Laut Verfassung ist der iranische Staatspräsident die Nummer Zwei im Staat hinter dem geistlichen Führer. In der politischen Praxis ist dessen Machtfülle jedoch nur so groß, wie es die konservativen Kräfte wollen. Nominell steht er an der Spitze der Regierung sowie des Nationalen Sicherheitsrates, der sich mit strategischen Fragen der iranischen Außenpolitik befasst. Der Präsident schlägt dem Parlament die Minister vor, das diesen das Vertrauen aussprechen muss. Zudem ernennt er mehrere Stellvertreter, die für verschiedene Bereiche zuständig sind, zum Beispiel Wirtschaftspolitik, Haushalt oder das Atomprogramm. Die Amtszeit des Staatspräsidenten beträgt vier Jahre - der Amtsinhaber darf danach ein weiteres Mal kandidieren. Nach einer zweiten Amtszeit muss er jedoch vier Jahre aussetzen. Wahlberechtigt sind alle iranischen Staatsbürger ab 16 Jahren. Der Staatspräsident wird direkt vom Volk mit absoluter Mehrheit gewählt - die leeren Stimmzettel mitgerechnet. Zugelassen werden jedoch nur Kandidaten, die der Wächterrat für geeignet hält. Sie müssen auf jeden Fall iranische Abstammung sein und die iranische Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem müssen sie eine angesehene politische oder religiöse Person sein sowie ihre makellose Loyalität zur Islamischen Republik nachweisen. Das geistliche Oberhaupt des Irans ist zugleich die höchste Autorität des Landes. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, bestätigt den Präsidenten und hat das Oberkommando über die iranischen Streitkräfte inne. Zudem hat er bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen das letzte Wort. Die Legislative liegt beim Ein-Kammer-Parlament - dem "Madschalis". Die 290 Abgeordneten werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Es kann den Staatspräsidenten durch ein Misstrauensvotum absetzen. Der Wächterrat prüft die Vereinbarkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit den Grundsätzen des islamischen Rechts. Zudem entscheidet er bei allen Wahlen über die ideologische und religiöse Zuverlässigkeit der Kandidaten. Die zwölf Mitglieder werden je zur Hälfte vom geistlichen Oberhaupt und vom Parlament ernannt. Der Schlichtungsrat wird vom geistlichen Oberhaupt eingesetzt. Er soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wächterrat und dem Parlament das letzte Wort haben. Zu den Mitgliedern gehören auch der Staats- und der Parlamentspräsident. An der Spitze des Rechtswesens steht ein Oberster Richter, der vom geistlichen Oberhaupt für fünf Jahre ernannt wird. Er schlägt den Justizminister vor, ernennt Richter und legt die Gerichtsorganisation fest. Neben dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz gibt es auch islamische Revolutionsgerichte. |
© Tobias Daniel