Die Bundestagsabgeordneten haben es nicht leicht: sie arbeiten viel, vernachlässigen ihr Privatleben, riskieren ihre berufliche Karriere und werden - zu allem Übel - von der Öffentlichkeit nicht für ihre Mühen gewürdigt. Zu dieser Schlussfolgerung kommen Wissenschaftler der Universität Jena in der "bislang größten deutschen Abgeordnetenbefragung", die Mitte Dezember 2004 in Berlin vorgestellt wurde.
Demnach glauben 86 Prozent der Bundestagsabgeordneten, dass Politik heute mehr ein Beruf, denn eine Berufung ist. 63 Prozent sind zudem der Meinung, dass nur ein Vollzeitpolitiker sein Mandat verantwortungsvoll wahrnehmen kann. Und die Arbeitsbelastung ist hoch: so arbeiten Bundestagsabgeordnete zwischen 60 und 67 Stunden wöchentlich. 64 Prozent der Befragten beklagten daher, dass ihr Privatleben zu kurz komme, dass sogar persönliche Beziehungen und Ehen zerbrechen.
Trotzdem ist die Mehrheit der Abgeordneten mit ihrer politischen Tätigkeit sehr zufrieden. 58 Prozent der Abgeordneten gaben sogar an, das sie mehr verdienen als in ihrem vorherigen Beruf. Insofern könne Politik als "lohnender Broterwerb mit hohem Zeitaufwand" bezeichnet werden, so Heinrich Best von der Uni Jena. Gleichzeitig sei Politik aber auch ein "prekäres Beschäftigungsverhältnis mit erheblichen Karriererisiken".
Debatte um Nebentätigkeiten entbrannt
Und dennoch: nachdem bekannt wurde, dass der frühere CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer etwa 80.000 Euro vom Energiekonzern RWE erhalten hat, ist nun in Deutschland eine Debatte um die Nebeneinkünfte von Mandatsträgern entbrannt. Dabei geht es nicht nur um die Abgeordneten, die neben ihrem Mandat noch einen Beruf ausüben. Vor allem solche Politiker stehen in der Kritik, die großzügige Gehälter bekamen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen wie der CDU-Mann Hejo Arentz - auch wenn dieser sich offenkundig nicht strafbar gemacht hat.
Anders könnte es hingegen sein, wenn ein Mandatsträger seine Zusatzverdienste verschweigt, wie etwa der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Hermann Wendhausen, der - gemeinsam mit fünf anderen SPD-Abgeordneten - auf der Gehaltsliste von Volkswagen (VW) gestanden haben soll. Beide Fälle sind jedenfalls politisch skandalös, da sich ein Mandatsträger durch diese "Zusatzdiät" von Konzernen dem Verdacht der Käuflichkeit aussetzt.
Bei Koalition und Union gibt es jedenfalls nun die grundsätzliche Bereitschaft, die Nebentätigkeiten und -einkünfte von Abgeordneten zu verschärfen. So sprach sich die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Christine Scheel, dafür aus, "dass es schärfere Strafen bei Regelverstößen gibt" - auch strafrechtliche Konsequenzen. Zudem sprach sich Scheel auch für eine absolute Transparenz von Nebentätigkeiten und ihrer Vergütung ein. "Offenlegung gibt ein Stück Gewissheit, dass in der Politik niemand etwas zu verbergen hat", so die Grünen-Politikerin. Widerstand regt sich regt sich hingegen in der SPD-Fraktion. So erklärte Fraktionsvize Ludwig Stiegler, dass verdeckte Einflussnahme und Korruption im Parlament "mit Sicherheit nicht durch den gläsernen Abgeordneten" verhindert werde.
Unterstützung erhielt Scheel jedenfalls auch von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der ebenfalls schärfere Sanktionen für Abgeordnete gefordert hatte, die gegen die Bundestagsregeln für Nebentätigkeiten verstoßen. Demnach wollen SPD und Grüne nicht gemeldete Nebentätigkeiten und -einnahmen von Abgeordneten künftig strafrechtlich ahnden. So forderten die Grünen, dass die Herkunft, Höhe und Bezugsdauer künftig jährlich veröffentlicht werden müssten - Bestechung müsse unter Strafe gestellt werden. Außerdem müssten sich die Unternehmen Verhaltensregeln zum Umgang mit Beschäftigten geben, die in die Politik wechselten. Diese Regeln sollen noch im ersten Halbjahr vereinbart werden - notfalls auch ohne Zustimmung der Opposition.
Selbst die Unionsparteien haben ihren ursprünglichen Widerstand gegen die schärferen Regeln offenbar aufgegeben. Neben der CDU-Bundesvorsitzenden Angela Merkel zeigte sich auch der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion und designierte CDU-Generalsekretär Volker Kauder offen für Änderungen. So halte Merkel es für nachdenkenswert, Abgeordnete strafrechtlich zu belangen, wenn sie die Einkünfte verheimlichten. Allerdings warnte sie vor überstürzten Beschlüssen. Der bayerische Landtagspräsident Alois Glück (CSU) forderte die Bürger jedenfalls dazu auf, ihre Kontrollmöglichkeiten wahrzunehmen. Es liege an ihnen, nachzuschauen, ob die Abgeordneten einer Nebentätigkeit nachgingen und ob die Arbeit der Politiker darunter leide.
Abgeordnete im internationalen Vergleich
Auch wenn der "gläserne Abgeordnete" in Deutschland derzeit noch undenkbar ist - in vielen anderen Ländern wird dies bereits praktiziert, was folgende Beispiele belegen:
- In Großbritannien müssen alle Abgeordnete des Unterhauses ihre Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Grenze offen legen - dies gilt auch für Aktienbesitz ab gewissen Größenordnung. So sind alle Nebentätigkeiten anzugeben, die mehr als 550 Pfund (ca. 787 Euro) betragen. Dies gilt auch für Geschenke über 550 Pfund sowie einen Aktienbesitz über 55.000 Pfund. Darunter fallen sogar Aktien, die von Partnern oder minderjährigen Kindern gehalten werden. Sogar Mitarbeiter von Parlamentariern und Journalisten, die über das Parlament berichten, müssen ihre sonstigen Einkünfte offen legen.
- In Schweden lässt sich das Einkommen jedes Bürgers - auch der Abgeordneten - aus dem öffentlich zugänglichen Steuerregister ersehen. So sind die Parlamentarier zwar nicht verpflichtet, über ihre nebenberuflichen Einkünfte oder Funktionen in Gremien Auskunft zu geben - manche tun dies jedoch freiwillig auf ihrer Website. Zudem führt die Verwaltung des schwedischen Reichstages ein Register, in dem die Abgeordneten freiwillig Auskunft über ihre nebenberuflichen Tätigkeiten und Einkünfte sowie über ihren Immobilien- und Aktienbesitz machen können. Von den 349 Abgeordneten nehmen etwa 67 Prozent diese Möglichkeit wahr.
- In Italien sind alle Abgeordneten seit 1982 dazu verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Dazu zählen auch Steuererklärungen und sämtliche Angaben über Vermögensverhältnisse. Allerdings sind die Bezüge der italienischen Parlamentarier so üppig, dass sie Nebenverdienste fast überflüssig machen.
- In Spanien gilt laut Gesetz die "absolute Hinwendung" zur Abgeordnetentätigkeit, das heißt: jede bezahlte Nebentätigkeit ist dort verboten. Doch gelten auch hier Ausnahmen: so dürfen Abgeordnete zwar für Firmen arbeiten, müssen diese aber im "Register des Interesses" veröffentlichen. Nebentätigkeiten für Unternehmen, die mit staatlichen Aufträgen versorgt werden, sind jedoch untersagt.
- In Estland müssen Abgeordnete und Amtsträger jedes Jahr eine Erklärung über ihr versteuerbares Einkommen, den Immobilienbesitz, Bankkonten, Schulden, Aktien sowie andere Wertpapiere und Dividenden abgeben. Diese wird in einem Amtsblatt veröffentlicht. Ein Anti-Korruptions-Komitee wacht über diese Aufgaben. Allerdings sind den Abgeordneten bestimmte Tätigkeiten generell untersagt, darunter die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten.
- In den USA müssen nicht nur Kongressabgeordnete und Senatoren, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder alle Einkünfte, Honorare und Schulden offen legen. Dies gilt auch für Reisen, Übernachtungen und Mahlzeiten, die sie nicht selbst gezahlt haben. Selbst Absprachen mit dem bisherigen Arbeitgeber über eine mögliche Beurlaubung oder Fortzahlung des Gehalts müssen angegeben werden. Zwar darf ein privater Beruf neben dem Mandat ausgeübt werden - die Einkünfte dürfen jedoch einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht überschreiten. Diese Angaben müssen einmal im Jahr veröffentlicht werden - mögliche Sanktionen reichen bis zum Ausschluss des Abgeordneten.
Lediglich das Europaparlament ist kaum weiter als der deutsche Bundestag. Nach der Geschäftsordnung soll zwar ab Juli diesen Jahres ein Register über die Nebentätigkeiten der Europaabgeordneten geführt werden - über die Höhe der Nebeneinkünfte steht dort jedoch nichts. Auch eine Verpflichtung gibt es nicht. Lediglich die Mitglieder der Europäischen Kommission müssen ihre finanziellen und wirtschaftlichen Interessen sowie die ihrer Ehepartner offen legen. Sie dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben und für Reden kein Honorar verlangen. Im Sommer 2004 wurden diese Regeln nochmals verschärft. So wurde unter anderem auch ein öffentliches Geschenk-Register hinzugefügt.
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Erstveröffentlichung am 21.01.2005 |
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