinweg schlichtweg nicht besetzt und war demnach arbeitsunfähig. Darüber hinaus kommt einigen Verfassungsparagraphen - wie zum Beispiel dem recht auf Arbeit (Artikel 7) - faktisch keine Bedeutung zu. Zudem kennt die Verfassung Maltas auch einen detaillierten Grundrechtskatalog. Gleichwohl sind in der Inselrepublik bis in die achtziger Jahre hinein immer wieder Menschenrechtsverletzungen und Presseverbote - vor allem für die ausländische Presse - vorgekommen. So wurde Malta zwar schon 1965 in den Europarat aufgenommen, doch trat es erst 1987 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) bei.
|
Kurzinfo: Souveräner Malteserorden |
|
|
Der Souveräne Malteserorden ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft und wurde bereits im 11. Jahrhundert in Palästina gegründet. Das Ziel des Ordens ist die Unterstützung von Alten, Behinderten, Flüchtlingen, Kranken und Leprakranken auf allen fünf Kontinenten - unabhängig von ihrer Religion und Herkunft. Gegründet wurde der Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem bereits im Jahre 1048; er ging aus einem Pilgerspital hervor, das Kaufleute aus Amalfi gestiftet und Johannes dem Täufer geweiht hatten. Daraus leitete sich auch der Name Johanniter ab. Während der Zeit der Kreuzzüge wurden der Orden zum Schutz der Pilger jedoch zu einem Ritterorden ausgebaut. Nach der Vertreibung aus Palästina im Jahre 1291 wurde der Sitz nach Zypern, ab 1309 nach Rhodos verlegt. Nach der Eroberung der Insel durch die Osmanen residierte der Orden ab 1530 schließlich auf Malta. Seitdem bürgerte sich auch die Bezeichnung Malteserorden ein. Am 12. Juni 1798 wurde der Orden erneut vertrieben - dieses Mal von Napoleon Bonaparte. In Rom residiert er nun seit 1834 als souveränes und nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt.
Weltweit gehören dem Orden etwa 12.500 Mitglieder an; die oberste Führung hat ein Großmeister inne, der auf Lebenszeit gewählt wird. Zudem wird vom Papst ein Kardinalpatron des Malteserordens ernannt, der die spirituelle Ausrichtung des Ordens und seiner Mitglieder fördern sowie die Beziehungen zum Heiligen Stuhl pflegen soll. Der Malteserorden verfügt zudem über eine eigene Währung: ein Scudo entpricht zwölf Tarì und 240 Grani. Zudem verfügt er über eigene Briefmarken und bilaterale Postverträge mit 56 Staaten. Auch außenpolitisch ist der Malteserorden aktiv: derzeit unterhält er diplomatische Beziehungen zu 103 Staaten sowie ständige Vertretungen zu fünf weiteren Staaten - darunter auch mit Deutschland. Zudem ist der Orden als ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen (UNO) vertreten und unterhält ständige Missionen an den UN-Standorten. In Deutschland ist der Orden mit über 600 Einrichtungen der Altenhilfe, Krankenhäuser und Hospizarbeit, ambulante Pflege und Betreuung, Erste-Hilfe-Ausbildung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Jugendarbeit, Jugend- und Suchthilfe und Gesundheitsförderung vertreten. Dazu zählt unter anderem auch der am 1. Januar 1953 gegründete Malteser Hilfsdienst.
|
Die wichtigsten Köpfe:
Biografien aller drei Politiker unter www.doi.gov.mt.
Die letzten Parlamentswahlen ...
... fanden am 8. März 2008 statt. Die regierenden Nationalisten erhielten 49,34 Prozent der Stimmen. Die oppositionellen Sozialisten kamen auf 48,79 Prozent, die Grünen auf 1,31 Prozent. Die Sitzverteilung im Parlament blieb nahezu gleich. Nach dem knappen Ausgang des EU-Beitrittsreferendums im März hatte die Regierung die Wahlen um einige Monate vorgezogen.
Parteienlandschaft:
Seit 1966 ist Malta faktisch ein Zweiparteiensystem. Alle 69 Sitze im Parlament werden von den beiden großen Parteien eingenommen.
Zudem existieren noch zwei weitere Parteien, die aber nahezu unbedeutend sind:
|
Malta-Infos |
|
Hauptstadt: Valetta (6.098 Einw.)
Einwohner: 417.608
Fläche: 316 km²
Nationalfeiertag: 21. September
Regionale Gliederung: 68 Gemeinden
Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
Arbeitslosenquote: 6,2 %
Wirtschaftsdaten (in Euro):
BIP: 6,2 Milliarden
Exporte: 2,22 Milliarden
Importe: 3,66 Milliarden
|
Aktuelle politische Informationen im Netz:
Hintergrundinformationen im Netz:
Erstveröffentlichung am 15.03.2003 |
|
nach oben - Druckversion - Haftungsausschluss - Sitemap