Das Fürstentum Liechtenstein - zwischen Österreich und der Schweiz gelegen - ist keine Operettenmonarchie ("Disneyland der Alpen"), sondern ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstaat. Das Fürstenhaus residiert erst seit Ende der dreißiger Jahre in Liechtenstein. Bis zur Verabschiedung der jetzigen Verfassung 1921 war es durch einen österreichischen Reichsverweser vertreten. Seit den zwanziger Jahren ist Liechtenstein über die diverse Verträge mit der Schweiz verbunden, während es vorher mit den Habsburgern verflochten war.
Bereits 1699 erwarb Fürst Hans-Adam I. die Herrschaft Schellenberg (heutiges Unterland), im Jahre 1712 die Grafschaft Vaduz (heutiges Oberland). Durch den Erwerb dieser reichsunmittelbaren Herrschaft erhielt Hans-Adam I. Sitz und Stimme im Reichsfürstenkollegium. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der Gründung des Rheinbundes 1806 wurde Liechtenstein formal unabhängig.
Staatsaufbau
Liechtenstein ist gemäß der Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten an der Spitze. Der Landesfürst hat starke politische Kompetenzen. So muss er jedes Gesetz sanktionieren. Zudem hat er das Recht, gemeinsam mit dem Regierungschef Notverordnungen zu verabschieden. Außerdem besitzt der das sogenannte Abolationsrecht, das heißt: er kann Strafverfahren ohne jede Begründung niederschlagen. Darüber hinaus beruft der Fürst das Parlament - den Landtag - ein, schließt es und kann es vertagen bzw. ganz auflösen.
Die Fürstliche Regierung ist zugleich die oberste Verwaltungsbehörde Liechtensteins. Sie ist eine Kollegialregierung und wird als politischer Hauptakteur des Landes betrachtet. Dabei sind lediglich der Regierungschef und sein Stellvertreter hauptamtlich, während die drei weiteren Regierungsräte (Minister mit mehreren Ressorts) nebenberuflich - faktisch aber vollberuflich - tätig sind.
Der Landtag (Milizparlament) besteht aus 25 Freizeitabgeordneten, die nach Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt sind. Zudem gibt es erst seit 1984 ein Frauenwahlrecht. Problematisch ist aber, dass brisante politische Fragen regelmäßig in nicht-öffentlichen Landtagssitzungen behandelt werden.
Höchste juristische Instanz des Fürstentums ist der Oberste Gerichtshof - ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Kollegialgericht.
Liechtenstein kennt zudem überaus starke direktdemokratische Elemente (Initiativen und Referenden). Die Volksrechte sind weit ausgebaut, teilweise sogar stärker als in der Schweiz. Für die Volksinitiative ist bei Gesetzesvorhaben ein Quorum von 1.000 Personen oder drei übereinstimmenden Beschlüssen von Gemeindeversammlungen nötig. Bei Verfassungsvorhaben ist sogar ein Quorum von 1.500 oder vier Gemeindebeschlüssen notwendig. Der Landtag kann den direktdemokratischen Gesetzesvorschlag annehmen oder mit über einen Gegenvorschlag abstimmen lassen. Ein Gesetz, dass in einer Volksabstimmung angenommen wurde, muss vom Fürsten sanktioniert werden. Bei einem erfolgreichen Referendum kommt er jedoch nicht mehr zum Zuge.
Politik
In Liechtenstein ist die katholische Kirche sozial dominant und spielt auch im Bildungswesen eine wichtige Rolle. Allerdings ist im Fürstentum diesbezüglich einiges in Bewegung geraten. Im Jahre 1997 hatte der Papst das Fürstentum Liechtenstein als neue Erzdiözese aus dem schweizerischen Bistum Chur herausgelöst. Als deren Vorsteher wurde der heftigst umstrittene Liechtensteiner Wolfgang Haas zum Erzbischof von Vaduz ernannt. Diese Entscheidung stieß auf heftige Kritik, da sowohl die liechtensteinische Regierung als auch die Öffentlichkeit von dieser Entscheidung völlig überrascht wurden. Die Freie Liste forderte sogar, dass die Botschaft Liechtensteins beim Heiligen Stuhl aufgelöst werden sollte, nachdem diese vom Vatikan übergangen worden sei. Im Juni 1998 lehnte der Landtag schließlich einen Bistumsvertrag ab und forderte stattdessen Konkordatsverhandlungen mit dem Vatikan.
Wirtschaftlich nimmt vor allem die Industrie- und Handelskammer einen mächtige Position ein, während die Gewerkschaft nur schwach organisiert ist. Zudem sind die Firma Hilti und die Rechtsanwaltskammer weitere einflussreiche Lobbies.
Den Weg nach Europa geht Liechtenstein eher zögerlich bis skeptisch mit, auch wenn es sich für einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entschieden hat und Mitglied der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA) ist. Ein Beitritt in die EU ist für den Landesfürsten jedoch undenkbar.
Im August 2004 vollzog Fürst Hans Adam II. einen kleinen Machtwechsel, indem er die Amtsgeschäfte an seinen Sohn, Erbprinz Alois übergab. Das Fürstenhaus betonte, dass der Erbprinz auf unbestimmte Zeit alle Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen werde. Der Landesfürst hatte die Amtsgeschäfte ebenfalls 1984 von seinem Vater Franz Josef II. übernommen und wurde erst Fürst, als dieser starb.
"Kontinuität ist dadurch gegeben, dass ich vielen grundsätzlichen Fragen, die den Staat betreffen, ähnliche Ansichten vertrete wie mein Vater und Großvater", so der Erbprinz in seiner Antrittsrede. Wenn Liechtenstein erfolgreich bleiben wolle, "dann müssen wir den Staat so fit wie möglich machen für die Zukunft", erklärte der Thronfolger. Krisen in vielen europäischen Ländern zeigten, wie gefährlich es sein könne, wenn notwendige, aber vielleicht unangenehme Reformen nicht rechtzeitig angepackt würden, warnte Alois.
Hans-Adam II. bleibt jedoch Staatsoberhaupt und prägt auch weiterhin das Tagesgeschehen im Fürstentum. Und der hatte sich erst vor einem Jahr in einer Volksabstimmung eine Machtfülle absegnen lassen, die in Europa ihresgleichen sucht. Alois hingegen ist durchaus modern erzogen: Ausbildung an einer britischen Militärakademie, Jurastudium in Salzburg, Wirtschaftsprüfer in London. Verheiratet ist er mit Herzogin Sophie aus Bayern - einer Ururenkelin des letzten bayerischen Königs Ludwig III. Gut möglich also, dass Alois einmal eine andere Richtung einschlagen wird, als sein Vater.
Wichtige Köpfe
Parteienlandschaft:
Die letzten Wahlen zum liechtensteinischen Landtag fanden am 8. Februar 2009 statt. Derzeit sind drei Parteien im Parlament vertreten:
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Liechtenstein-Infos |
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Hauptstadt: Vaduz (5.204 Einw.)
Einwohner: 36.157
Fläche: 160 km²
Nationalfeiertag: 15. August
Regionale Gliederung: 11 Gemeinden
Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp) (1 € = ca. 1,21 sfr )
Arbeitslosenquote: 3,0 %
Wirtschaftsdaten (in Euro)
Exporte: 2,3 Milliarden
Importe: 1,4 Milliarden
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Aktuelle Informationen:
Hintergrundinformationen:
Erstveröffentlichung am 25.11.2002 |
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