Fürst Hans Adam II. kann mit seinen Untertanen zufrieden sein: 64 Prozent der rund 17.000 liechtensteinischen Wahlberechtigten stimmten in einer Volksabstimmung für eine Verfassungsreform, die dem Monarchen mehr Rechte einräumt. Ein Gegenvorschlag, der dem Landtag mehr Rechte einräumt, erhielt nur rund 16 Prozent. Das Referendum beendet damit einen zehnjährigen Verfassungsstreit im Fürstentum.
Die Verfassungsreform sieht vor, dass der Fürst künftig nicht nur sein Veto-Recht gegen verabschiedete Gesetze beibehält. Zukünftig darf er auch die Regierung entlassen, ohne dass eine Zustimmung des Landtags nötig ist. Außerdem besitzt der Monarch nun die Möglichkeit, nach eigenem Gutdünken ein "Notrecht" auszurufen, dass ihm sechs Monate lang Handlungsfreiheit ohne jede Kontrolle durch Regierung und Parlament einräumt. Auch bei der Ernennung der Richter erhält der Landesfürst das letzte Wort. Er selbst erhält zudem völlige juristische Immunität. Darüber hinaus ermöglicht es die Verfassungsreform dem Fürsten, die Thronfolge allein per Gesetz zu regeln, ohne die Landtagsabgeordneten zu befragen.
"Modell für Europa"
Hans Adam II. zeigte sich "äußerst erfreut" über den für ihn positiven Ausgang des Referendums, der auch wichtig für das liechtensteinische Volk sei. Die Gegner der Monarchie könnten keine Lösungen anbieten, sondern nur die Fortsetzung des Verfassungsstreits, der dem Kleinstaat innen- und außenpolitisch geschadet habe. Bereits im Vorfeld verteidigte der Landesfürst die Verfassungsreform, die Liechtenstein zu einem "Modell für Europa" mache. Schließlich werde es keinen Staat in Europa geben, der seinen Bürgern soviel demokratische Rechte zugestehe, wie das Fürstentum. Für den Fall einer Niederlage hatte der Monarch mit dem Gang ins Exil nach Wien gedroht. Dort residierte das Fürstenhaus bereits bis zum Einmarsch der deutschen Truppen im Jahre 1938.
Den größten Vorzug des neuen Grundgesetzes sieht das Fürstenhaus jedoch im Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Demnach könnte es theoretisch zwar seinen Fürsten zur Abdankung zwingen. Faktisch ist dieses Verfahren jedoch so kompliziert, dass es in der Praxis scheitern muss.
Kritik durch Europarat
Experten für Staats- und Völkerrecht kritisieren jedoch deutlich die Verfassungsreform im Fürstentum. Die Venedig-Kommission des Europarates, welche die Rechtssysteme der 44 Mitgliedstaaten auf ihre Rechtsstaatlichkeit überprüft, fällte ein vernichtendes Urteil. Der niederländische Professor für Verfassungsrecht Pieter van Diejk sowie seine Kollegen Henrik Zahle (Dänemark) und Jean-Claude Scholsem (Belgien) warnen vor einer "exzessiven" Machtfülle für den Monarchen. Insgesamt seien die Pläne "anachronistisch", ein "schwerer Rückschlag" für die Demokratie und mit den Prinzipien eines Rechtsstaates unvereinbar. Fürst Hans Adam II. reagierte auf die Kritik gereizt. Er sieht Monarchiefeinde am Werk und empört sich darüber, dass Experten des Europarates seinem Land eine Verfassung diktieren wollen.
Rücktritt angekündigt
Bereits vor der Volksabstimmung hatte Fürst Hans Adam II. im Falle eines Sieges seinen Rücktritt als Staatsoberhaupt angekündigt. Die Amtsgeschäfte solle sein Sohn, Erbprinz Alois, übernehmen. Der Monarch begründete seine Rücktrittsabsichten damit, dass sein Amt viel Zeit, Geld und manchen Ärger koste. Es gebe allerdings noch keinen genauen Termin für eine Übergabe der Amtsgeschäfte, so der Thronfolger. Zudem äußerte sich Alois bereits über seine zukünftige Rolle als regierender Fürst. Wenn das Volk es wünsche, dass er eine politische Funktion wahrnehme, dann erwarte es auch, dass der Fürst klare Worte spreche.
In seiner bisherigen Amtszeit machte Fürst Hans Adam II. den Kleinstaat zu einer blühenden Steueroase und zu einem Paradies für Geldanleger, Banken und Briefkastenfirmen. Obwohl der Monarch einen großen Rückhalt in der Bevölkerung genießt, löste das Referendum einen ungewöhnlich erbitterten Streit mit den Gegnern der Verfassungsreform aus.
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Erstveröffentlichung am 19.03.2003 |
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