Gerade mal sieben Monate ist die Gesundheitsreform in Kraft - schon diskutieren Politiker und Gesundheitsexperten über die Zukunft der finanziell angeschlagenen gesetzlichen Krankenversicherungen. Während die rot-grüne Bundesregierung eine Bürgerversicherung anstrebt, favorisiert CDU-Parteichefin Angela Merkel eine Kopfpauschale - ein Vorschlag, der selbst in Unionsreihen nicht unumstritten ist.
"Von allen für alle" lautet der Grundgedanke der sogenannten Bürgerversicherung. Demnach sollen die Einnahmeprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden, indem mehr Einkommensbezieher und mehr Einkunftsarten als bisher berücksichtigt werden. Konkret heißt das: die Beiträge werden auch auf Zinsen, Mieteinnahmen und Aktiengewinne erhoben. Darüber hinaus sollen die Beiträge nicht mehr nur von den abhängig beschäftigten und deren Arbeitgebern bezahlt werden, sondern auch von Freiberuflern, Selbstständigen, Beamten und Gutverdienern.
Wie die Bürgerversicherung konkret aussehen soll, ist besonders in der SPD noch nicht klar. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der SPD-Linken Andrea Nahles soll im Herbst entsprechende Ergebnisse präsentieren. SPD-Chef Franz Müntefering hält es zudem für möglich, schon im nächsten Jahr einen Gesetzesentwurf zur Bürgerversicherung auf den weg zu bringen. Die Grünen wollen im Herbst ein "entscheidungsreifes Konzept" vorlegen.
Fraglich ist hingegen, ob es eine Beitragsbemessung geben soll und wie hoch diese möglicherweise wäre. Bislang müssen nur Gutverdiener bis zu einem bestimmten Einkommen Beiträge zahlen. Eine Gruppe führender Grünen-Politiker spricht sich dafür aus, die Beitragsbemessung von 3.487,50 Euro auf 5.150 Euro zu erhöhen. Sie soll als gemeinsame Grenze für Arbeits- und Kapitaleinkünfte gelten.
Eine weitere offene Frage ist zudem, ob der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung auf einer bestimmten Höhe eingefroren werden soll. Darüber hinaus möchte SPD-Chef Müntefering die private Krankenversicherung als Teil des Gesamtsystems erhalten. Würde die Obergrenze der Versicherungspflicht wegfallen, würde die private Krankenversicherung in ihrer heutigen Form der Vergangenheit angehören. Vielmehr würden die Privatkassen nur noch Zusatzversicherungen für die Leistungen anbieten, die medizinisch nicht notwendig sind.
Experten befürworten radikale Gesundheitsreform
Die Gesundheits- und Sozialexperten Bert Rürup (Darmstadt) und Eberhard Wille (Mannheim) hingegen schlagen einen Totalumbau des Gesundheitssystems vor. "Unser Reformkonzept zielt darauf ab, einen ökonomisch begründeten Weg zu einer Finanzierungsreform des Gesundheitswesens aufzuzeigen", so Rürup und Wille in ihrem Gutachten, dass von einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung in Auftrag gegeben wurden. Kern ist eine monatliche Gesundheitspauschale von 169 Euro für jeden Erwachsenen. Für jedes Kind wäre ein Betrag von 78 Euro fällig, der allerdings vom Staat erstattet würde, so dass Kinder faktisch beitragsfrei versichert blieben. Durch den Wettbewerb der Krankenkassen können die Pauschalbeträge jedoch variieren. Bezieher von Niedrigeinkommen sollen einen Zuschuss erhalten bleiben. Die Höchstbelastung soll generell 12,5 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung soll erhalten bleiben.
Die weiteren Eckpunkte:
- Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich von 3.863 Euro auf 4.105 Euro.
- Krankentagegeld: Das Krankengeld ist nicht mehr im Beitrag enthalten und muss zusätzlich versichert werden.
- Beitragseinzug: Die Beiträge sollen wie bisher von den Arbeitgebern, den Rentenversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeführt werden.
- Sozialversicherungsbeiträge: Da sich den Berechnungen der Experten zufolge durch dieses Modell die Bruttolöhne erhöhen, steigen auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Um jedoch eine Aufkommensneutralität zu bewahren und die Mehreinnahmen unter dem Strich an die Beschäftigten zurückzugeben, werden die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. Bei der Rentenversicherung könnte der Satz um 1,07 Prozentpunkte, bei der Arbeitslosenversicherung um 0,36 Prozentpunkte und bei der Pflegeversicherung um 0,09 Beitragssatzpunkte sinken.
- Sozialausgleich: Die Beiträge für Kinder sollen vollständig von der Familienkasse bezahlt werden. Die Kosten in Höhe von 15,8 Milliarden Euro könnten durch die Mehreinnahmen in Höhe von 15,6 Milliarden Euro aus der Besteuerung des höheren Bruttolohns erfolgen.
Kontroverse Reaktionen
Die Vorschläge Rürups haben jedoch kontroverse Reaktionen ausgelöst. Gerald Weiß, Chef der CDU-Arbeitnehmer im Bundestag, begrüßte die Rürup-Vorschläge. Es schaffe den "optimierten Sozialausgleich", soweit dieser über das Einkommenssteuersystem finanziert werde. CSU-Gesundheitsexperte Horst Seehofer und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber äußerten sich ähnlich positiv.
Der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Christoph Böhr schlug hingegen ein neues Reformmodell zur Krankenversicherung vor. Im Gegensatz zur Bundesvorsitzenden Angela Merkel, die eine Kopfpauschale befürwortet, solle es ein dreistufiges Prämiensystem geben. Je nach Einkommen sollen die Versicherten entweder 100 bis 120 Euro, 170 Euro oder 200 bis 220 Euro bezahlen. Regierungsberater Karl Lauterbach hingegen lehnt die Vorschläge Rürups "aus Konjunktur- und Gerechtigkeitsgründen" ab, da das Prämienmodell zu teuer sei. Die SPD-Politikern Nahles hält das Konzept Rürups zudem für ungerecht. Danach wären Geringverdiener, Familien und Rentner die Verlierer; Privatversicherer, Singles und Gutverdienende würden hingegen davon profitieren.
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Erstveröffentlichung am 26.07.2004 |
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