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Staat und Regierung in Weißrussland


Das Staatsoberhaupt

Da Weißrussland - im Gegensatz zu den anderen Sowjetrepubliken - 1990 noch kein Präsidentenamt eingeführt hatte, übernahm der Parlamentspräsident nach der Unabhängigkeit des Landes die Rolle des Staatsoberhauptes. Damit verfügte das Parlament - der Oberste Sowjet - zunächst auch die Möglichkeit, sowohl den Regierungschef als auch das Staatsoberhaupt zu bestimmen.

Erst die neue Verfassung von 1994 führte in Weißrussland das Amt des Staatspräsidenten ein. Demnach fungiert er nicht nur als Staatsoberhaupt, sondern auch als Chef der Exekutive. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt. Ursprünglich war nur eine einzige Wiederwahl vorgesehen. Mit einer international als undemokratisch kritisierten Volksabstimmung ermöglichte Präsident Lukaschenko jedoch eine dritte Amtszeit.

Seine ursprünglichen Kompetenzen:

  • Er ernennt und kontrolliert den Premierminister und das gesamte Kabinett;
  • Er verfügt über eine Gesetzesinitiative und eine weitrechende Befugnis zum Erlass von Dekreten;
  • Er besitzt ein suspensives Vetorecht bei Gesetzen.
Ein Recht auf Parlamentsauflösung besitzt er jedoch nicht.

Infolge des "kalten Staatsstreiches" Lukaschenkos von 1996 wurden die Kompetenzen des Staatspräsidenten deutlich erweitert. So vergibt er nun die Ämter für den Vorsitz im Verfassungsgericht, im Obersten Gericht, im Obersten Wirtschaftsgericht und in der Nationalbank. Er kann starken Einfluss auf die Zusammensetzung der zweiten Parlamentskammer nehmen. Zudem kann er nur noch wegen dauerhafter schwerer Krankheit, Hochverrats und schweren Verbrechen seines Amtes enthoben werden.

Faktisch hielt sich Lukaschenko bis heute im wesentlichen mit zunehmend undemokratischen Mitteln im Amt. Seine Gegner innerhalb der Exekutive ersetzte er durch ihm persönlich ergebene Vasallen. Seine Wiederwahl 2001 verlief nur noch dem Schein nach demokratisch. Die Kandidaten der Opposition wurden beim Wahlkampf massiv behindert und bei der Stimmenauszählung benachteiligt. Sein Regierungsstil wird als autoritär beschrieben; sein Demokratieverständnis beschreibt Lukaschenko so: Alle drei Staatsgewalten wüchsen "auf dem Baum des Präsidentenamtes" und müssten folglich vom Präsidenten selbst "kontrolliert und zurechtgestutzt werden".

Die Regierung

Die Regierung Weißrusslands untersteht faktisch dem Präsidenten und hat derzeit kaum Einflussmöglichkeiten auf die Politik des Landes. Sie ist nach sowjetischem Vorbild hierarchisch untergliedert, wobei die sogenannten "Machtministerien" Inneres, Verteidigung und nationale Sicherheit besonders hervorgehoben sind. Ein weiteres Machtzentrum des weißrussischen Staates bilden die persönlichen Berater des Präsidenten, die ihn abschirmen und sich selbst jeglicher konstitutionellen Kontrolle entziehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei ehemalige und noch aktive Mitarbeiter des Geheimdienstes KGB, der in Weißrussland noch heute unter gleichem Namen und mit weitgehend unveränderten Organisationsstrukturen besteht.

Die Verfassung

Ähnlich wie in den Nachbarstaaten Russland und der Ukraine erwies sich der Prozess der Verfassungsgebung in Weißrussland als äußerst langwierig und kontrovers. So dauerte es fast vier Jahre, bis das Parlament die heutige Verfassung Weißrusslands im März 1994 annahm. Der langanhaltende konstitutionelle Schwebezustand erwies sich als Hauptursache, welche die politische Immobilität der ehemaligen Sowjetrepublik nach deren Unabhängigkeit kennzeichnete.

Gemäß der Verfassung ist Weißrussland eine präsidiale Republik mit großen Vollmachten für den Staatspräsidenten. Zudem finden sich in der Verfassung zahlreiche soziale und ökonomische Grundrechte, allerdings können diese per Präsidialdekret stark beschnitten oder sogar außer Kraft gesetzt werden. Auch das ursprünglich umfassend garantierte Recht auf Privateigentum wurde im Laufe der Zeit eingeschränkt.

Knapp drei Monate nach Verabschiedung der Verfassung machte der neue weißrussische Staatspräsident Lukaschenko keinen Hehl daraus, dass er sich insofern daran halte, wie dies seinen politischen Zielen nütze. Es folgte ein langwieriger Streit zwischen Lukaschenko und dem Parlament um die Machtbalance zwischen den Verfassungsorganen, den der Präsident schließlich 1996 für sich entscheiden konnte. In einem Verfassungsreferendum stimmte eine Mehrheit der Bevölkerung zugunsten der Vorstellungen Lukaschenkos, die einen deutlichen Machtzuwachs für das Staatsoberhaupt beinhalteten. Mit diesem "kalten Staatsstreich" offenbarte der weißrussische Staatschef sein eher mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung einer demokratischen Verfassung.

Das Parlament

Das weißrussische Parlament besteht aus zwei Kammern: Der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik. Die 110 Mitglieder der Repräsentantenkammer werden nach absolutem Mehrheitswahlrecht für vier Jahre bestimmt. Die Wahlbeteiligung muss bei mindestens 50 Prozent liegen. Die Verfassungsrevision von 1996 beschneidet die Kompetenzen der Repräsentantenkammer deutlich. Auch der parlamentarischen Kontrollfunktion gegenüber der Regierung wurden enge Grenzen gesetzt. So haben die Abgeordneten kaum Einfluss auf die Ernennung oder Entlassung der Regierung durch den Präsidenten. Lediglich der Ernennung des Ministerpräsidenten müssen die Abgeordneten mehrheitlich bestätigen.

Der Rat der Republik mit 56 Mitgliedern konstituerte sich erst im Januar 1997. Allerdings ist die Existenzberechtigung angesichts eines unitarischen und eher kleinen Staates durchaus fragwürdig. Außer seinem Einspruchsrecht gegenüber dem Gesetzgebungsprozess nimmt der Rat verschiedene Funktionen bei der Besetzung staatlicher Ämter wahr. Außerdem kann er gesetzeswidrige Beschlüsse regionaler Versammlungen aufheben und diese im Falle "systematischer und grober Gesetzesverstöße" sogar auflösen.

Die Gesetzgebung

Grundsätzlich können der Staatspräsident, die Regierung, die beiden Parlamentskammern sowie mindestens 50.000 Bürger Gesetze initiieren. Allerdings muss der Staatspräsident allen Gesetzen, die zu einer Reduzierung der staatlichen Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausgaben führen, vorab zustimmen. Außerdem kann der Präsident seit 1997 per Erlass einen Jahresplan über die zu behandelnden Gesetze vorlegen, den das Parlament anschließend bestätigt. Zudem kann der Staatspräsident einen Gesetzesentwurf für vordringlich erklären. In diesem Fall muss das Parlament binnen zehn Tagen darüber entscheiden.

Daneben kann der Präsident gemäß der Verfassung Erlasse und Verfügungen verkünden, "die auf dem gesamten Territorium der Republik Weißrussland verbindlich sind". Zudem kann er Dekrete erlassen, "die Gesetzeskraft haben".

Das Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht existiert erst seit 1994. Zwar konnte es zunächst seine relative politische Unabhängigkeit und einiges Durchsetzungsvermögen beweisen. Durch die Verfassungsrevision von 1996 wurde die Unabhängigkeit des Gerichts jedoch deutlich eingeschränkt. So wurde die Zahl der Verfassungsrichter auf zwölf erhöht, wobei der Staatspräsident fünf von ihnen selbst bestimmt. Folgerichtig konnte sich das Verfassungsgericht seitdem nicht mehr als unabhängige Kontrollinstanz bewähren. So überprüften die Verfassungsrichter seit Ende 1996 kein einziges Präsidialdekret mehr, obwohl diese häufig offensichtliche Verfassungsverstöße enthielten.

Weißrussland-Infos
Hauptstadt: Minsk (1,83 Mio. Einw.)
Einwohner: 9,8 Millionen
Fläche: 207.595 km²
Nationalfeiertag: 3. Juli
Regionale Gliederung: 6 Regionen und Hauptstadt
Währung: 1 Weißrussischer Rubel (BYR) = 100 Kopeken
  (1 € = ca. 10.720 BYR)

Wirtschaftsdaten (in US$)
BIP: 54,72 Milliarden
Exporte: 25,23 Milliarden
Importe: 34,87 Milliarden

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 08.12.2003


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