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Auf dem Gipfel herrschte Ruh (I)
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Die Regierungschefs der Europäischen Union genossen die Atempause. So kurz wie noch nie war das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vergangene Woche in Brüssel. Manche Teilnehmer, die erst am Dienstagabend angereist waren, konnten am Mittwoch schon wieder vor dem Mittagessen abreisen, denn es gab keinen Streit.
So hatten sich die EU-Finanzminister bereits vor dem Gipfel in einem Kraftakt auf einen Kompromiss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes geeinigt und damit einen dreijährigen Streit über die Auslegung des Regelwerkes beigelegt.
Die wesentlichen Kernpunkte der Reform:
- Unveränderte Kernelemente: Die EU-Staaten sollen weiterhin maximal drei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen können. Der Referenzwert bleibt bei 60 Prozent des BIP. Zudem bereitet die EU-Kommission auch zukünftig einen Bericht vor, wenn ein Land die Schuldengrenze überschreitet. Der Rat der Finanzminister (ECOFIN) entscheidet dann auf Empfehlung der Kommission über das weitere Verfahren.
- Mehr Spielraum: Bei ihrem Bericht soll die Kommission künftig die Umstände für eine höhere Verschuldung berücksichtigen, um Verfahren zu vermeiden. Sanktionsverfahren sind nicht zu fürchten bei höheren Forschungsausgaben, internationale Solidarität (Entwicklungshilfe oder auch die Kosten für militärische Friedenseinsätze), Investitionen, Rentenreformen oder die Konsolidierung der Finanzen. Außerdem können individuelle Probleme geltend gemacht werden - im Falle Deutschlands wären dies die Kosten für die Wiedervereinigung. Auch eine starke Schrumpfung der Wirtschaft um mehr als zwei Prozentpunkte sollen künftig als Ausnahmen gelten. Zudem bekommen die Länder mehr Zeit, um überhöhte Defizite abzubauen.
- Vorbeugung: Im Gegenzug zu mehr Spielraum bei der Neuverschuldung in wirtschaftlich schwachen Zeiten sollen die Staaten in guten Zeiten mehr sparen und Schulden abbauen. Auch unerwartete Mehreinnahmen sollen die Regierungen zum Schuldenabbau verwenden. Falls die EU-Staaten umfassende Strukturreformen einleiten, um ihre Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, sollen sie auch in guten Zeiten weniger sparen müssen.
Neue Differenzen um Dienstleistungsrichtlinie in Aussicht
Deutsche Schlachthöfe und die französische Debatte um die EU-Verfassung haben eines gemeinsam: sie haben einen Aufruhr verursacht, denn nur die EU-Staats- und Regierungschefs höchstpersönlich beruhigen konnten. So betonte der Gipfel auch die soziale Seite Europas: "Wachstum und Beschäftigung müssen in den Dienst des sozialen Zusammenhalts gestellt werden", stellte der luxemburgische Regierungschef und Ratspräsident Jean-Claude Juncker klar. Daher beschloss der EU-Gipfel intensive Nacharbeiten an dem Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie.
Auch wenn es der Ratsvorsitzende Juncker und der Kommissionspräsident José Manuel Barroso vehement bestreiten: damit kommt der Gipfel vor allem den französischen Wünschen entgegen. Denn ohne Änderung des besonders umstrittenen Herkunftslandprinzips sei die Richtlinie "für Frankreich und mehrere andere Staaten nicht machbar", machte Staatspräsident Jacques Chirac klar. So hatte der Entwurf des früheren Binnenmarkt-Kommissars Frits Bolkenstein in Frankreich für eine derartige Europa-Verdrossenheit gesorgt, dass der dortige Volksentscheid zur EU-Verfassung Ende Mai zu scheitern droht.
Ein "Non" der Franzosen dürfte die EU in eine viel größere Krise stürzen als der aktuelle Streit um die Dienstleistungsrichtlinie. Doch auch in Deutschland hatte der Einsatz billiger Arbeitskräfte in den Schlachthöfen die Furcht vor Lohn- und Sozialdumping geschürt - auch wenn dabei fast in Vergessenheit geriet, dass die Dienstleistungsrichtlinie bislang nur ein Entwurf ist und es bereits mit der Entsende-Richtlinie eine Handhabe bei Einsätzen von EU-Ausländern gibt.
Dennoch ist die geplante Überarbeitung der umstrittenen Richtlinie in Deutschland weitgehend auf ein positives Echo gestoßen. So begrüßten die Gewerkschaften einhellig die Einigung der europäischen Staats- und Regierungschefs. Während der Vorsitzende der IG BAU, Klaus Wiesehügel, von einem "deutlichen Erfolg" sprach, sind für Handwerkspräsident Otto Kentzler Nachteile für den deutschen Mittelstand verhindert worden. Kritik kam hingegen von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Deren europapolitischer Sprecher Peter Hintze nannte die Entscheidung einen Rückschlag für Europas Wirtschaft. Die Globalisierungskritiker der Organisation Attac forderten gar, die Richtlinie komplett zurückzunehmen. So drohten unter anderem eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung und steuerliche Nachteile für die Wohlfahrtspflege.
Ganz vom Tisch ist die Richtlinie aber nicht. So geht die Vorlage zunächst in den Binnenausschuss des Europaparlaments, der sie kräftig umkrempeln dürfte - heftige Kontroversen sind da schon vorprogrammiert. Grundsätzlich sind sich die drei großen Fraktionen - die EVP, die Sozialisten und die Liberalen in einem Punkt einig: Dienstleistungen sollen in den Binnenmarkt einbezogen werden, dürfen aber nicht zu Lohndumping führen. Über die Frage, wie weit die Liberalisierungen gehen sollen und wo ihre Grenzen sind, gehen die Meinungen allerdings weit auseinander - quer durch alle Fraktionen im Parlament.
Während die Liberalen nur "Präzisierungen" der Richtlinie hinnehmen wollen, verlangen die Sozialisten "viel drastischere Einschränkungen". Sie wollen "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" - wie etwa die kommunale Wasserversorgung - aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausnehmen. Wenn man aber alle Ausnahmewünsche beachte, "bleibt schließlich nichts mehr von der Richtlinie übrig", kommentierte der CSU-Politiker Markus Ferber. In den Augen mancher Abgeordneter wäre dies ohnehin die beste Lösung. Vor allem die Grünen, die Vereinigte Linke - in der auch die PDS vertreten ist - sowie die Euroskeptiker aus allen Ländern wollen den Entwurf am liebsten ganz kippen.
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Kurzinfo: Dienstleistungsrichtlinie |
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Die Dienstleistungsrichtlinie - auch Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt genannt - soll allgemein verbindlich die Regeln klären, unter welchen Bedingungen ein Dienstleister aus einem EU-Staat in einem anderen vorübergehend einen Auftrag übernehmen kann. Erfasst werden Handwerksbereiche, freie Berufe, Architekten, Unternehmensberater und Wartungsdienste. Ausgenommen sind hingegen Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen, die von allgemeinem Interesse sind. Dazu zählen Verkehr einschließlich Taxen- und Nahverkehr, audiovisuelle Medien, Gewinnspiele, Zeitarbeitsagenturen und Sozialdienste einschließlich Pflegediensten. Ebenfalls ausgenommen sind Postdienste, die Müllbeseitigung und Wasserversorgung sowie die gesondert geregelte Strom- und Gasversorgung.
Ziel der Richtlinie ist zudem der Abbau von Bürokratie für die Unternehmen. So dürfen die EU-Staaten von Unternehmen aus anderen Staaten nicht die Mitgliedschaft in Wirtschaftskammern oder anderen Ständeorganisationen verlangen. Ebenfalls verboten ist es, Ausweise oder Genehmigungen vorzuschreiben oder das Einrichten von Geschäftsräumen zu verlangen. Allerdings können sich die EU-Staaten auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Schutz von Arbeitnehmern, die Umwelt, das historische Erbe und eine Reihe andere Gründe berufen, um Auflagen zu verlassen. Zudem können sie verlangen, das Tarifverträge für die Beschäftigungsbedingungen eingehalten werden. Gekippt wurde hingegen das Herkunftslandprinzip, wonach ein Unternehmen in jedem anderen EU-Staat Dienstleistungen anbieten könne, wenn es die Gesetze seines Heimatlandes einhalte.
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Erfahren Sie im zweiten Teil, welche Ergebnisse der Gipfel bei der Reform der Lissabon-Strategie und der Diskussion um die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China erzielt hat.
Weitere Informationen:
Erstveröffentlichung am 29.03.2005 |
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