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Mehr Geld für's Fernsehen?


Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sorgen derzeit erneut für Zündstoff. Wenn es nach einigen Länderregierungschefs geht, sollen die Gebühren von derzeit 16,15 Euro im Monat ab 1. April 2005 um 86 Cent angehoben werden. Allein die ARD würde dadurch in den kommenden vier Jahren 1,13 Milliarden Euro mehr erhalten. Das ZDF erhielte 736 Millionen Euro zusätzlich. Dahinter steckt allerdings vor allem eine Frage: wie viel ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich wert?

Seit dem Start des Rundfunks in Deutschland 1923/24 sind die Rundfunkgebühren die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das Verfahren zur Gebührenermittlung ist staatsvertraglich geregelt. Allein in diesem Jahr kosteten diese den Medienkonsumenten rund acht Milliarden Euro - davon werden allein 6,7 Milliarden Euro durch die Gebühren bedeckt. Daraus finanziert werden die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie die Gemeinschaftsprojekte DeutschlandRadio, ARTE, KI.KA und PHOENIX. Darüber hinaus werden dadurch auch die Landesmedienanstalten sowie die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) finanziert.

Staatsvertragliche Regelung

Seit 1968 werden die Gebühren nicht mehr von der Post, sondern von den Bundesländern geregelt. Allerdings stellen sie kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar. Vielmehr sind sie von jedem Teilnehmer zu entrichten, wenn dieser "ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält". Im Prinzip bedeutet dies nichts anderes, als eine Gebühr für Radiogeräte und zusätzlich eine Fernsehgebühr "für das Bereithalten eines Fernsehgerätes". Allerdings gibt es auch eine Reihe von Ausnahmen: demnach sind etwa Zweitgeräte in der gleichen Wohnung von der Gebühr befreit. Außerdem sieht der Staatsvertrag eine Befreiungen bzw. Ermäßigungen aus sozialen oder anderen Gründen vor.

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Für die Abwicklung der Gebührenzahlungen ist seit dem 1. Januar 1976 die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) zuständig. Diese wurde 1973 als Gemeinschaftseinrichtung von ARD und ZDF gegründet und hat ihren Sitz in Köln. Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum nimmt sie heute zahlreiche Aufgaben wahr:

  • An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer;
  • Verwaltung des Teilnehmerbestandes;
  • Informationen über die Gebührenpflicht und Werbung für Gebührenzahlung
Die eingehenden Gelder werden entsprechend der staatsvertraglichen Regelungen an die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das DeutschlandRadio weitergeleitet. Seit 1992 ist die GEZ auch für den Gebühreneinzug in den neuen Bundesländern sowie in den östlichen Stadtteilen Berlins zuständig. Allein Mitte 2003 waren bei der GEZ 41,3 Millionen Hörfunk- und 36,4 Millionen Fernsehgeräte gemeldet.

Neue Gebührenerhöhung geplant

Seit Januar 2002 beträgt die monatliche Rundfunkgebühr 16,15 Euro - davon 5,32 Euro Grund- und 10,32 Euro Fernsehgebühr. Die Ministerpräsidenten von sechs Bundesländern fordern nun eine Erhöhung der Gebühr um 86 Cent auf 17,01 Euro zum 1. April 2005. Damit liegen sie erstmals unterhalb der Forderung der KEF, die eine Gebührenerhöhung um 1,09 Euro zum 1. Januar 2005 vorsah. Vielmehr sollen die öffentlich-rechtlichen Sender den Gürtel enger schnallen. Demnach sollen die ARD 255 Stellen und das ZDF 300 Stellen einsparen. Die Online- und Marketing-Ausgaben sollen begrenzt werden - die Zahl der Programme auf dem derzeitigen Niveau einsparen.

ARD-Intendant Jobst Plog nannte die Empfehlung der Ministerpräsidenten jedoch "außerordentlich problematisch". So wollen sich die Landesrundfunkanstalten die Option vorbehalten, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, da die Länder bislang immer den Vorschlägen der KEF gefolgt sind. ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, das ZDF brauche "Planungssicherheit, um seinen Programmauftrag weiterhin erfüllen zu können". Angesichts der jetzt vorliegenden Zahlen müsse man neu rechnen. Beide Intendanten machten deutlich, dass ihnen der jetzige Vorschlag zu wenig sei. Dem Vernehmen nach würden sie sich mit 90 bis 95 Cent zufrieden geben.

Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) kritisierte die "gekünstelte Enttäuschung" öffentlich-rechtlicher Intendanten hingegen als "Augenwischerei auf Kosten des Gebührenzahlers". Aus seiner Sicht könnten die Gebührenzahler und privaten Rundfunkanbieter nur noch an die deutschen Landtage appellieren, sich einem solchen "medienpolitischen Etikettenschwindel" zu verweigern und eine Gebührenerhöhung abzulehnen.

Der Geschäftsführer von Premiere, Georg Kofler, schlug hingegen eine Rundfunkgebühr von maximal zehn Euro vor. Damit könnten ARD und ZDF einen "hervorragenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen". Mit einem Budget von fünf Milliarden Euro erhielten ARD und ZDF immerhin das Sechs- bis Siebenfache des Budgets von Sat1. Kofler unterstrich, dass Deutschland die "mit Abstand reichsten öffentlich-rechtlichen Anstalten" unterhalte. In Zeiten öffentlicher Spardiskussionen sei es "fast schon unsittlich", über eine Gebührenerhöhung zu sprechen.

Neuer Anlauf für PC-Rundfunkgebühren

Neben der Diskussion über höhere Rundfunkgebühren steht erneut auch der Vorschlag einer Gebührenpflicht für internetfähige Computer zur Diskussion. Computerbesitzer, die keine Rundfunkgeräte besitzen, müssten demnach trotzdem die vollen Rundfunkgebühren leisten. Ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesregierung unterstrich aber, dass diese Regelung fast ausschließlich nur für Gewerbetreibende gelte und ab dem 1. Januar 2007 eingeführt werde. Privathaushalte, die schon Rundfunkgerät haben, sollen demnach weiterhin gebührenfrei bleiben. Der Bund der Deutschen Industrie (BDI) lehnt eine Gebühr für Netz-Computer hingegen ab. "Es ist nicht gerechtfertigt, dass Geräte, die für die Arbeit gedacht sind und mit denen man rein zufällig auch öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann, gebührenpflichtig werden", kritisierte Niels Lau, Leiter der Medienpolitik des BDI.

Kurzinfo: Rundfunkgebühren
Die sogenannte "Rundfunkgebühr" finanziert weltweit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine hoheitliche Abgabenleistung, die von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte - vor allem Fernsehen und Radio - gezahlt werden muss.

In Europa existieren mehrere Modelle, um die Gebühren zu entrichten. So werden sie in Großbritannien oder Dänemark sie durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt selbst eingezogen. In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind für das Gebühreninkasso beauftragte Gesellschaften zuständig. In Spanien, Portugal, Luxemburg, Belgien und in den Niederlanden werden die Rundfunkgebühren vom Staat eingezogen, während diese in Frankreich gemeinsam mit der Wohnabgabe abgerechnet wird. In Griechenland und Zypern erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit der Stromrechnung, wobei sich die Höhe der Gebühr nach dem Stromverbrauch richtet. Keine Rundfunkgebühren gibt es hingegen in Ungarn, Monaco und Liechtenstein. In den übrigen europäischen Staaten werden Rundfunk und Fernsehen durch Steuergelder finanziert.

Mit einem Teil der Rundfunkgebühren wird in Deutschland Ein Teil der Gebühren unter anderem zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk - den Landesmedienanstalten - sowie zur Finanzierung der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) verwendet. Die Gebührenpflicht selbst ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Die Höhe der Gebühren und deren Verteilung ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt.

Zum 1. Januar 2013 soll die bisherige Rundfunkgebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst werden. Demnach soll nur noch ein Betrag pro Haushalt gezahlt werden - unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Zudem sollen sich künftig auch Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände an der Finanzierung beteiligen und zahlen ab 2013 ebenfalls den Rundfunkbeitrag. Die Höhe richtet sich dabei nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Zwischen den Verbreitungskanälen Fernsehen, Radio und Internet wird künftig nicht mehr unterschieden.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 04.10.2004


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