Tobias Daniel   -   Online-Redakteur

Redaktion                     PR                     Webdesign

 Startseite

  Über mich

  Leistungen

  Texte

  Links

  Kontakt

  Impressum

Neues Behinderten-Gleichstellungsgesetz


Rund 6,6 Millionen behinderte Menschen leben in der Bundesrepublik - das sind acht Prozent der Bevölkerung. Die meisten Nichtbehinderten können sich jedoch kaum vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten Behinderte im Alltag zu kämpfen haben. Scheinbar einfachste Vorgänge werden für sie zu unübewindbaren Hindernissen. Am 28. Februar hat der Deutsche Bundestag nun mit breiter Mehrheit ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz verabschiedet. Kernpunkt dieses Gesetzes ist eine umfassende "Barrierefreiheit" für behinderte Menschen.

Behinderung Das neue Gesetz soll ihnen eine möglichst weitgehende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden, im Personennahverkehr und bei der Nutzung elektronischer Medien sollen die Barrieren für Behinderte abgebaut werden. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) sagte, das Gesetz markiere eine neue Qualität. Behinderte würden nicht länger als "Objekt der Fürsorge" angesehen", sondern "gestalten ihren Lebensbereich selbst". Dabei lobte Riester auch die aktive Beteiligung der Behindertenverbände bei der Ausarbeitung des Gesetzes.

Perspektivwechsel in der Behindertenpolitik

Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, begrüßte das neue Gesetz. Es sei ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung für Behinderte. Schließlich komme die Barrierefreiheit allen Menschen zugute. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, erklärte, dass mit dem neuen Gleichstellungsgesetz ein tiefgreifender Perspektivwechsel in der Behindertenpolitik vollzogen wurde - nämlich weg vom Objekt der Fürsorge anderer hin zum Subjekt des eigenen Lebens. Die Grünen hätten seit vielen Jahren für einen solchen emanzipatorischen Politikwechsel gearbeitet.

Kritik von der Opposition

Union und FDP kritisierten das Gesetz zwar im Detail, stimmten ihm aber doch zu. Die "materielle Substanz" des Gesetz sei "sehr begrenzt", die Barrierefreiheit nicht zufrieden stellend geregelt, kritisierte die CDU-Abgeordnete und frühere Bundesfamilienministerin Claudia Nolte. Der behindertenpolitische Sprecher der PDS, Ilja Seifert, erklärte, dass nach Jahren des Kampfes nun ein Startpunkt für neue Rechte von Behinderten gesetzt worden sei. Dennoch stünden weiterhin "wichtige unerfüllte Forderungen" auf der Tagesordnung. So gebe es keine klaren Antidiskriminierungsregelungen, die für ein solches Gesetz notwendig wären, kritisierte Seifert. Zudem fehle dem Gesetz das "materielle Fundament", denn eine Barrierefreiheit sei nicht "zum Nulltarif" zu haben. Länder und Kommunen könnten nicht allein für die Kosten aufkommen, so der PDS-Abgeordnete.

Die zweite und abschließende Lesung im Bundesrat ist für den 22. März 2002 vorgesehen. Das Gleichstellungsgesetz soll dann am 1. Mai 2002 in Kraft treten.

Kernpunkte des neuen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes
Zielvereinbarungen: Diese sollen künftig den Rahmen ausfüllen, den das Gesetz schafft. Wirtschaftsunternehmen und Behindertenverbände sollen eigenverantwortlich Vereinbarungen darüber treffen, wie und in welchem Zeitraum eine Barrierefreiheit vor Ort verwirklicht wird.

Gebäude und Verkehr: Künftig müssen alle neuen Dienstgebäude rollstuhlgerecht sein. Auch bei der Bahn sowie im Nah- und Luftverkehr sollen die Barrieren für Behinderte schrittweise abgebaut werden. Dazu gehören neue Lifte, Behindertentoiletten und Rampen.

Verbandsklagerecht: Anerkannte Behindertenverbände bekommen nun die Möglichkeit - unabhängig von bestimmten Einzelfällen - zu klagen, um die Gleichstellung Behinderter zu erreichen. Bisher konnten die Verbände nur mit dem Einverständnis eines Behinderten für diesen einen Anspruch geltend machen. Die Länder haben aber schon klar gemacht, dass sie ein solches Verbandsklagerecht ablehnen.

Wahlen: Blinde sollen künftig bei Bundestagswahlen mittels Schablonen ihre Stimme abgeben können. Damit wären sie beim Ausfüllen des Wahlzettels nicht mehr auf eine Hilfsperson angewiesen.

Studium: Behinderte soll künftig bei Prüfungen Chancengleichheit gewährt werden. So wird ihnen eine Schreibkraft und eine verlängerte Prüfungszeit gewährt. Auch die Gebäude sollen behindertengerechter gestaltet werden.

Hör- und Sehbehinderte: Hörbehinderte erhalten künftig das Recht, dass ihnen in Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden ein Gebärdendolmetscher zur Seite steht. Die Kosten dafür tragen die Behörden. Sehbehinderte erhalten amtliche Bescheide auf Wunsch zusätzlich in Brailleschrift oder auf einem Tonträger. Hindernisse, die der Mitnahme eines Blindenhundes - zum Beispiel in Arztpraxen oder Geschäften - entgegenstehen, sollen abgebaut werden.

Informationstechnik: Die Benutzeroberfläche von PC-Programmen soll so gestaltet werden, dass Sehbehinderte und Blinde einen Zugang zum Internet erhalten. Behörden des Bundes erhalten zudem die Vorgabe, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Das heißt: Grafiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen werden zusätzlich durch ergänzende Texte erläutert.

Benachteiligungsverbot für Behörden: Künftig darf kein Amt einem Behinderten die Ausübung eines Berufes wegen seines Handicaps untersagen. In der freien Wirtschaft sollen Behinderte einen Schadensersatzanspruch erhalten, wenn ihre Bewerbungen von einem Arbeitgeber aufgrund der Behinderung abgelehnt werden.


Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 22.03.2002


nach oben - Druckversion - Haftungsausschluss - Sitemap


Nachrichten

Politik:
Spiegel-Online

Wirtschaft:
Manager-Magazin

Börse:
ARD-Börse

Kultur:
ARD-Kultur

Sport:
ARD-Sport

Wetter:
Vorhersage

Feedback

Wikipedia

© Tobias Daniel