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Droht Europa eine neue "Völkerwanderung"?


Kurz vor Schluss fürchten sie sich doch noch: Wenige Tage vor der EU-Erweiterung haben zahlreiche EU-Mitglieder Beschränkungen beim Zugang möglicher Einwanderer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten erlassen. Nur Irland lässt angesichts seines rasanten Wirtschaftwachstums die Tore für Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern offen.

Alle anderen EU-Staaten berufen sich auf eine Klausel im Erweiterungsvertrag. Danach dürfen die Arbeitsbeschränkungen bis zu fünf Jahre aufrecht erhalten werden. Anschließend ist eine zweijährige Verlängerung möglich. Vor allem Deutschland und Österreich hatten auf Übergangsfristen bestanden, um die sonst in der Union übliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer hinaus zu zögern. Experten und die EU-Kommission versichern jedoch, dass die von populistischen Politikern und Medien befürchtete Einwanderungswelle aus den neuen EU-Staaten äußerst unwahrscheinlich sei.

Studie: Kein Massenansturm aus den Beitrittsländern

Briefmarke zur EU-Erweiterung 2004
EU-Erweiterung 2004
© Deutsche Post AG / cc-by-sa
Die Kommission beruft sich dabei auf eine Studie der EU-Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, die auf Zahlen aus dem Jahr 2002 basiert. Danach wird die Zahl der Migranten auf 220.000 im Jahr geschätzt. Diese seien überwiegend jung, gut ausgebildet und ohne Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihrer Familie. Ein Viertel der potenziellen Migranten habe eine Universitätsausbildung, ein anderer Teil studiere noch. Aus den neuen Mitgliedstaaten kämen somit "sehr gut ausgebildete Menschen, die aktiv zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft" beitragen könnten, meint Sozialkommissarin Margot Wallström. Allerdings bestehe für die künftigen EU-Staaten das Risiko, einen Teil ihrer jungen Eliten zu verlieren. Wanderungsbewegungen würden sich zudem voraussichtlich nur auf die Grenzregionen beschränken, meint die Kommission. Zudem verwies die Kommission auf den EU-Beitritt Spaniens und Portugals im Jahr 1986. Damals hatte es die gleichen Sorgen gegeben, die sich am Ende jedoch als überflüssig erwiesen.

"Diejenigen, die ihr Land verlassen wollten, haben dies längst getan", meint Georges Lemaitre, Migrationsexperte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Überschätzt werde seiner Ansicht nach auch der Drang der "neuen" Europäer, ihre Heimat zu verlassen. Wie die Einwohner der alten westlichen Industriestaaten verspürten auch weder Polen noch Tschechen eine große Wanderlust. Massive Wanderungsbewegungen habe es bislang nur in den neunziger Jahren aus den ärmsten Ostblockstaaten - zum Beispiel aus Bulgarien - gegeben.

Übergangsfristen beim Arbeitsmarktzugang - ein Überblick

Die Erweiterungsverträge ermöglichen den EU-Mitgliedern, den Zugang der neuen Unionsbürger um bis zu fünf Jahre zu beschränken. Danach sind nochmals zwei Jahre Verlängerung möglich, wenn es am Arbeitsmarkt "schwere Störungen" gibt. Hier ein Überblick:

  • Deutschland und Österreich bestanden mit Nachdruck auf die Übergangsfristen und werden voraussichtlich die vollen sieben Jahre ausnutzen. Beide haben gemeinsame Grenzen mit neuen EU-Mitgliedern. Zudem haben sie Sonderklausel für bestimmte Branchen - etwa Baugewerbe und Reinigungskräfte - durchgesetzt.
  • Belgien und Luxemburg sehen jeweils für zwei Jahre Beschränkungen bei den Arbeitsgenehmigungen vor. Die Niederlande wollen die Grenze für Arbeitnehmer schließen, wenn bis Mai 2005 eine Grenze von 22.000 Zuwanderern erreicht ist.
  • In Schweden erhalten Zuwanderer eine Aufenthaltsgenehmigung nur mit einem bestehenden Arbeitsvertrag. Diesen muss der Zuwanderer bereits in seinem Herkunftsland vorlegen. Zudem muss er nachweisen, dass eine Wohnung zur Verfügung steht. Die Genehmigung wird zunächst nur für zwölf Monate erteilt und kann danach um fünf Jahre verlängert werden. Die Regierung befürchtet nach der Osterweiterung vor allem einen Ansturm auf sein großzügiges System von Sozialleistungen.
  • Dänemark verabschiedete ein Gesetz, das Obergrenzen für Arbeitsgenehmigungen und Sozialleistungen für fünf Jahre vorsieht. Finnland plant eine Beschränkung auf zwei Jahre. Dabei soll es eine Regelung geben, nach der die Einstellung von Finnen begünstigt wird.
  • Frankreich beschränkt den Zugang auf seinen Arbeitsmarkt zunächst für zwei Jahre. Bei hoher Arbeitslosigkeit in einem bestimmten Bereich kann die Beschäftigung von Ausländern verhindert werden.
  • Auch Spanien beschränkt den Zugang auf seinen Arbeitsmarkt für zwei Jahre und will dann eine Bestandsaufnahme vornehmen. Italien hat noch keine Entscheidung getroffen, will sich aber den Maßnahmen Spaniens und Frankreichs anschließen. Portugal hat ebenfalls noch keine Entscheidung getroffen, will aber ebenfalls Beschränkungen erlassen.
  • Griechenland und neuerdings auch Großbritannien wollen ebenfalls eine zweijährige Übergangsfrist einführen.
  • Lediglich Irland will seinen Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende aus den Beitrittsländern öffnen. Allerdings sollen Einwanderer aus den EU-Staaten frühestens erst nach zwei Jahren erhalten können. Mit dieser "umsichtigen und sinnvollen Maßnahme" will die Regierung einen Missbrauch des irischen Sozialsystems verhindern, so Sozialministerin Mary Coughlan. Menschen, die zwar Sozialleistungen fordern, aber noch keine zwei Jahre in Irland leben, will sie ausweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die Briten.
  • Ungarn wird zudem für Arbeitnehmer aus den heutigen EU-Staaten die gleichen Beschränkungen auferlegen, wie sie für die Ungarn im jeweiligen EU-Staat gelten.
  • Auch die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Island, Norwegen und Liechtenstein - wollen den eigenen Arbeitsmarkt für Zuwanderer aus den neuen EU-Staaten zeitweise sperren.
Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 19.04.2004


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