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Staat und Regierung in Island


Das Staatsoberhaupt

Island ist eine Republik mit einem Präsidenten an der Spitze. Dieser wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei eine erneute Wiederwahl unbegrenzt möglich ist. Laut Verfassung verfügt der Präsident zwar über umfassende Machtkompetenzen. So steht er nominell an der Spitze der Exekutive und ernennt den Regierungschef Islands. Mittlerweile hat sich jedoch die Tradition etabliert, dass der Präsident weitgehend auf seine zugeschrieben Machtausübung verzichtet und lediglich repräsentative Aufgaben wahrnimmt. Zudem gilt der Präsident als überparteilich und parteipolitisch neutral.

Die Diskrepanz zwischen verfassungsmäßiger und faktischer Stellung des Staatsoberhauptes ergibt sich aus der historischen Entwicklung des Landes zurück. So gelangte Island im Jahre 1262 zunächst unter norwegische Oberhoheit. Von 1397 an führte Dänemark die Geschicke der Insel. Erst am 1. Dezember 1918 erhielt Island die volle Souveränität, blieb aber in Personalunion mit der dänischen Krone verbunden. 1943 lief der Unionsvertrag mit Dänemark aus und wurde einseitig von Island für beendet erklärt. Am 17. Juni 1944 wurde Island schließlich unabhängige Republik.

Während der dänischen Herrschaft führte der König zwar formal, aber nicht faktisch die politischen Geschicke Islands. Und da der isländische Präsident als "Nachfolger" des dänischen Königs anerkannt wurde, hatte er von Beginn an keine faktische Machtposition. Seit 1980 ist Island die erste Republik der Welt, in der mit Vigdís Finbogadóttir eine Frau ins Präsidentenamt gewählt wurde. Seit 1996 ist Ólafur Ragnar Grímsson Präsident Islands.

Die Regierung

Offiziell wird die Regierung vom Staatspräsidenten gebildet. Faktisch findet der Prozess der Regierungsbildung jedoch auf mehreren Ebenen statt. So finden die Koalitionsverhandlungen in Absprache mit dem Präsidenten im wesentlichen unter den Parteivorsitzenden statt. So können der Ministerpräsident und die einzelnen Minister dem Parlament angehören, müssen es jedoch nicht. Dafür können alle Abgeordneten ein Misstrauensvotum gegen einzelne Minister oder die ganze Regierung stellen können. Ist dieses erfolgreich, muss der entsprechende Minister oder die gesamte Regierung abtreten. Allerdings kann die Regierung einem Misstrauensvotum zuvor kommen, indem sie das Parlament auflöst und Neuwahlen ausrufen lässt. Bislang hat die isländische Regierung recht häufig von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Derzeit werden die 14 Ministerien von neun Ministern geführt. Politisch sind diese gegenüber ihrer Partei, dem Parlament und der Öffentlichkeit verantwortlich. Im allgemeinen sind die Minister jedoch für sich selbst verantwortlich, so dass eine gemeinsame Regierungsverantwortung relativ schwach ausgeprägt ist.

Das Parlament

Das isländische Parlament - "AlÞingi" genannt - gehört zu den ältesten Parlamenten der Welt. Es umfasst 63 Abgeordnete aus acht Wahlkreisen, die alle vier Jahre in allgemeinen, direkten und proportionalen Wahlen neu bestimmt werden. Wie in allen skandinavischen Parlamenten folgt auch Island dem Verfahren, dass eine Regierung im Amt bleibt, solange sich keine Mehrheit gegen ihre Politik ausspricht (negativer Parlamentarismus). Die Opposition verfügt über verschiedene Kontrollinstrumente, darunter die Fragestunde sowie Anträge zu stellen und Resolutionsentwürfe einzubringen.

Die Hauptfunktion des Parlaments besteht jedoch, darin Gesetze zu beraten und zu erlassen. Dabei werden Gesetzesvorschläge hauptsächlich von den Regierungsparteien eingebracht, wobei auch die Opposition und einzelne Abgeordnete ein Initiativrecht besitzen (sogenannte Abgeordnetenvorschläge).

Die Abgeordneten der einzelnen Parteien schließen sich zu Fraktionen zusammen und wählen einen Wortführer, der für die Kontakte mit anderen Fraktionen und dem Parlamentspräsidenten verantwortlich ist. Den einzelnen Fraktionen haben großen Einfluss in der isländischen Politik. Auch wenn die Parteitage formal das höchste beschlussfassende Organ darstellen, bestimmen doch letztlich die Fraktionen die Tagespolitik.

Der Parlamentspräsident ("forseti AlÞingis") wird aus den Regierungsparteien gewählt. Er führt die Debatten und legt die Tagesordnung fest. Ihm zur Seite stehen zwei Stellvertreter, die seine Aufgaben übernehmen, falls er verhindert ist. Die parlamentarischen Debatten finden an vier festen Tagen in der Woche statt. Eine Sitzungsperiode beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September, wobei die Sommerpause oftmals schon im Mai beginnt.

Gesetzgebung

Das Initiativrecht geht formal und faktisch von der Regierung aus. Das Gesetz kann aber vom Parlament geändert werden. Nimmt das Parlament eine Verfassungsänderung an, wird dieses aufgelöst und es gibt Neuwahlen. Wenn das neugewählten Parlament der Verfassungsänderung zustimmt, tritt diese in Kraft. Volksabstimmungen werden von der Verfassung in drei Fällen vorgesehen:

  • wenn der Präsident sich weigert, einen Gesetzesvorschlag zu unterschreiben;
  • wenn das Parlament den Präsidenten absetzen möchte;
  • wenn die Gesetze die Staatsreligion betreffen

Das Rechtssystem

Island hat kein Verfassungsgericht, so dass es den allgemeinen Gerichten obliegt, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Vorschriften zu befinden. In der Praxis sind die Gerichte aber sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, die parlamentarische Gesetzgebungsgewalt zu begrenzen. Daher verfügt der "AlÞingi" über einen recht großen Freiraum bei der Interpretation der Verfassung.

Island-Infos
Hauptstadt: Reykjavik (119.108 Einw.)
Einwohner: 318.236
Fläche: 103.125 km²
Nationalfeiertag: 17. Juni
Regionale Gliederung: 8 Bezirke
Währung: 1 Isländische Krone (ISK)= 100 Aurar (1 € = ca. 155 ISK)

Wirtschaftsdaten (in Euro)
Bruttoinlandsprodukt: 9,5 Mrd.
Exporte: 4,3 Mrd.
Importe: 3,8 Mrd.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 25.09.2002


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