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Datenschutz contra Terrorbekämpfung?


Telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten (SMS) über das Handy verschicken - wer auf den elektronischen Datenautobahnen unterwegs ist, hinterlässt Spüren. Geht es nach der Bundesregierung, sollen die Speicherung der Daten zur Terrorismusbekämpfung ausgeweitet werden.

Telefonmast
© Martin Berk / PIXELIO
"Ich glaube schon, dass wir es in gewisser Weise brauchen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Westdeutschen Rundfunk (WDR). So hätten die Anschläge vom 11. März 2004 in Madrid aufgeklärt, "weil man Zugriff auf solche Daten hatte", so die SPD-Politikerin. Allerdings müssten die Sicherheitsbehörden zuerst darlegen, was sie an Material bräuchten. Dann könne man mit dem Telekommunikationsunternehmen darüber sprechen, wie eine Speicherung aussehen könnte. Zudem wolle die Bundesregierung prüfen, welcher Eingriff in die Grundrechte noch gerechtfertigt sei, um "einen Mehrwert an Sicherheit zu erlangen".

Ein Ministeriumssprecher ergänzte, es gehe "allein um die Speicherung von Daten, die sich auf Gespräche und Telekommunikation im weiteren Sinne beziehen". Gespräche selbst sollten nicht gespeichert werden. Bis Ende diesen Jahres soll geprüft werden, welche Maßnahmen nötig seien.

Rahmenbeschluss der EU geplant

Die Ideen gehen zurück auf einen geplanten Rahmenbeschluss der EU zurück, wonach Telekommunikationsdaten zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung gespeichert werden sollen. Einem Bericht der "Bild am Sonntag (BamS)" zufolge sollen die Telefon-, E-Mail-, Internet- und SMS-Daten bis zu zwölf Monate gespeichert werden. Die Diskussion geht auf einen Vorstoß von Spanien, Frankreich, Irland und Schweden nach den Anschlägen von Madrid zurück. Allerdings ist lediglich die Speicherung von Nummern oder Adressen - nicht aber von Inhalten.

Ungeklärt ist vor allem, wie lange die geplante Speicherung dauern und wer die Kosten für umfangreiche Datenspeicherung tragen soll, bestätigte Friso Roscam Abbing, Sprecher des EU-Justizkommissars Franco Frattini. Dieser ist auch für den Datenschutz und die Terrorbekämpfung zuständig. "Derzeit wird ein Zeitraum zwischen acht und 36 Monaten diskutiert", sagte Abbing. In Italien dürfen die Daten sogar bis zu 48 Monate gespeichert werden. Die Bewältigung der gigantischen Datenmasse stelle aber kein Problem dar, so die EU-Kommission.

Für Frattinis Sprecher ist es jedenfalls ein heikler Balanceakt. Einerseits müssten die Grundfreiheiten bewahrt werden, andererseits erforderten die neuen Informationstechnologien "repressive Instrumente", um terroristische Aktivitäten einzudämmen. Wenn Terroristen zu immer smarteren Methoden greifen, "dann müssen auch wir smarter werden", so Abbing.

Ein "Big-Brother-Szenario" auf europäischer Ebene sei jedoch nicht zu befürchten. Der EU-Kommission sei es an der Wahrung der Datenschutzrechte aller EU-Bürger gelegen. Daher sollen die Ermittler auch weiterhin keinen Zugang zum Inhalt von Telefongesprächen, SMS oder E-Mails haben.

Datenschutz in Deutschland
In Deutschland ist der Umgang mit personenbezogenen Dazen wie Familienstand oder Kontonummer in vielen Gesetzen geregelt. Diese legen fest, was Staat und Unternehmen mit persönlichen Angaben machen dürfen. Dabei geht es auch immer um die Frage, wie viel Öffentlichkeit und wie viel Geheimhaltung notwendig ist. So kann grundsätzlich jeder Bürger selbst entscheiden, welche persönlichen Angaben er machen möchte. In Einzelfällen kann dies aber durch andere Gesetze beeinschränkt werden. Aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Deutschland besonders geschützt. Demnach kann der einzelne Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts bekam dieses Recht ein Grundrechtscharakter, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den entsprechenden Landesdatenschutzgesetzen sollen grundsätzlich so wenig personenbezogene Daten wie möglich gesammelt werden. Unternehmen und Behörden dürfen die gesammelten Daten zudem nur für den Zweck verwenden, für den die Daten erhoben wurden. Die Bürger haben zudem ein Auskunftsrecht können verlangen, falsche Daten zu korrigieren oder zu löschen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sollen die Umsetzung der Vorschriften kontrollieren. Nach mehreren Skandalen von Datenmissbrauch in der Wirtschaft wurden manche Regelungen verschärft. So darf ein Unternehmen persönliche Daten nur noch dann weitergeben, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Auch das Internet stellt für den Datenschutz eine große Herausforderung da.

Kritik der Datenschützer

Datenschützer und Koalitionsexperten stemmen sich allerdings gegen eine solche Regelung. "Die Innenminister wollen ein teures Spielzeug, dass die Unternehmen belastet und den gläsernen Menschen schafft", sagte SPD-Telekommunikationsexperte Hubertus Heil gegenüber der "BamS". Jerzy Montag, Rechtsexperte von Bündnis 90/Die Grünen, hält die Datenspeicherung für "technisch unausgegoren, unvorstellbar teuer und völlig ungeeignet zur Terrorbekämpfung". Man würde "in einem Datenmeer ersaufen, weil kein Computer der Welt solche Mengen verarbeiten kann", erklärte Montag.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ebenfalls die Pläne zur Speicherung von Telekommunikationsdaten kritisiert. So sei der Vorschlag "höchst fragwürdig", weil eine unglaubliche Datenmenge entstehe, sagte Schaar im ZDF-Morgenmagazin. Zudem sei es unverhältnismäßig, "dass man, um 0,01 Prozent der Nutzer zu identifizieren, erst mal alle Nutzungsvorgänge erfasst und damit überwacht werden". Sinnvoller sei eine Herangehensweise wie in den USA. Dort könnte die Polizei etwa einen bestimmten Internetknoten wegen Hacking-Angriffen überwachen lassen. Diese Datenmenge sei überschaubar und technisch besser zu bewältigen. Da es um die Abwehr von Gefahren und die Aufklärung von Straftaten gehe, habe man folglich auch irgendwelche Anhaltspunkte, so der Datenschützer.

Auch der Berliner Anwaltsverein erklärte, dass durch die Ausweitung der Telefonüberwachung "die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt" wäre. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem urteil vom Februar diesen Jahres darauf hingewiesen, dass nur bei Taten von erheblicher Bedeutung auf die Verbindungsdaten zurückgegriffen werden dürfe.

Presseberichten zufolge führen Bundesjustizministerin Zypries sowie Bundesinnenminister Otto Schily bereits Geheimverhandlungen mit deutschen Telekommunikations-Konzernen über eine einjährige Speicherung von Telefondaten, SMS-Kurzmitteilungen und E-Mails. Sprecher der beiden Ministerien wollten sich hingegen nicht dazu äußern und sprachen nur von einer Prüfphase für die EU-Pläne.

Totaler Überwachungsstaat oder Effekthascherei?

Schily hatte erklärt, dass es jeder verstehen werde, wenn "unsere Sicherheitsinstitutionen alle Möglichkeiten nutzen, um an die Planung von Verbrechen und terroristischen Aktionen heranzukommen". Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) kritisierte, dass auf Kosten der Wirtschaft und der Verbraucher ein System zur Verbrechensbekämpfung installiert werden soll, dessen Wirksamkeit von Experten stark bezweifelt werde. Bundesinnenminister Schily warf Hirche vor, er betreibe nur sicherheitspolitische Effekthascherei, die der neu gewonnenen Zuversicht der IT-Branche auf mehr Wachstum und Arbeitsplätze einen Schlag verpasse.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) warf Schily vor, ihm gehe es einen weiteren Schritt zum totalen Überwachungsstaat. Wie auch der Telekommunikationsverband VATM verwies Mertin zudem darauf, dass die Speicherung von Daten Kosten im mehrstelligen Millionenbereich verursachen würde. Ohne Entschädigungsregelung sei dies jedoch nicht akzeptabel, erklärte der Branchenverband.

Kurzinfo: Vorratsdatenspeicherung
Laut einer EU-Richtlinie (2006/24/EG) sollen europäische Telekommunikationsunternehmen bestimmte Daten auf Vorrat speichern für den Fall, dass Terrorfahnder oder Polizei diese zu einem späteren Zeitpunkt einmal benötigen. Die Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 verpflichtet Staaten, dass die Telekommunikationsunternehmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr die Verbindungsdaten von Privatpersonen über Telefonate und E-Mails festhalten. Ziel der Vorratsdatenspeicherung soll es sein, schwere Straftaten zu verhüten und besser verfolgen zu können.

Festgehalten sollen demnach der Name und die Anschrift des Teilnehmers sowie die Rufnummer, die Uhrzeit und das Datum der Telefonverbindung. Bei Handys wird zudem auch der Standort bei Gesprächsbeginn gespeichert. Auch Verbindungsdaten zu SMS, zur Internet-Nutzung und E-Mails gehören dazu. Der Inhalt eines Gespräches soll jedoch nicht betroffen sein. In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung bislang noch nicht gesetzlich geregelt. Im Januar 2008 trat zwar ein entsprechendes Gesetz in Kraft, das die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon oder Internet für sechs Monate vorsah. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung im März 2010 jedoch für verfassungswidrig - die gesammelten Daten mussten demnach gelöscht werden.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 20.03.2005


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