Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Ihm gehören die 25 EU-Mitgliedstaaten sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen an. Die Schweiz hatte sich 1992 gegen eine Teilnahme am EWR entschieden.

Grundsätzlich übernehmen die EFTA-Staaten die gleichen Regeln, wie sie auch für den Europäischen Binnenmarkt gelten:

  • "Vier Freiheiten": freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital;
  • Grundzüge des EU-Wettbewerbsrechts
Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft und es gelten 80 etwa 80 Prozent der Binnenmarktvorschriften. Die speziellen Ausnahmeregelungen beschränken sich hingegen nur auf sehr wenige Sektoren. Allerdings handelt es sich beim EWR um keine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif.

Anders als die EU-Mitglieder haben die EFTA-Staaten keine Entscheidungsgewalt, sondern nur gewisse Mitsprache- und Anhörungsrechte. Die technischen Handelsbarrieren werden jedoch im gleichen Maße abgeschafft, wie in der Europäischen Union.

Die Zusammenarbeit innerhalb des EWR erfolgt auf verschiedenen Ebenen. So wurde die gemeinsame Agrarpolitik der EU nicht auf den gesamten Wirtschaftsraum ausgedehnt. Allerdings wurde der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereiprodukten durch bilaterale Abkommen wesentlich erleichtert. Die Zusammenarbeit erstreckt sich zudem auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und Sozialpolitik. Auch im Finanz- und Währungsbereich erfolgt eine gemeinsame Abstimmung.

Zur Durchführung des EWR-Abkommens wurden verschiedene Institutionen geschaffen:

  • Im EWR-Rat erfolgt der politische Dialog auf Ministerebene. Er besteht aus je einem Mitglied der EWR-Staaten und der EU-Kommission. Hier werden auch die politischen Leitlinien der Zusammenarbeit entschieden. Außerdem trifft der Rat auch Entscheidungen über eventuelle Änderungen des Abkommens. Ein solcher Änderungsbeschluss muss einstimmig gefasst werden.
  • Der Gemeinsame EWR-Ausschuss besteht aus Vertretern der EFTA-Staaten und der EU-Kommission. Dieser fasst die Beschlüsse über die neuen EWR-Reglungen. Die Beschlüsse müssen einstimmig fallen.
  • Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen EFTA-Parlamente. Er verfügt über eine konsultative Funktion.
  • Der Beratende EWR-Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) der EU sowie des Beratenden Ausschusses der EFTA. Er besitzt eine konsultative Funktion in Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Darüber hinaus hat die EFTA noch einige Institutionen geschaffen, um die gemeinsamen Interessen hinsichtlich des EWR wahrzunehmen:
  • Im EFTA-Rat werden die Auffassungen der Mitgliedstaaten beraten und zusammengefasst. Dabei sprechen die EFTA-Staaten im Gemeinsamen EWR-Ausschuss mit einer Stimme.
  • Die EFTA-Überwachungsbehörde (EFTA Surveillance Authority) trägt dafür Sorge, dass die EFTA-Staaten die EWR-Regelungen in ihrem Bereich einhalten. In der EU nimmt die Kommission diese Aufgabe wahr.
  • Der EFTA-Gerichtshof ist zuständig:
    1. für Klagen der EFTA-Staaten gegen Überwachungsverfahren;
    2. für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Überwachungsbehörde in Wettbewerbsfragen;
    3. für die Beilegung von Streitfragen zwischen zwei oder mehreren EFTA-Staaten.
Außerdem können die Gerichte der EFTA-Staaten auch Gutachten beim Gerichtshof einholen. Ihm kommt also die gleiche selbstständige Funktion wie dem Europäischen Gerichtshof zu.

Mitglieder

Belgien
Belgien
Bulgarien
Bulgarien
Dänemark
Dänemark
Deutschland
Deutschland
Estland
Estland
Finnland
Finnland
Frankreich
Frankreich

Griecheland
Griechenland
Großbritannien
Großbritannien
Irland
Irland
Island
Island
Italien
Italien
Lettland
Lettland
Liechtenstein
Liechtenstein

Litauen
Litauen
Luxemburg
Luxemburg
Malta
Malta
Niederlande
Niederlande
Norwegen
Norwegen
Österreich
Österreich
Polen
Polen

Portugal
Portugal
Rumänien
Rumänien
Schweden
Schweden
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Spanien
Spanien
Tschechien
Tschechien

Ungarn
Ungarn
Zypern
Zypern

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