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Kleines Euro-ABC


"Wir führen keine Staaten, wir führen Menschen zusammen."
(Jean Monnet, französischer Politiker und erster "Ehrenbürger von Europa", 1952)

Mit dem Euro erfahren die Bürger ihr alltägliches Leben immer stärker als Teil eines zusammenwachsenden Europas. Doch mangelt es oft noch am nötigen Hintergrundwissen. Das kleine Euro-ABC wendet sich an all die Leser, die gezielt schnelle, umfassende und präzise Informationen rund um den Euro und die europäische Einigung suchen. Es wurden nur Begriffe ausgewählt, die in einem unmittlbaren Zusammenhang zum Euro stehen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Binnenmarkt:
Einheitlicher europäischer Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem überall die gleichen Bedingungen für einen freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr herrschen. Zudem kann jeder Bürger frei seinen Arbeits- und Wohnort wählen. Der Binnenmarkt wurde zum 1. Januar 1993 eingeführt. Vertragliche Grundlage ist die Einheitliche Europäische Akte (EEA).

Delors-Bericht:
Dreistufenplan des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors aus dem Jahre 1988/89. Dieser sieht die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis 01.01.1999 vor und dient letztlich als Rechtsgrundlage für den Euro.

ECU:
(engl.: European Currency Unit) Die ECU diente bis zur Einführung des Euro am 01.01.1999 als Europäische Rechnungs- und Währungseinheit innerhalb der EU. Sie fungierte im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus, als Abrechnungsgröße und als Rechengröße für Finanzoperationen innerhalb der EU.

EFSF:
(engl.: European Financial Stability Facility) Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität wurde am 10. Mai 2010 als vorläufiger Euro-Rettungsschirm ins Leben gerufen. Um die Euro-Zone zu stabilisieren, vergibt sie Notkredite, die an bestimmte Auflagen gebunden ist. Bislang kann die EFSF nur Kredite an die Euro-Länder vergeben, die aufgrund ihrer hohen Verschuldung keine Kredite mehr zu tragbaren Zinsen aufnehmen können. Das Geld für diese Kredite borgt sich der EFSF wiederum selbst vom Kapitalmarkt, wofür die Euro-Staaten Garantien zur Verfügung stellen. Sitz der EFSF ist Luxemburg.

Einheitliche Europäische Akte (EEA):
Mit der 1987 in Kraft getretenen EEA wurden die Kompetenzen der EG in mehreren Bereichen erweitert sowie die Entscheidungsverfahren innerhalb der Gemeinschaft verfeinert. Im politischen Mittelpunkt stand jedoch die Einführung eines Einheitlichen Binnenmarktes.

Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM):
Der neue Euro-Hilfsfonds ESM soll Mitte 2012 starten und den aktuellen Rettungsschirm EFSF ablösen. Er soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Um das maximale Darlehensvolumen zu erreichen, soll der Fonds 700 Milliarden Euro umfassen - 80 Milliarden Euro an Bareinlagen und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital in Form von Garantien. Notkredite soll es nur im Notfall geben, wenn die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist. Diese sind wiederum an strikte Auflagen gebunden und werden nur bei einem einstimmigen Beschluss der Finanzminister gewährt werden. Zudem sollen ab 2013 auch private Gläubiger wie Banken, Versicherungen und Investoren beteiligt werden. Grundlage dafür sind die Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Europäische Gemeinschaften (EG):
Sie setzen sich aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zusammen. Mit dem Inkrafttreten des Fusionsvertrages vom 1. Juli 1967 erhielten sie gemeinsame Organe (zum Beispiel Europäische Kommission).

Europäische Union (EU):
Die EU wurde durch den Vertrag von Maastricht gegründet. Sie stellt "eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden". Die Europäische Union stützt sich auf drei Säulen:

  1. die Europäischen Gemeinschaften
  2. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  3. die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB):
Dieses System wurde im Juni 1998 etabliert und besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Notenbanken der Euro-Teilnehmerstaaten. Aufgaben: Planen und Durchführen der Geldpolitik der Gemeinschaft, Durchführen der Devisengeschäfte, Verwalten der Währungsreserven, Fördern eines funktionierenden Zahlungsverkehrs und Aufsicht der Kreditinstitute.

Europäisches Währungssystem (EWS):
System fester, aber flexibler Währungskurse zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, das 1979 eingeführt wurde. Es sollte dazu beitragen, Währungskursschwankungen zu begrenzen und Anreize für eine Stabilitätspolitik zu bieten. Teilnehmende Währungen durften nur um einen Leitkurs von +/-2,25 Prozent schwanken. Dieser Leitkurs wurde durch Interventionen der Zentralbanken gestützt. Mit dem Start der Währungsunion wurde das EWS außer Kraft gesetzt.

Konvergenz:
Unter diesem Begriff versteht man das allmähliche Annähern der Wirtschafts- und Währungspolitiken sowie der ökonomischen Grunddaten der Mitgliedsstaaten. Nach dem Vertrag von Maastricht sind die Konvergenz bei wichtigen volkswirtschaftlichen Größen (Inflation, Zinsen, Haushaltsdefizit, Schuldenstand) und die Wechselkursstabilität eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Währungsunion.

Opting out:
Sonderregelungen, die es Dänemark, Großbritannien und Schweden ermöglichen, nicht an bestimmten Aktivitäten der Union - wie zum Beispiel der Einführung des Euro - teilzunehmen.

Römische Verträge:
Wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet. Mit ihnen wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG) gegründet. Zentrale Ziele der Verträge sind unter anderem ein enger Zusammenschluss der europäischen Völker, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt, die Wahrung von Frieden und Freiheit sowie eine stetige Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen. Ihnen voraus ging die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Durch die EEA sowie die Verträge von Amsterdam und Maastricht haben die Römischen Verträge bisher drei größere Reformen erfahren.

Stabilitäts- und Wachstumspakt:
Wurde im Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichnet und sollte die beiden großen Vertragsreformen - Einheitliche Europäische Akte und Maastrichter Vertrag - komplettieren. Er fügt der EU eine soziale und bürgernahe Komponente hinzu.

Vertrag von Maastricht:
Wurde am 7. Februar 1992 von den Finanz- und Außenministern der damals zwölf Mitgliedsstaaten im niederländischen Maastricht unterzeichnet. Er umfasst grundlegende Entscheidungen zur Errichtung einer Politischen Union sowie einer Wirtschafts- und Währungsunion. Zudem ist er die vertragliche Grundlage der Europäischen Union.

Werner-Plan:
Plan des ehemaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten und Finanzministers Pierre Werner, der im Oktober 1970 vorgelegt wurde. Er sah die schrittweise Schaffung der WWU in drei Stufen bis 1980 vor. Er sollte durch ein Koordinieren der Konjunkturpolitiken, ein Aufheben der Kapitalverkehrsgrenzen und einen regionalen Finanzausgleich verwirklicht werden. Die Krise der EG in den achtziger Jahren verhinderte jedoch, dass dieser Plan realisiert werden konnte.

Wirtschafts- und Währungsunion (WWU):
Basierend auf den Vorstellungen des Delors-Berichtes sollte diese in drei Stufen erfolgen:

  • Phase 1: Liberalisieren des Kapitalverkehrs und Koordinieren der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken (Beginn: 01.07.1990)
  • Phase 2: Erfüllen der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Zinsstabilität, Haushaltsdisziplin und Währungsstabilität) durch die Mitgliedstaaten, um in die WWU aufgenommen zu werden (Beginn: 01.01.1994)
  • Phase 3: Einführung des Euro als gemeinsame europäische Währung, die nach einer dreijährigen Übergangsphase die nationalen Währungen ablösen sollte (Beginn: 01.01.1999)
Grundsätzlich sind alle EU-Staaten, in denen noch mit einer nationalen Währung bezahlt wird, zum Beitritt in die Währungsunion verpflichtet, sobald sie die festgelegten Kovergenzkriterien erfüllen. Ausgenommen sind lediglich Dänemark und Großbritannien, die gemäß einer "Opting-Out-Klausel" selbst über den Beitritt zur Währungsunion entscheiden können.

Literaturtipps

Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.):
Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration.
Nomos 2011
Preis: € 19,90
ISBN-10: 3832956409
ISBN-13: 978-3832956400

Frank R. Pfetsch, Timm Beichelt:
Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse.
UTB 2005
Preis: € 22,90
ISBN-10: 3825219879
ISBN-13: 978-3825219871

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 22.03.2002


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