Darf eine Lehrerin im Schulunterricht ein Kopftuch tragen und damit ihre Zugehörigkeit zum Islam sichtbar machen? Ist es nur ein einfaches Kleidungsstück, ein Ausdruck eigener Religiosität oder ein Symbol mangelnder Integrationsbereitschaft? Jedenfalls ist der Rechtsstreit zwischen der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg nicht der erste zu diesem Thema. Auch in anderen europäischen Ländern wird darüber diskutiert, wie man mit dem Stück Stoff umgehen soll.
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Dabei gehört das Kopftuch zu den umstrittensten Symbolen des islamischen Glaubens. Während Kritiker in dem Tuch ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau sehen, sieht der Zentralrat der Muslime in Deutschland darin keinen Symbolwert, sondern Teil einer vom Koran festgelegten Kleiderordnung. Demnach sei das Kopftuch "nicht als Symbol des Glaubens" vorgesehen. Es sei auch kein "Missions-, Demonstrations- oder gar Provokationsmittel". Vielmehr sei es für Frauen "ab der Geschlechtsreife" eine "Pflicht". Bedeckt werden sollen Haare, Hals, Ausschnitt und Brust. Im Koran heißt es: " ... sie (die Frauen) sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen. ..."
Zudem betont der Zentralrat, dass die verschiedenen Glaubensrichtungen in diesem Punkt übereinstimmen: "Bei allen sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen besteht Konsens darin, dass die Kopfbedeckung für Frauen zu den Kleidungsvorschriften gehört, die verpflichtenden Charakter haben.". Allerdings wendet sich der gemäßigte Zentralrat gegen jeden Kopftuch-Zwang. So sollen die Gebote und Vorschriften des Islam freiwillig befolgt werden. "Das Nichttragen des Kopftuches bedeutet keine Abkehr vom Islam", so der Zentralrat.
Staat zu religiöser Neutralität verpflichtet
Für muslimische Frauen können die Motive, ein Kopftuch zu tragen, durchaus unterschiedlich sein. So ist für viele eine selbstverständliche Tradition, den Kopf zu bedecken, die nicht hinterfragt wird. Andere legen sich das Kopftuch als bewusstes Zeichen ihres des Glaubens an. So zumindest argumentiert auch Ludin, die ihre Religion als "Bestandteil meiner Persönlichkeit" betrachtet. Das Land Baden-Württemberg hatte ihr jedoch seit 1998 die Übernahme in den Schuldienst wegen des Kopftuches verweigert. Dessen Argument: der Staat sei in religiösen Angelegenheiten zur Neutralität verpflichtet.
Urteile in höchster Instanz
Bereits im September 2003 beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten "Kopftuchstreit". In seinem Urteil hob das BVG das Kopftuchverbot Baden-Württembergs zwar auf, ließ aber ausdrücklich die Möglichkeit zu, ein solches Verbot gesetzlich festzulegen. Zudem sei die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität nicht zwangsläufig als strikte Trennung zwischen Kirche und Staat zu verstehen.
Mit dem Urteil gab das Verfassungsgericht damit die Entscheidung über ein Kopftuchverbot an den Gesetzgeber zurück. Demnach können die Bundesländer nun selbst entscheiden, Lehrern das Tragen religiöser Kleidung zu untersagen. Das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls wies die Klage Ludins nun in höchster Instanz zurück - das Kopftuchverbot Baden-Württembergs ist demnach verfassungsgemäß.
Streit geht weiter
Baden-Württemberg sah sich mit dem Urteil des Gerichts bestätigt. Für Kultusministerin Annette Schavan hat sich das Kopftuchverbot im Landesgesetz als ausgewogen und tragfähig erwiesen. Obwohl darin ausdrücklich christliche und abendländische Bildungs- und Kulturwerte erwähnt seien, erkenne das Bundesveraltungsgericht keine Bevorzugung der christlichen Religionen. Bayerns Innenminister Günter Beckstein begrüßte das Urteil ebenfalls. Es mache deutlich, "dass Symbole vermieden werden müssen, die missverständlich und integrationsfeindlich sind". Zudem verstärke die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die in Deutschland lebenden Ausländer die Verpflichtung zur Integration. Daher seien Symbole, in denen sich die Ablehnung der dieser Rechtsordnung ausdrücken könne, im Unterricht zu verbieten.
Marie-Luise Beck, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, sieht durch das Urteil hingegen keine endgültige Klarheit. Damit könne vielmehr "die Lösung, alle religiösen Symbole gleichzustellen", unterlaufen werden. Gleichzeitig warnte sie vor der Ausgrenzung von Musliminnen. "Uns liegen Stellenausschreibungen für Arzthelferinnen oder Änderungsschneiderinnen vor, in denen steht 'nur ohne Kopftuch", sagte Beck.
Auch der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz sieht durch das Urteil die Integration gefährdet. Zwar habe es im deutschen Beamtenrecht schon immer eine Einzelfallprüfung gegeben; ein generelles Verbot führe aber zu Desintegration. Über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnten sich alle freuen, die mit "unserer Verfassung nichts anfangen können".
Unabhängig davon hat sich jedoch nun die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der EU-Kommission eingeschaltet, um das Kopftuch-Verbot einiger Bundesländer zu prüfen. Sie fürchtet, dass diese Gesetze mit dem Diskriminierungsverbot des europäischen Rechts unvereinbar sein könnten.
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Kurzinfo: Kopftuch im Islam |
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Das Tragen eines Kopftuches gehört zu den am häufigsten diskutierten Symbolen des islamischen Glaubens. Während Kritiker in dem Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der Frau sehen, ist es für viele Musliminnen vor allem ein Ausdruck der individuellen Religiösität. Die Motive dafür können unterschiedlich sein: Für manche ist die Verhüllung des Kopfes eine selbstverständliche Tradition, andere hingegen legen sich das Kopftuch als bewusstes Zeichen des Glaubens an. Entsprechend unterschiedlich behandeln die Regierungen die Frage des Kopftuches: Während die Frauen im Iran, in Saudi-Arabien oder Afghanistan nach den islamischen Gesetzen zusätzlich Schleier tragen, gilt das Kopftuch in der Türkei als politisches Symbol und ist in öffentlichen Einrichtungen sogar verboten.
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Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 01.07.2004 |
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