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Brauchen wir den genetischen Fingerabdruck?


Die rasche Aufklärung des Mordfalls Rudolf Moshammer hat die sogenannte DNA-Analyse wieder ins Licht der öffentlichen Debatte gerückt. Während Rechtspolitiker und Polizeivertreter eine Ausweitung der DNA-Analyse fordern, werden aus den Reihen von Grünen und FDP wie auch von Datenschützern Bedenken laut.

Geht es nach Bundesinnenminister Otto Schily, soll die DNA-Analyse künftig zum Standard bei erkennungsdienstlichen Behandlungen werden. Für beide Verfahren sollten künftig die gleichen Voraussetzungen gelten. Bislang dürfen DNA-Analysen nur unter drei Bedingungen möglich:

  1. es muss eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" oder ein Sexualdelikt vorliegen;
  2. aufgrund einer "qualifizierten Negativprognose" müssen vom Straftäter weitere Straftaten erwartet werden;
  3. es gilt der sogenannte "Richtervorbehalt", das heißt: ein Richter muss der Analyse zustimmen.
"Diese drei Hürden sollen nun wegfallen", sagte Innenminister Schily. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder will die DNA-Analysen ausweiten lassen. Allerdings wolle er die Balance zwischen Rechtsstaat und Strafverfolgung gewahrt wissen, unterstrich Regierungssprecher Béla Anda. Anders als Schily will Bundesjustizministern Brigitte Zypries an den Negativprognosen festhalten. "Nur die Verknüpfung mit einer etwaig künftig aufzuklärenden Straftat kann den mit der Speicherung der DNA-Analyse verbundenen Grundrechtseingriff rechtfertigen", sagte die Ministerin. Sonst wäre sie "ohne Zweckrichtung und damit verfassungsrechtlich unzulässig". Allerdings strebe Zypries zum Schutz der Bevölkerung "eine größtmögliche, sinnvolle Nutzung des genetischen Fingerabdrucks" an.

Union und SPD in seltener Einmütigkeit

Fingerabdruck
© Gerd Altmann / PIXELIO
Unterstützt wird Schily bei seinem Vorhaben auch von den Unionsparteien. Nach Ansicht des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) müsse die DNA-Analyse das entscheidende Ermittlungsinstrument des 21. Jahrhunderts werden. "DNA-Analysen führen dazu, dass Täter nicht mehr ungestraft davon kommen", sagte der CSU-Vorsitzende. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kündigte zudem eine Bundesratsinitiative an, wonach Gentests ebenso wie Fingerabdruck und Foto zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen werden sollen. Zudem will die Union den Richtervorbehalt bei der Sicherung des anonymen genetischen Materials streichen. "Diese Erschwernis ist eine Farce", so der rechtspolitische CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen. Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wies daraufhin, dass der "Eingriff durch Gentests in die Bürgerrechte nicht größer ist als beim klassischen Fingerabdruck oder dem erkennungsdienstlichen Foto".

Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) will die DNA-Tests auf alle Straftaten ausweiten. Dessen baden-württembergischer Amtskollege Heribert Rech (CDU) unterstrich, die DNA-Analyse stehe vor allem im Dienste der Opfer von Kriminalität. Für den Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BKA), Klaus Jansen, ist die DNA-Analyse eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtstaates im Kampf gegen das Verbrechen. So müssten umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die Abnahme von DNA-Material als Standardmaßnahme zuzulassen.

Kritik von Grünen und Datenschützern

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte: "Forderungen nach einer Ausweisung auf alle Beschuldigten in einem Strafverfahren, also auch Schwarzfahrer und Ladendiebe ohne jegliche Anordnung, widersprechen offensichtlich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes". Vielmehr halten die Grünen die bestehenden Regeln für ausreichend. So belege der Fahndungserfolg von München, "dass eine Regelungslücke nicht besteht", sagte der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag. So sei die DNA-Analyse "sowohl ein exzellentes Ermittlungsinstrument als auch ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung".

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sprach sich gegen eine Ausweitung der DNA-Analysen aus. So sei der schnelle Erfolg von München "gerade kein Argument, an den gesetzlichen Grundlagen etwas zu ändern". Eine Gleichsetzung des genetischen mit dem herkömmlichen Fingerabdruck lehnte er ab. So ließen sich bei einer DNA-Analyse Informationen wie das ungefähre Alter, die Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen und Krankheitsanlagen ermitteln.

Spiros Simitis, Vorsitzender des Nationalen Ethikrates, ist ebenfalls beunruhigt. "Wir normalisieren den Umgang mit den Daten, begründen ihn mit scheinbar absolut einleuchtenden Gründen und springen von einem kleinen Punkt zum anderen, bis wir ein vollendetes Mosaik des Menschen haben", kritisierte der Jurist und Datenschützer. Auch der Anwaltverein warnte davor, das Erheben von DNA-Material mit normalen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichzusetzen. "Der sogenannte genetische Fingerabdruck bietet deutlich mehr Erkenntnismöglichkeiten als ein bloßer Fingerabdruck", warnte Vizepräsident Georg Prasser. Dies sei ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Bürgers.

Effektives Instrument

Trotz aller Kritik hat sich die DNA-Analyse in den letzten Jahren als höchst effektives Instrument der Verbrechensbekämpfung erwiesen. Immer wieder gelang es der Polizei, Straftäter mit Hilfe kleinster Hautpartikel oder Spermaspuren dingfest zu machen. Schon winzige Spuren von Blut, Speichel, Sperma, Schuppen oder Haaren am Tatort oder der Kleidung des Opfers reichen aus, um den genetischen Fingerabdruck zu erstellen und den entscheidenden Beweis zur Überführung des Täters erbringen. So können auch Fälle gelöst werden, die bereits Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen. Auch unkenntliche Leichen können noch über die DNA erkannt werden.

Ein wichtiges Instrument der Ermittler ist dabei die 1998 eingerichtete DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA), die inzwischen rapide angewachsen ist und eine beeindruckende Trefferquote aufweist. Ende November 2004 waren etwa 382.000 Datensätze dort gespeichert - rund 340 Tötungsdelikte, 820 Sexualstraftaten und mehr als 21.000 Diebstähle konnten bislang mit Hilfe der DNA-Datenbank gelöst werden. Allerdings werden vom BKA nicht die gesamten Erbanlagen erfasst, die beispielsweise den Einblick in Charaktereigenschaften oder Erbkrankheiten zuließen. Vielmehr wird der "nicht codierende" Teil des Genoms gespeichert - dieser ermöglicht zwar den zweifelsfreien Abgleich mit einer Spur, nicht aber ein umfassendes Persönlichkeitsprofil.

Ermöglicht wurde die Gen-Analyse 1953 durch die Entdeckung der räumlichen Anordnung der Bausteine in der Desoxyribonukleinsäure - kurz DNS. Dieses Molekül enthält alle Informationen eines Lebewesens wie Hautfarbe, Aussehen oder Erbkrankheiten. Die zum Knäuel zusammengerollte DNA befindet sich - mit Ausnahme der roten Blutkörperchen - im Kern jeder Zelle. Auf kleinstem Raum sind somit sämtliche Informationen über den Bauplan des Menschen gespeichert.

Die wichtigsten Argumente von Kritikern und Befüwortern konzentrieren sich daher auf folgende Punkte:

PRO:

  • Hohe Trefferquote: Fast jede vierte Anfrage in der DNA-Datenbank des BKA führte zum Erfolg. Mit dem wachsenden Datenbestand dürfte sich diese Quote noch erhöhen.
  • Große Zuverlässigkeit: Auch nach Jahrzehnten können kleinste Hautpartikel, Blut- oder Spermaspuren zweifelsfrei zugeordnet werden.
  • Verbrechensverhinderung: Wiederholungstäter können leichter dingfest gemacht werden, bevor sie weitere Verbrechen begehen können.
CONTRA:
  • Sensible Daten: DNA-Analysen gewähren den Einblick in die Erbanlagen des Menschen bis hin zu Krankheiten. Zwar lässt das "nicht codierende" Teil des Genoms keinen Rückschluss auf das Persönlichkeitsprofil des Menschen, aber auf dessen ethnische Herkunft zu.
  • Missbrauchgefahr: Weil die Gendaten so weitreichende Informationen über einen Menschen liefern, ist die Versuchung einer missbräuchlichen Nutzung groß.
  • Trügerische Gewissheit: DNA-Spuren können nur die Anwesenheit einer Person am Tatort nachweisen, nicht jedoch seine Täterschaft. Schon mit fremden Speichelresten am Glas könnten geschickte Täter falsche Spuren legen.
Gentest im internationalen Vergleich

Auch wenn die DNA-Analyse als Standard in Deutschland weiter umstritten ist - in anderen Ländern gehört sie mittlerweile zur Regel.

  • Großbritannien gilt als Heimat der DNA-Analyse. Hier wurde nicht nur der "genetische Fingerabdruck" entdeckt, sondern 1995 auch mit dem Aufbau einer DNA-Datenbank begonnen - der sogenannten "Forensic Science Service" (FSS). Diese ist dem britischen Innenministerium angegliedert und speichert mittlerweile mehr als zwei Millionen "genetische Fingerabdrücke". Allerdings dürfen nicht nur die Datenmuster von Straftätern auf ewig gespeichert werden, sondern auch von Personen, die im Zusammenhang mit Daten festgenommen wurden, die mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Die Organisation "GeneWatch UK" warnte jedoch, dass die Datenbank letztlich alle Bürger erfassen könne und so ein "Polizeistaat" geschaffen werde. Innenministerium und Polizei weisen die Kritik jedoch zurück und verweisen auf die hohe Aufklärungsquote durch die Datenbank.
  • Seit Juli 1999 können in Österreich per Gesetz bei allen Tätern, die zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, DNA-Analysen gemacht werden - auch gegen deren Willen. Auch wenn dieses Gesetz zunächst nicht unumstritten war, ist die Kritik mittlerweile jedoch verstummt - nicht zuletzt auch wegen der hohen Aufklärungsquote von Verbrechen.
  • In Schweden stehen seit dem Mord an Außenministerin Anna Lindh vor knapp anderthalb Jahren alle Zeichen auf eine massive Ausweitung des DNA-Registers. Bislang verfügt das kriminaltechnische Laboratorium in Linköping nur über 3.100 Proben von Vorbestraften mit einer mindestens zweijährigen Haftstrafe. Einzelne Stimmen machen sich jedoch für eine vorbeugende Erfassung aller Schweden stark. Denkbar ist aber auch eine Registrierung bei einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten.
  • In Frankreich gibt es seit 1998 ein DNA-Register für Mordfälle und Sexualverbrechen. Damit sollen vor allem Kinder vor Sexualstraftätern geschützt werden. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde die Bestimmungen um die Tatbestände Mord in Verbindung mit Folter, barbarische Handlungen und Diebstahl mit Gewaltanwendung erweitert. Derzeit sind auf richterliche Anordnung die DNA-Muster von etwa 1.000 Personen registriert - ausschließlich verurteilte Mörder und Personen, deren Spuren an Tatorten gefunden wurden. Aufgrund der hohen Aufklärungsquote wurde das Register jedoch von den Politikern aller Parteien, der Medien und der Öffentlichkeit einhellig begrüßt.
Doch trotz aller Differenzen über die DNA-Analyse - der wissenschaftliche Fortschritt geht weiter. Fachleute entwerfen bereits jetzt ein Szenario, das schon in wenigen Jahren Realität werden könnte: ein Phantombild, das ausschließlich aus genetischen Daten konstruiert wird - inklusive eines per Computer nachgezeichneten Alterungsprozesses.

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 00.00.2005


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