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EU und Afrika: Aufbruch zu neuen Ufern?


Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) hat sich die Europäische Union zu einem wichtigen internationalen Partner entwickelt. So ist die EU auf dem Balkan oder im Nahen Osten als außenpolitischer Akteur nicht mehr wegzudenken ist. Die Beziehungen der Union zu den Staaten Schwarzafrikas konzentrieren sich allerdings vornehmlich auf den entwicklungspolitischen Aspekt.

EU-Außenbeziehungen
Das außen- und sicherheitspolitische Engagement der EU in Afrika lässt vermuten, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten kein wirkliches Interesse an einem umfangreichen Einsatz auf dem afrikanischen Kontinent südlich der Sahara besteht. Zwar weist Schwarzafrika weltweit die meisten gewaltsamen Auseinandersetzungen auf. Abgesehen von humanitären Fragen gibt es für die EU jedoch kaum Motive für verstärktes Engagement auf dem afrikanischen Kontinent. So ist Schwarzafrika für die Mitgliedstaaten wirtschaftlich nur von marginaler Bedeutung. Starke Flüchtlingsströme sind von dort aus auch in Zukunft nicht zu erwarten. Lediglich die europäischen Staaten mit kolonialer Vergangenheit - Großbritannien, Frankreich, Portugal und Belgien - unterhalten noch bilaterale Sonderbeziehungen zu ihren ehemaligen Kolonialgebieten.

Neue EU-Strategie gegenüber Afrika

Mitte der neunziger Jahre startete die EU jedoch eine neue groß angelegte programmatische Initiative, um die Konflikte in Afrika zu bekämpfen. Anstoß dafür war der Völkermord in Ruanda 1994 mit rund 800.000 Toten, wo die EU - mit Ausnahme humanitärer Hilfe - nahezu untätig geblieben war und dafür auch in der Öffentlichkeit kritisiert wurde. Im Jahre 1996 formulierte die EU-Kommission ein anspruchsvolles Programm, das als neuer Leitfaden für die Unionspolitik gegenüber Afrika dienen sollte. Dieses Programm beinhaltete folgende Punkte:

  • "Effective Ownership": die EU will damit die Fähigkeit der afrikanischen Staaten fördern, eigene Konflikte selbstverantwortlich zu lösen. Mittels finanzieller und technischer Hilfe sollten die Staaten und Regionalorganisationen Schwarzafrikas dazu gebracht werden, ihre eigenen Frühwarnsysteme auszubauen.
  • "strukturelle Stabilität": damit bezeichnet die EU-Kommission einen Zustand, der - besonders in den konfliktanfälligen Staaten Afrikas - eine nachhaltige ökonomische Entwicklung, Demokratie, die Beachtung der Menschenrechte sowie tragfähige politische und soziale Strukturen umfasst.
  • Verstärkte internationale Koordination - unter anderem durch einen intensiven Austausch von Informationen - der EU mit der UNO und der Afrikanischen Union (AU) und eine aktivere Politik der EU gegenüber Schwarzafrika

1997 übernahm der Europäische Rat das Programm der Kommission. Auch die Außenminister der Mitgliedstaaten kündigten nun eine aktivere Politik der EU in Afrika an. Selbst ein militärischer Einsatz wurde nicht ausgeschlossen, obwohl die Westeuropäische Union (WEU) zu diesem Zeitpunkt noch nicht für einen solchen Einsatz legitimiert, geschweige denn gerüstet war. Gewaltsamen Konflikten könne deshalb schon nicht tatenlos zugesehen werden - so der Rat - weil Europa durch seine historischen Beziehungen zum Schwarzen Kontinent eine besondere Verantwortung für dessen Entwicklung trage.

Unionspolitik contra Nationalinteressen

Kilimandscharo
Kilimandscharo
© "Chris 73" / GDFL
Heute ist die EU zwar als politischer Akteur in Schwarzafrika präsent, verfügt aber kaum über einheitliche Strategien. So engagiert sich die Union zwar zunehmend als Wahlbeobachter, investiert in den Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen und fördert die Zivilgesellschaften. Dass jedoch die unterschiedlichen Einzelinteressen der Mitgliedstaaten eine weitreichende Politik der EU verhindern, zeigt das Beispiel Nigeria. Als der nigerianische Umweltaktivist und Literat Ken-Saro Wiwa 1995 hingerichtet wurde, verhängte die EU ein Waffenembargo und ein Visapflicht für nigerianische Regierungsmitglieder. Ein von Deutschland und den skandinavischen Ländern gefordertes Ölembargo scheiterte jedoch am Widerstand Italiens, Frankreichs, Großbritanniens und der Niederlande. Vor allem bei den Letztgenannten ist diese Blockadehaltung eindeutig auf wirtschaftliche Interessen zurückzuführen - genauer gesagt: auf den Einfluss des Shell-Konzerns.

Politische und wirtschaftliche Interessen stellt aber auch Frankreich noch über eine europäische Afrikapolitik. Französische Sonderbeziehungen zu afrikanischen Machthabern und der kulturelle Einfluss Frankreichs in den frankophonen afrikanischen Staaten stehen vor allem dann im Weg, wenn es für die EU darum geht, mit einer einheitlichen Stimme zu sprechen. Als der togolesische Diktator bei den Präsidentschaftswahlen 1998 unter den Augen der EU-Wahlbeobachter offensichtlich Manipulationen vornahm, stellte die Mehrheit der Mitgliedstaaten das Entwicklungshilfeprogramm für Togo ein - im Gegensatz zu Frankreich, dass das Regime weiterhin unterstützte.

Sonderfall Südafrika

Die Beziehungen zwischen der EG/EU und Südafrika waren traditionell immer sehr eng, gestalteten sich aber bis 1990 recht kompliziert. Traditionell standen zwischen beiden Seiten besonders die Handelsbeziehungen im Vordergrund. Während die EG/EU-Staaten vor allem mineralische Rohstoffe - Gold, Kohle, Platinmetalle usw. - aus der Kaprepublik bezogen, importierte Südafrika zumeist Fertigwaren (zum Beispiel Maschinen) aus der EG. Dabei standen die intensiven wirtschaftlichen und politischen Beziehungen immer wieder in einem Spannungsverhältnis zur Apartheidspolitik der (weißen) südafrikanischen Regierungen. Besonders andere afrikanische Staaten warfen der EG wiederholt vor, nicht entschieden genug gegen die Rassentrennung Südafrikas vorzugehen. Die Politik der EG gegenüber Südafrika war daher auch immer wieder eine Gratwanderung: einerseits hielt sie aus strategischen und wirtschaftlichen Interessen an den engen Beziehungen zur Kaprepublik fest. Andererseits verhängte sie Sanktionen und unterstützte seit 1985 durch spezielle Fonds die Opfer der Apartheid. Zudem erließ die EG einen speziellen Verhaltenskodex für in Südafrika ansässige europäische Firmen.

Mit dem Ende des Apartheid in Südafrika 1990 begann auch die EG/EU den Demokratisierungsprozess in der Kaprepublik zu unterstützen. So fördert die EU demokratische Institutionen (zum Beispiel das Parlament), zivilgesellschaftliche Gruppen sowie Maßnahmen, durch die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Südafrika verankert werden sollen.

Aus wirtschaftlicher Sicht wird Südafrika jedoch von der EU nicht eindeutig als Entwicklungsland betrachtet, da es aus europäischer Sicht quasi ein halbindustrielles Land mit (partiell) international wettbewerbsfähigen Produkten - zum Beispiel im Agrarbereich - darstellt. Gegenwärtig beträgt das Handelsvolumen zwischen der EU und Südafrika rund 20 Milliarden US-Dollar. Auf Betreiben der Kommission wurde daher nach zähen Verhandlungen im Oktober 1999 ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Kooperation unterzeichnet, dass 90 Prozent des beiderseitigen Handels in den kommenden zehn Jahren liberalisieren soll. Demnach werden für 95 Prozent der Industrieprodukte und 75 Prozent der Landwirtschaftsprodukte Südafrikas alle Schranken abgebaut. Im Gegenzug gewährt die Kaprepublik die zollfreie Einfuhr für 86 Prozent der EU-Exporte. Lediglich auf den Gebieten Wein, Spirituosen und Fischfang wurde bislang noch keine Einigung zwischen beiden Seiten erzielt, da sich vor allem die südlichen EU-Staaten Spanien, Italien und Portugal gegen einen liberalisierten Agrarhandel mit Südafrika wenden.

Kurzinfo: Afrikanische Union (AU)
Die Afrikanische Union (AU) wurde am 9. Juli 2002 als Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) gegründet. Ihr Sitz ist in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. Zu den wichtigsten Organen gehören das Panafrikanische Parlament, der AU-Sicherheitsrat und drei Finanzinstitutionen. Hauptziel der AU ist die Kooperation aller Mitgliedstaaten auf allen Gebieten. Der Gründung der AU wurde maßgeblich vom libyschen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi vorangetrieben. Der Gründungsvertrag orientiert sich dabei vor allem am Vorbild der Europäischen Union (EU). Außer Marokko gehören alle afrikanischen Staaten der AU an. Die Mitgliedschaften von Eritrea, Niger, Madagaskar und der Elfenbeinküste sind derzeit suspendiert.

Ziel der AU ist es, für mehr Frieden und Stabilität in Afrika zu sorgen sowie es zu einen, um gemeinsame Entwicklungsziele und Standards auf dem Kontinent zu erreichen. Nach Vorbild der UNO richtete die AU im Jahr 2004 einen Friedens- und Sicherheitsrat ein und stellt in Konfliktherden des Kontinents eigene Friedenstruppen mit grünen Helmen (sogenannte "Grün-Helme"). Die Charta der Menschenrechte oder der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurden jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifziert.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 19.08.2002


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