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Staat und Regierung in Albanien


Das Staatsoberhaupt

Der Staatspräsident Albaniens wird vom Parlament mit einer Dreifünftel-Mehrheit in geheimer Wahl und ohne Aussprache bestimmt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre - eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Präsidentschaftskandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt, von Geburt an albanische Staatsbürger und mindestens zehn Jahre in Albanien wohnhaft sein. Emigranten dürfen demnach nicht kandidieren. Als sein Stellvertreter fungiert der Parlamentspräsident.

Während seiner Amtszeit muss der Staatspräsident seine Parteizugehörigkeit aufgeben und darf weder öffentliche noch private Funktionen ausüben. Er kann nicht abgewählt, aber mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament wegen Verfassungsbruchs, Verbrechen oder Amtsunfähigkeit enthoben werden. Dieser Beschluss wird aber erst dann rechtskräftig, wenn ihn das Verfassungsgericht bestätigt.

Zu den Kompetenzen des albanischen Staatspräsidenten zählen:

  • er schlägt den Ministerpräsidenten vor;
  • er hat das Oberkommando der Streitkräfte sowie den Vorsitz im Justizrat inne;
  • er ernennt - jeweils mit Zustimmung des Parlaments - die Verfassungsrichter, die Richter am Obersten Gericht und den Generalstaatsanwalt.
Die Verfassung

Seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1912 hat sich Albanien bereits zwölf verschiedene Verfassungen gegeben, die im Laufe der Zeit immer wieder den politischen Rahmenbedingungen angepasst wurden. Die aktuelle Verfassung wurde am 21. August 1998 verabschiedet und drei Monate später in einer Volksabstimmung bestätigt. Danach ist Albanien eine parlamentarische Republik auf der Grundlage der Gewaltenteilung, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.

Die Verfassung beinhaltet einen umfassenden Grundrechtskatalog und garantiert den nationalen Minderheiten die gleichen Rechte wie der albanischen Bevölkerungsmehrheit. Zudem ist die Marktwirtschaft festgeschrieben - privates und öffentliches Eigentum werden gleichermaßen geschützt. Ein Teil der Grundrechte kann jedoch durch eine Notstandsverfassung eingeschränkt werden, die im Kriegsfall, bei Naturkatastrophen oder in anderen Notsituationen durch Präsident, Regierung und Parlament in Kraft gesetzt werden kann.

Den Streitkräften kommt eine besondere Rolle zu. Sie dienen der Landesverteidigung und dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Im Falle eines Ausnahmezustandes kann das Parlament die Streitkräfte heranziehen, wenn die Polizei die Ordnung im Lande nicht mehr garantieren kann. Allerdings steht die Armee unter ziviler Kontrolle und ist zur politischen Neutralität verpflichtet.

Die Regierung

Der Ministerrat umfasst in der Regel etwa 20 Mitglieder und wird vom Staatspräsidenten ernannt. Das Parlament muss ihm dann das Vertrauen aussprechen sowie das Programm und die Zusammensetzung der Regierung bestätigen. Die Amtszeit der Regierung endet mit ihrem Rücktritt, einem Misstrauensvotum sowie mit dem Zusammentreten des neugebildeten Parlaments. Ein Minister darf - mit Ausnahme des Abgeordnetenmandats - kein anderes Mandat innehaben. Er darf auch nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören.

Die personelle und strukturelle Zusammensetzung der Ministerrats bedarf der Zustimmung des Parlaments und wird bei fast jeder Regierungsbildung geändert. Gemäß der Verfassung hat der Ministerpräsident nur noch einen Stellvertreter. Grundsätzlich werden zudem höhere Verwaltungspositionen nach Regierungswechseln neu besetzt - dies gilt auch für den Kultur- und Medienbereich (Direktoren von Nationalbank, Nachrichtenagentur, Rundfunk unter anderem).

Seit 1991 konnte sich jede Regierung auf eine breite Mehrheit stützen. Regierungswechsel kamen ausschließlich durch Wählervotum bzw. durch die Bildung überparteilicher Notstandsregierungen zustande. Allerdings fällt bei den albanischen Regierungen seit der Wendezeit eine personelle Diskontinuität auf, denen oftmals Richtungskämpfe oder Rivalitäten innerhalb des Regierungslagers zu Grunde liegen.

Das Parlament

Das albanische Parlament ("Kuvend") besteht aus nur einer Kammer und wird für vier Jahre gewählt. Derzeit gehören ihm 140 Mitglieder an - allerdings schwankt die Zahl entsprechend dem vor jeder Wahl geänderten Wahlgesetz zwischen 140 und 250. Die Abgeordneten genießen nur Immunität auf deren Meinungsäußerung und Stimmverhalten. Ein Mandat kann auf Grund eines Strafurteils oder nach sechsmonatiger Nichtteilnahme an den Parlamentssitzungen aberkannt werden. Gemäß dem Abgeordnetengesetz von 1999 muss der Staat ausgeschiedene Abgeordnete im öffentlichen Dienst beschäftigen.

Im Parlament existieren derzeit 13 ständige Ausschüsse, die aus sieben bis 15 Mitgliedern bestehen. Sie sind unter anderem zuständig für: Fragen der Verfassung und der Gesetze; Außenpolitik; Wirtschaft und Finanzen; Industrie, Handel und Verkehr; Bildung; Arbeit und Soziales; Verteidigung; Menschenrechte und Minderheiten; Medien sowie Wissenschaft und Kultur.

Das Rechtssystem

Das albanische Rechtssystem musste nach der politischen Wende in den neunziger Jahren völlig neu aufgebaut werden, da 1966 sowohl das Justizministerium als auch die Advokatur abgeschafft wurden. Heute besteht das Gerichtswesen aus drei Instanzen, an deren Spitze der Oberste Gerichtshof mit neun Richtern steht. Diese werden vom Staatspräsidenten mit Zustimmung des Parlaments für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt. Die Interpretation der Verfassung hingegen obliegt dem Verfassungsgericht ("Gjykata Kushteteuese").

Dessen Kompetenzen sind unter anderem:
  • es überprüft Gesetze und andere Rechtsnormen auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung;
  • es schlichtet Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Staatsorganen;
  • es überprüft die Verfassungsmäßigkeit von Parteien und anderen politischen Organisationen;
  • es überprüft die Verfassungsmäßigkeit von Volksabstimmungen;
  • zudem entscheidet es über die Amtsenthebung des Staatspräsidenten.

Albanien-Infos
Hauptstadt: Tirana (536.998 Einw.)
Fläche: 28.748 km²
Einwohner: 2,83 Millionen
Regionale Gliederung: 35 Bezirke und Hauptstadtbezirk
Nationalfeiertage: 28./29. November
Währung: 1 Lek = 100 Quindarka (1 € = ca. 135 Lek)

Wirtschaftsdaten (in US$)
Bruttoinlandsprodukt: 4,7 Mrd.
Exporte: 2,3 Milliarden
Importe: 4,5 Milliarden

Weitere Informationen:

 Erstveröffentlichung am 24.11.2003


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